Warum Selbstständige sich privat versichern sollten
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Versicherungen

Warum Selbstständige sich privat versichern sollten

Viele Menschen streben heutzutage nach einem unabhängigen Arbeitsalltag, den sie selbst gestalten können. In der Selbstständigkeit ist es möglich, eigene Ideen umzusetzen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Durch das Selbstmanagement von Familie, Freizeit und Arbeit erfolgt eine Stärkung der Selbstdisziplin. Denn man hat niemanden, auf den man die Verantwortung schieben könnte, sollte das Geschäft einmal nicht laufen.
Der Weg in die Selbstständigkeit sollte aber sorgfältig geplant sein, vor allem, was die passende Versicherung betrifft.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?

In Deutschland besteht, bezüglich der Krankenversicherung, eine Versicherungspflicht.
Durch das duale System hat man die Option, aus privaten- oder gesetzlichen Krankenkassen zu wählen.
Welche Personengruppe sich wie versichern kann, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Beamten, Studenten, Freiberuflern und Selbstständigen ist es möglich, unabhängig von ihrem Einkommen privat versichert zu sein.
Selbstständige müssen also in Bezug auf ihr Gehalt nicht ständig auf eine Grenze achten, sodass eine gewisse Planungsfreiheit entsteht.

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Arbeitnehmer und Angestellte können dagegen nur bei einer Überschreitung der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze zu einem privaten Anbieter wechseln.
Da Freiberufler und Selbstständige nicht in die Sozialversicherungskassen einzahlen müssen, haben sie im Krankheitsfall auch keinen Anspruch auf weiteren Lohn.
Darum sollte bei dem Vertragsschluss das Krankentagegeld privat mitversichert werden.
So ist man auch abgesichert, sollte man eine Zeit lang nicht arbeiten und keine Einnahmen erzielen können.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich gegen eine Arbeitsunfähigkeit zu versichern.
Eine Familienversicherung ist hingegen nicht möglich.

Hintergründe zur Berechnung der Beiträge

Bei der gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nach der Höhe des Einkommens ermittelt.
Die private Krankenversicherung mit Geld-zurück-Garantie berechnet dagegen den Beitrag im Hinblick auf das persönliche Risiko.
Die Existenzgründung in der Selbstständigkeit ist ein Prozess, welcher zu Beginn oftmals nur wenig Umsatz erwirtschaftet.
Dieser Faktor wird bei der Berechnung der Beiträge genauso beachtet, wie das Alter und der Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Ohne Vorerkrankungen sind die Beiträge für Selbstständige in der privaten Krankenversicherung meist niedriger als in der gesetzlichen Krankenkasse.


Die private Krankenversicherung ist also besonders gut für Selbstständige geeignet, die auf eine gesunde Lebensweise achten und im Ernstfall trotzdem flächendeckende Gesundheitsversorgung erfahren möchte.
In dem vorgefertigten System der gesetzlichen Krankenversicherungen ist zu einem großen Teil festgelegt, welche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung können die Ärzte hingegen aus neusten Therapiemethoden wählen.
Die direkte Abrechnung mit dem Patienten bietet zudem mehr Transparenz, sodass sich die Kosten zu einem Teil selbst gestalten lassen.

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Die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Durch das Risikoprinzip zahlen Selbstständige am Anfang ihrer Karriere meist weniger als in der gesetzlichen Krankenkasse, und steigende Einnahmen führen nicht zu steigenden Beitragszahlen.
Besonders für junge, gesunde Menschen ermöglicht ein Basistarif eine günstige, aber qualitative Gesundheitsversorgung, welche dann dem Fortschritt des Alters angepasst werden kann.
Bei gesunder Lebensführung ist sogar die Rückerstattung von Beiträgen möglich.


Aufgrund des demografischen Wandels werden die Einzahlungsbeiträge in die Rentenkassen immer höher, und das, was man am Ende ausgezahlt kriegt, immer weniger.
Die private Krankenversicherung mit Geld-zurück-Garantie kann die Angst vor der Altersarmut dämmen, denn die Rückstellungen für das Alter sorgen für eine nachhaltige Versicherung, von der man auch im Alter profitiert.


Viele Selbstständige arbeiten heute gerne ortsunabhängig in diversen Städten und Ländern.
Je nach Tarif kann in diesem Fall ein weltweiter Schutz gewählt werden.
Unter Berücksichtigung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist ein Wechsel zurück zu der gesetzlichen Krankenkasse möglich, sollte man sich wieder in ein Angestelltenverhältnis begeben.

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