Geschäftsidee: Selbstständig machen als Friseur
Geschäftsideen

Geschäftsidee: Selbstständig machen als Friseur

Friseur – Dienstleister stationär im Friseursalon oder mobil beim Kunden

Der heutige Friseurberuf hat eine buchstäblich jahrhundertealte Tradition. Seit jeher wird das Kopfhaar geschnitten und gepflegt; der Kunde wird in dem Sinne frisiert. Der Friseurberuf wird zu mehr als 90 Prozent von Frauen ausgeübt; einerseits als Selbstständigkeit, andererseits als angestellte Mitarbeiterin. In der heutigen Zeit zum Ende des Jahrzehnts hin suchen vermehrt Frauen den Weg in die Selbstständigkeit als Friseur. Dafür gibt es vielfältige Gründe. Nach wie vor ist der Friseurberuf auch deswegen eine absolut sichere Existenz, weil die passende, moderne oder auch frische Frisur im heutigen Alltag eine wichtige Rolle spielt. Die Selbstständigkeit als Friseur oder als Friseurin ist allerdings nur dann erfolgreich, wenn sie von Beginn an richtig angefasst wird.

Meisterprüfung hilfreich und nützlich, aber kein unbedingtes Muss
Der bis Mitte des vergangenen Jahrzehnts unabdingbare Nachweis einer Meisterprüfung im Friseurhandwerk ist in der heutigen Zeit nach wie vor wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung für die Selbstständigkeit als Friseur/in. Eine nicht vorhandene Meisterprüfung lässt sich ersetzen durch

• die bestandene Gesellenprüfung
• eine sechsjährige Berufserfahrung, davon Zweidrittel in leitender Position
• nachweisbare Kenntnisse im rechtlichen, betriebswirtschaftlichen sowie im kaufmännischen Bereich
• die Selbstständigkeit als mobiler Friseur, also ohne einen Friseursalon als festen Standort

Businessplan – Schlüssel zum Erfolg

Die Selbstständigkeit mit einem Friseursalon steht im direkten Zusammenhang mit der Standortwahl sowie mit der Erst- und Anfangsfinanzierung. Das Ersparte wird in der Regel um ein Existenzgründungsdarlehen im fünfstelligen Bereich aufgestockt. Zu den Geldgebern gehört die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW. Die finanzielle Abwicklung erfolgt über die Hausbank der Existenzgründerin. Der Financier erwartet von der Jungunternehmerin die Vorlage eines Businessplans nebst dem dazugehörigen Budgetplan. In dem Businessplan wird, wie das Wort ausdrückt, das geplante Business in aller Ausführlichkeit dargestellt. Die verschiedenen Aspekte werden beleuchtet und begründet mit dem Ziel, dass es sich bei dem neuen Gewerbe um eine aussichtsreiche, dauerhaft tragbare und sichere Geschäftsidee handelt.

Standortanalyse und Kundenbindung

Jeder Friseursalon „lebt“ von der Laufkundschaft einerseits, sowie von den Stamm- und Dauerkunden andererseits. Die örtliche Lage muss so sein, dass der Friseursalon in jeder Hinsicht gut erreichbar ist; also zu Fuß und mit dem Fahrrad, dem Pkw sowie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Kundenbindung bedeutet, dass die einmal vorhandenen Kunden regelmäßig zu ihrem Friseur gehen, und dass sie ihn in ihrem sozialen Umfeld weiterempfehlen. Sofern sich die bisher als Mitarbeiterin tätige Friseurin selbstständig macht, ist es gängige Praxis, dass sie „ihre Stammkunden mitnimmt“. Die sind gleichzeitig der Kundenstamm, mit dem in die Selbstständigkeit gestartet wird. Zur Standortanalyse gehört auch ein kritischer Blick auf die Konkurrenz am Ort sowie im direkten Einzugsbereich des eigenen Friseursalons.

Friseursalon – Zulassungspflichtiges Handwerk

Rechtsgrundlage für die Zulassung als selbstständige Friseurin mit einem Friseursalon ist die Handwerksordnung HwO. Das neue Gewerbe wird in die Handwerksrolle der für den Geschäftssitz zuständigen Handwerkskammer eingetragen. Hier muss auch die berufliche Qualifikation nachgewiesen werden. Darüber hinaus wird die Selbstständigkeit, und zwar sowohl als stehendes als auch als mobiles Gewerbe, beim örtlichen Ordnungs- oder Gewerbeamt angemeldet. Diese Gewerbeanmeldung dient auch zur Erfassung bei anderen Behörden und Institutionen wie dem Finanzamt oder der IHK, der Industrie- und Handelskammer. Die Kosten für diese Anmeldungen sind örtlich sowie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich; ein niedriger dreistelliger Betrag ist auf jeden Fall ausreichend.

Mitarbeiterinnen im Friseursalon – klein anfangen und Kosten sparen

Ein wesentlicher Bestandteil von Business- und von Budgetplan sind innerhalb der Betriebsausgaben die Personalkosten. Der Friseursalon kann nicht von der Inhaberin allein betrieben werden. Benötigt werden zumindest ein bis zwei Mitarbeiterinnen, die sich zeitlich abwechseln. Die kosten Geld; sie verursachen regelmäßige Kosten, die der Friseursalon als solche erwirtschaften muss. Üblich ist es, Mitarbeiterinnen auf Minijobbasis zu beschäftigen und sie unter Berücksichtigung des Mindestlohns entsprechend ihres Könnens sowie ihrer beruflichen Qualifikation zu bezahlen. Jede Minijobplanstelle kostet inklusive Steuern und Abgaben bis zu 550 Euro monatlich.

Firmenkonto einrichten – Geschäftlich und Privat trennen

Vom ersten Tag an werden alle Einnahmen im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit sowie die betriebsbedingten Ausgaben über ein eigenes, neueingerichtetes Firmenkonto abgewickelt. Als „Privatentnahme“ überweist sich die Jungunternehmerin vom Firmen- auf ihr Privatkonto die Summe, die sie für ihren Lebensunterhalt braucht beziehungsweise „sich zugesteht“. Mit dieser Trennung sowie Balance zwischen geschäftlich und privat zeigt sich vom ersten Monat an

• wie gut das Geschäft läuft
• wie viel Einnahmen nach Abzug der Ausgaben übrigbleiben
• ob die Privatentnahme angemessen oder zu hoch ist

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