Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit

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Scheinselbstständige sind Personen, die zwar als Selbstständig gelten, jedoch nach § 7 Abs. 1 SGB IV sich in einem abhängigen Arbeitsverhältnis befinden.

Da es in Deutschland keine festen Kriterien der Scheinselbstständigkeit gibt, fällt eine genaue Einschätzung oftmals schwer. Allerdings muss im schlimmsten Falle, wenn Scheinselbstständigkeit vorliegt, der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für viele Jahre nachzahlen.

Scheinselbstständigkeit

Von der Scheinselbstständigkeit sind häufig Freiberufler und freie Mitarbeiter betroffen. Es trifft zum Beispiel Berater und Programmierer, Texter, Grafikdesigner, Pflegepersonal, Lehrkräfte oder Fahrer im Speditionsgewerbe.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Selbstständiger nach dem Vertrag für ein fremdes Unternehmen Dienste erbringt, jedoch tatsächlich nichtselbstständige Arbeiten leistet. Ein häufiges Kriterium für die Beurteilung der Scheinselbstständigkeit ist zum Beispiel die Weisungsabhängigkeit oder die feste Eingliederung in die Struktur eines Unternehmens.

Für die Erfassung von Scheinselbstständigkeit ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Das Anfrageverfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch Auftraggeber eingeleitet werden. Bei der Prüfung werden sowohl die geschlossenen Verträge als auch die eigentlichen Arbeitsverhältnisse und Bedingungen untersucht. Die Prüfer müssen Beweise für die Scheinselbstständigkeit nachweisen können. Eine grundsätzliche Scheinselbstständigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Selbstständige dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber tätig ist und er für 5/6 des Umsatzes des Auftraggebers verantwortlich ist.

Sollte eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung rückwirkend zu zahlen. Beide Parteien können Rechtssicherheit erlangen, indem sie ein Statusfeststellungsverfahren einleiten und sich somit vor nachträglichen Zahlungen schützen.