Sicherheit am Arbeitsplatz – worauf Arbeitgeber achten müssen
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Personal Sicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz – worauf Arbeitgeber achten müssen

Beim Schritt in die Selbstständigkeit denken Sie an vieles, aber vermutlich erst einmal nicht an spätere Mitarbeiter. Mit Weiterentwicklung des eigenen Unternehmens könnte dieser Schritt aber unverzichtbar werden. Dann spielt das Thema Sicherheit eine primäre Rolle, denn als Arbeitgeber sind Sie für Ihre Angestellten verantwortlich. Zu welchen Maßnahmen Sie verpflichtet sind, legt das Arbeitsschutzgesetz fest. Hier kommt ein erster Überblick darüber, worauf Sie achten müssen.

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Prävention statt Reaktion – beugen Sie Zwischenfällen im Vorfeld vor

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, kann das erhebliche Folgen für Ihren Betrieb haben. Das Ziel ist daher, bereits präventiv Gefahrenquellen zu umschiffen. Ihre Mitarbeiter arbeiten an Maschinen? Durch einen Sicherheitssensor können Risiken deutlich reduziert oder umgangen werden. Ihr Team verbringt die Arbeitszeit am Computer? In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber einen ergonomischen Arbeitsplatz einrichten.


Grundsätzlich sind Sie zur Bereitstellung der individuellen Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter verpflichtet. Zudem gehört es zur Prävention, Ihren Mitarbeitern Schulungsmöglichkeiten und Unterweisungen zu bieten. Das Spektrum kann um arbeitsmedizinische Aspekte erweitert werden. Informieren Sie sich als selbstständiger Arbeitgeber rechtzeitig über die Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz, um gar nicht erst mit Problemen konfrontiert zu werden.

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Betriebsanweisungen regeln das sichere Miteinander am Arbeitsplatz

Wenn Sie neue Mitarbeiter suchen, werden Sie womöglich schon im Bewerbungsgespräch nach Besonderheiten Ihres Betriebes gefragt. Je besser Sie selbst informiert sind, desto besser ist der Eindruck beim potenziellen Arbeitnehmer. Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von Zwischenfällen werden unter anderem in der Betriebsanweisung festgehalten. Damit stellen Sie für alle Mitarbeiter einheitlich klar, wie sich diese in bestimmten Betriebsbereichen zu verhalten haben. Thematisch muss die Anweisung folgende Punkte beinhalten:

  • Für welche Bereiche gilt die Betriebsanweisung?
  • Welche potenziellen Gefahren drohen Umwelt und Mensch?
  • Welche Verhaltensregeln und Schutzvorkehrungen sind einzuhalten?
  • Wie müssen sich Mitarbeiter im Gefahrenfall oder bei einer Störung verhalten?
  • Wie müssen Mitarbeiter reagieren, wenn es zu einem Unfall kam?
Siehe auch  Was genau muss eine Gehaltsabrechnung enthalten?

 

Nicht zu vergessen – Betriebssicherheit umfasst auch den IT-Bereich

Seit der immer stärkeren Entwicklung der Digitalisierung ist auch das Thema Datensicherheit für Unternehmen relevant. Sobald Ihre Mitarbeiter mit digitaler Technik arbeiten, müssen Sie für den Schutz sorgen. Einerseits steht hier Aufklärung im Fokus, denn es herrschen noch erhebliche Unsicherheiten. Andererseits müssen Sie als Betriebsverantwortlicher mögliche Schutzmaßnahmen im Vorfeld ergreifen.


Denken Sie beim Schutz vor Viren nicht nur eindimensional, sondern orientieren Sie sich am bereits erlernten Personenschutz. Teilen Sie mögliche Maßnahmen ebenfalls in Prävention und Reaktion auf. Es ist für jedes Unternehmen ein größeres Problem, wenn auf einen Schadensfall zu achten ist. Mit Aufklärung, Information und geeigneten Schutzmaßnahmen ist es möglich, gefürchtete Sicherheitslecks zu vermeiden!

Schwachstelle Mensch – warum Teamwork so wichtig ist


Die größte Schwachstelle bei allen noch so ausgeklügelten Sicherheitssystemen ist der Mensch. Nicht nur Fahrlässigkeit, auch mangelndes Wissen kann zu einem Risiko werden. Die Schäden sind für Sie als Arbeitgeber immens, selbst wenn Sie sich um Sicherheit bemühen. Denken Sie daher an die Relevanz regelmäßiger Schulungen, unabhängig vom Bereich. In der IT-Branche ist es ebenso entscheidend, über achtsame Mitarbeiter zu verfügen wie bei der Arbeit mit Maschinen.

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Je größer Ihr Unternehmen ist, desto wichtiger ist die Rolle eines Sicherheitsbeauftragten. Er übernimmt nicht nur die Kontrolle aller präventiven Maßnahmen, sondern kümmert sich auch um die kontinuierliche Unterrichtung von Mitarbeitern. Das einfachste Beispiel für diese Berufsbranche ist der Privatdetektiv, der in einem Ladenlokal zur Vermeidung von Ladendiebstählen aktiv ist.

Fazit:

Sicherheit ist keine Einbahnstraße. Allein ist es in einem großen Betrieb nahezu unmöglich, permanent auf die Sicherheit aller zu achten. Es handelt sich hierbei um einen fortlaufenden Prozess, den Sie nur gemeinsam mit all Ihren Mitarbeitern angehen können.

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