Weiterbildung – Ab wann dürfen Arbeitnehmer ausbilden
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Weiterbildung – Ab wann dürfen Arbeitnehmer ausbilden

Möchten Arbeitnehmer eine Weiterbildung absolvieren, um abseits von der eigenen Arbeitsstelle bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlangen, gilt es einige Dinge zu beachten, damit Job und Weiterbildung sich am Ende nicht gegenseitig im Weg stehen.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Weiterbildung und einer Fortbildung?

Zunächst gilt es zwischen den beiden Begriffen Weiterbildung und Fortbildung zu unterscheiden. Denn während eine Weiterbildung unabhängig vom derzeitigen Arbeitsverhältnis angetreten werden kann, bezieht sich eine Fortbildung eigentlich immer auf eine innerbetriebliche Qualifikation, die zusätzlich erworben wird oder für die Mitarbeiter sogar verpflichtend ist, um auf den neuesten Wissensstand zu gelangen. Eine Weiterbildung kann unter anderem auch in Form eines Fernstudiums in Angriff genommen werden.

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Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterbildung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Weiterbildung gibt es für Arbeiter grundsätzlich nicht. Dennoch darf jeder Arbeitnehmer Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, um die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren. Hierfür bestehen in fast allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen rechtliche Grundlagen. Arbeitnehmer können für einen bestimmten Zeitraum, der für die Dauer der Weiterbildung benötigt wird, von ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis freigestellt werden, zum Beispiel für ein halbes oder ganzes Jahr.

Wie ist eine Weiterbildung vertraglich geregelt?

Bevor Arbeitnehmer eine Weiterbildung beginnen, muss der Arbeitgeber dem vertraglich zustimmen. In vielen Fällen hilft zudem ein Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Hier finden sich im besten Fall alle maßgeblichen Regelungen und Klauseln zu der Frage, ob eine Weiterbildung vorgesehen ist und unter welchen Umständen der Arbeitgeber sein Veto einlegen darf. In bestimmten Fällen übernimmt der Arbeitgeber oder das betreffende Unternehmen sogar die Kosten für die gesamte Weiterbildung, wenn sich daraus ein Mehrwert für dieses ergibt.

Siehe auch  Der richtige Umgang als Arbeitgeber mit Zeitwertkonten

Darf man eine Weiterbildung auf eigene Kosten machen?

Dies ist grundsätzlich machbar, außer es liegen zwingende innerbetriebliche Gründe vor, die den Start einer Weiterbildung verhindern oder verzögern. Dies gilt auch, wenn man selbst einen Ausbilderschein online oder an einem anderen Ort erwerben möchte, um selbst Weiterbildungen durchführen zu dürfen. Hat es für den Betrieb einen Nutzen, können die Kosten für die Weiterbildung oder einen Ausbilderschein sogar übernommen werden.

Was passiert bei einem Abbruch der Weiterbildung?

Dieser Schritt sollte wirklich nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, etwa bei schwerer Krankheit oder vergleichbaren unerwarteten Schicksalsschlägen. Bei nicht zwingendem Abbruch können dem jeweiligen Arbeitnehmer bestimmte Rechte wie der Kündigungsschutz verwehrt werden. Eventuell müssen entstandene Kosten sogar zurückgezahlt werden. Dabei handelt es sich aber ausschließlich um die tatsächlich entstandenen Kosten und nicht um zusätzliche Zahlungen oder Forderungen.

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Profitieren nur Arbeitnehmer von einer Weiterbildung?

Gerade bei einer beruflichen Neuorientierung ergibt eine Weiterbildung Sinn. Also genau dann, wenn man eine Lücke im Lebenslauf sinnvoll nutzen möchte. Dies gilt nicht nur für den Zeitraum zwischen zwei Arbeitsstellen, sondern gerade nach einem Jobverlust oder wenn das Unternehmen, bei dem man beschäftigt war, Insolvenz angemeldet hat. Weiterbildungen in der Nähe des Wohnorts werden auch von den Jobcentern in Deutschland gefördert, da es in deren Interesse ist, die Beziehung von Bürgergeld so kurz wie möglich zu halten.

Es gibt also verschiedene Lebenssituationen und Ausgangspunkte für eine Weiterbildung, sei diese gefördert oder auf eigene Kosten. In jedem Fall bringt sie dem Arbeitnehmer einen deutlichen Mehrwert. Dafür ist es jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau die Weiterbildung auszuwählen, die am besten zu den eigenen Wünschen und Zielen passt. Das muss nicht immer ein genaues Berufsbild sein, sondern es können zum Beispiel auch spezielle IT-Kenntnisse sein, die im Unternehmen benötigt werden.

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