Arbeitskleidung für Angestellte – das sollten Sie wissen
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Arbeitskleidung für Angestellte – das sollten Sie wissen

Wenn bestimmte Kleidung zum Schutz beiträgt

In manchen Branchen gebietet es die tägliche Arbeit, dass Sie Ihre Mitarbeiter mit Arbeitskleidung ausstatten. Diese Kleidung dient dem Zweck des Arbeitsschutzes – damit Ihre Mitarbeiter sich nicht verbrennen, hergestellte Ware nicht verunreinigen oder ähnliche unerwünschte Nebeneffekte vermieden werden. Wird beispielsweise viel auf den Knien gearbeitet (Fliesenleger-Betrieb), ist es unerlässlich, spezielle Hosen mit Kniepolster zu tragen. Auch Warnschutzkleidung ist  ein wichtiger Faktor zum Thema Sicherheit. Sie als Arbeitgeber bestimmten, ob die Arbeitskleidung für Mitarbeiter als Kauflösung angeschafft oder lieber eine Mietlösung in Anspruch genommen wird.

 

Die Kosten von Arbeitskleidung

Meistens ist eine Mietlösung kostenintensiver als der reine Kauf. Wird eine Kauflösung vorgezogen, können die Mitarbeiter selbst losziehen und die benötigte Kleidung kaufen. Sie können Ihren Mitarbeitern die Kleidung durch Aufwendungsersatzanspruch sponsern und in der Buchhaltung auf diese Art und Weise abrechnen.


Egal wie Sie es machen – als Arbeitgeber sollten Sie die Kosten tragen, denn die Kleidung zählt zu den Arbeitsmitteln, welche die Mitarbeiter nicht bräuchten, wenn sie anderweitig beschäftigt wären. Dabei gilt gleiches Recht für alle – jeder bekommt den gleichen Satz an Kleidung und Wechselkleidung. Möchte ein Mitarbeiter spezielle Wünsche realisieren (z. B. ein extra Paar Arbeitsschuhe oder eine zweite Schutzbrille), müssen Sie im Einzelfall klären, ob er die Kosten dafür selbst zu tragen hat.

Schutzkleidungspflicht

Wenn Sie ein Unternehmen leiten, in dem Schweißarbeiten an der Tagesordnung sind, ist spezielle Schutzkleidung Pflicht. In diesem Fall spricht man von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung). Das Material der Arbeitskleidung muss mit Flammschutz und antistatischer Eigenschaft ausgestattet sein, um in Betracht zu kommen. Hier stehen Sie in der Verantwortung, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter während der täglichen Arbeit zu schützen. Ebenso verhält es sich, wenn Ihre Mitarbeiter mit Chemikalien oder giftigen Dämpfen zu tun haben.

Nicht nur Hosen und Oberbekleidung, sondern auch „Accessoires“ wie Brillen, spezielle Schuhe und Handschuhe gehören dazu. Verkäufer entsprechender Kleidung beraten gerne zur notwendigen Kleidung, denn auch bei Schutzkleidung gibt es verschiedene Kategorien und Unterschiede.

Wenn schon Arbeitskleidung, dann richtig: Vorteil Corporate Design!

Arbeitskleidung muss nicht langweilig sein – im Gegenteil: für den Arbeitgeber und auch das Team bietet sie den entscheidenden Vorteil, dass sie im Corporate Design gestaltet werden kann. Über optisch einheitliche, hochwertige Kleidung und ein dementsprechend makelloses Auftreten während der Arbeit freuen sich Chef und Mitarbeiter gleichermaßen!
Arbeitskleidung schafft ein Gefühl von Einheit und Gleichwertigkeit unter den Mitarbeitern, so dass sich niemand ausgeschlossen oder benachteiligt fühlen kann. Für Kunden und potentielle Kunden ist es praktisch, wenn man aufgrund Logo oder Schriftzug direkt erkennt, welche Firma zu Gange ist. Arbeitskleidung im Corporate Design sichert einen Wiedererkennungswert, der bei guter Leistung Folgeaufträge bescheren kann und zu einer Aufwertung des Unternehmens-Images beiträgt. Und wenn im Handwerk beispielsweise ein Mitarbeiter einmal ein Kleidungsstück auf der Baustelle vergisst, weiß zumindest jeder, von welcher Firma es ist und wen es anzurufen gilt.
Als Unternehmer sollten Sie heutzutage ohnehin darauf achten, dass sowohl Ihr Online-Auftritt als auch Ihr Auftritt beim Kunden einen einheitlichen Wiedererkennungswert bietet. Das hinterlässt einen positiven Eindruck und sichert Wettbewerbsvorteile.

Was kann man als Unternehmer vom Arbeitnehmer fordern?

Sie können von Ihren Mitarbeitern durchaus verlangen, dass stets Arbeitskleidung während der Arbeit getragen wird. Erledigen Ihre Mitarbeiter berufliche Fahrten, sollte diese ebenfalls getragen werden. Strittig wird dieser Aspekt der Unternehmenskultur dann, wenn es darum geht, dass Chefs von ihren Mitarbeitern verlangen, die Kleidung auch schon auf dem Weg zur Arbeit zu tragen, weil sie möchten, dass man auch beim Gang zum Bäcker schon Flagge zeigt. Für viele Mitarbeiter steht es außer Frage, die Kleidung auch außerhalb der Regelarbeitszeit zu tragen. Ein Tipp hierbei ist: Wer eine faire Unternehmenskultur pflegt, seine Mitarbeiter wertschätzt und tolle Leistungen als Arbeitgeber bietet, kann sich sicher sein, dass Kleidung mit Firmenlogo aus Stolz oder Zugehörigkeitsgefühl vielleicht auch morgens beim Bäcker oder nach der Arbeit auf dem Weg nach Hause getragen wird.

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