Tischler: Gefragter Allrounder oder begehrter Spezialist?
Geschäftsideen

Tischler: Gefragter Allrounder oder begehrter Spezialist?

Ein Tischler bearbeitet einen der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe überhaupt: Holz. Genau so kann er geschickt mit Werkstoffen wie Kunststoff, Glas, Metall und Stein umgehen. Dieser Handwerksberuf ist einer der ältesten. Außer einem großen handwerklichen Geschick verfügt ein Tischler über eine große Kreativität. Er kann die vorhandenen Rohstoffe zu nützlichen als auch dekorativen Werkstücken verarbeiten; und das für die unterschiedlichsten Kunden und Einsatzbereiche: vom Gebäudefenster zum Möbelstück, vom Holzfußboden bis zum Carport.

Sie haben viele Einsatzgebiete:

Sie arbeiten im Handwerksbetrieb oder bei der Fertigung von Gebäudeteilen. Sie modifizieren Holz, Holzwerkstoffe sowie andere Materialien. Sie sind unter Anderem in Montagehallen, in Werkstätten und auf Baustellen tätig. Dabei verwenden Sie verschiedenste Verfahren wie: Hobeln, Sägen, Bohren, Verleimen, Beschichten. Außerdem erstellen und befestigen Sie Fenster, Türen, Mobiliar und Inneneinrichtungen. Sie gestalten Entwürfe in Abstimmung mit Kunden und fertigen Angebote.

Ihre täglichen Aufgaben

Sie können die Arbeit eines Tischlers ungefähr in zwei Kategorien einteilen: In der so genannten Bautischlerei bringen Sie an Gebäuden feste Objekte wie Türen, Fenster und Treppen an. In der so genannten Möbeltischlerei erstellen Sie bewegliche Gegenstände, die in Gebäude oder Grundstücke verbracht werden können wie Tische und Schränke, bis hin zu einem vollständigen Carport oder Einbauküchen. In diesem Handwerksberuf decken die meisten Betriebe beide Arbeitsschwerpunkte ab. Außer vielen „Allround-Tischlereien“ für jeden erdenklichen Bedarf gibt es zahlreiche Spezialisten, die sich auf den Sauna-, Fenster-, und Küchenbau festgelegt haben. Der typische Ablauf ist meistens der selbe: Zu Beginn erstellen Sie einen Entwurf und stellen ihn einem potenziellen Kunden vor. Das geschieht natürlich besonders wenn Sie selbstständig in diesem Handwerksberuf sind. Nimmt der das Angebot an, starten Sie mit der Erstellung und Zusammenbau – meistens in der eigenen Werkstatt, hin und wieder direkt am Einbauort.

Lehre und Anforderungen

Es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die national geregelte Ausbildung dauert drei Jahre und wird im Regelfall dual absolviert, sprich im Handwerksbetrieb und in einer Berufsschule. Ebenfalls ist eine rein schulische Lehre möglich. Ein technisches Verständnis und handwerkliche Begabung sind die wohl wichtigsten Grundlagen einer erfolgreichen Ausbildung. Dazu kommen aber noch andere: Zur Kalkulation von Längen und zum Einschätzen von Materialbedarf sind mathematische Kenntnisse genau so notwendig wie zur korrekten Angebotskalkulation. Bei der Arbeit mit Hilfe von Sägen, Hämmern und Nägeln sollten Sie obendrein Sorgfalt und Materialkenntnis besitzen. Letzteres erwerben Sie natürlich im Laufe der Zeit mit der Erfahrung. Außerdem benötigen Sie visuelle und logische Vorstellungskraft. Motivationsfähigkeit benötigen Sie besonders, wenn Sie eine Selbstständigkeit anstreben.

Verdienstchancen

Während des beruflichen Werdegangs wird sich das Gehalt weiter steigern. Mit der wachsenden Erfahrung steigt ebenso der Gehaltsanspruch. Bezahlt machen sich hierbei besonders Weiterbildungen. In NRW erlangen Sie mit Spezialkenntnissen, acht Jahren Berufserfahrung und einer leitenden Stellung ein Gehalt von fast 3.430 Euro brutto im Monat.

Als Tischlermeister können Sie noch höhere Beträge verdienen. Nach der erfolgreichen Weiterbildung zum Meister können Sie in NRW schnell ein Einstiegsgehalt von 2.600 Euro brutto im Monat erwarten. Als Führungskraft eines Betriebes mit mindestens 35 Mitarbeitern verdienen Sie als Tischlermeister ein Gehalt ungefähr 3.600 Euro brutto im Monat. Hier gilt besonders: Je mehr Sie in Ihre Fähigkeiten investieren, desto mehr können Sie potenziell verdienen. In der Selbstständigkeit sind beim Gehalt natürlich keine Grenzen gesetzt.

Eine Selbstständigkeit aufbauen

Es gibt einige Formalitäten für die Existenzgründung im Handwerksberuf. Selbstständig machen als Tischler kann sich nämlich nicht jeder. Zu berücksichtigen ist, dass es sich zunächst um einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf handelt. Grundlegend ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, um den Geschäftsbetrieb in der Selbstständigkeit offiziell anzufangen. Neben einer fundierten Fachausbildung in diesem Einsatzfeld ist deshalb auch die Meisterpflicht vorgesehen. Ohne Meistertitel kann man sich grundsätzlich nicht als Tischler selbstständig machen.

Alternativ dazu kann die so genannte Altgesellenregelung geprüft werden: Wenn eine mindestens Person 6 Jahre in diesem Beruf und dazu 4 Jahre in leitender Position gearbeitet hat, kann sie sich selbstständig machen. Zu beachten ist, dass die Meisterpflicht ebenfalls eine Vorbedingung ist, um im eigenen Unternehmen ausbilden zu können. Es gibt zwar große Konkurrenz, da es ungefähr 39.000 Tischlerbetriebe gibt, dafür steigt aber auch die Nachfrage nach diesen vielseitigen Dienstleistern.

Sie sehen: Als Tischler gibt es zwar einige Hürden bei der Selbstständigkeit, das Ergebnis kann sich jedoch bei der heutigen Marktlage für Sie durchaus lohnen. Der Bedarf an fähigen Handwerkern ist größer denn je.

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