Auf diese Punkte achten Banken bei Selbstständigen
Steuern & Finanzen

Auf diese Punkte achten Banken bei Selbstständigen

Wer als Selbstständiger oder Gründer oder auch als Angehöriger der Freien Berufe einen Kredit bei einer Bank beantragt, muss mindestens mit kritischen Fragen und einer sehr peniblen Prüfung seines Kreditgesuches rechnen. Der Grund ist natürlich darin zu sehen, dass diese Personen bzw. Berufsgruppen bei den Banken nicht als besonders kreditwürdig angesehen werden. Wer selbstständig ist, verfügt schon einmal in der Regel über kein sicheres regelmäßiges Einkommen. Beim Antrag auf ein Darlehen werden die Finanzen daher von den Banken genau geprüft. Es gibt aber trotzdem auch viele Programme bei Banken, die sich gezielt mit dem Thema Kredite für Selbstständige beschäftigen. Wer als Selbstständiger eine Finanzierung oder ein Darlehen beantragen will, sollte sich vorher genau durchrechnen, wie er den Antrag bei der Bank schlüssig begründen will. Außerdem sollte er alle passenden Unterlagen bereit haben, damit der Kreditantrag bei der Bank schlüssig begründet werden kann.

Arbeitnehmer beliebter als Selbstständige

Banken bevorzugen bei der Kreditvergabe in erster Linie Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsverhältnis und einem festen Einkommen. Auf dieser Basis lässt sich leichter ein Darlehen oder ein Kredit berechnen und absichern. Sollte der Kredit nicht bedient werden können oder werden, könnte der pfändbare Anteil des Einkommens auch durch die Bank gepfändet werden. Wer selbstständig ist, hat in der Regel kein sicheres festes Einkommen. Wer sich selbst aus seinem Unternehmen ein Gehalt zum Beispiel als Geschäftsführer zahlt, zahlt sich natürlich selbst aus eigener Tasche ein Gehalt, was nicht vergleichbar ist mit einem festen Gehalt als Arbeitnehmer. Das gleiche gilt für Freiberufler, die natürlich auch in erster Linie selbstständig sind. Auch hier ist keine Ausfallsicherheit in Gestalt eines pfändbaren Anteils des Gehaltes einplanbar. Die Bank muss also bei einem Antragsteller dieser Gruppen bei einer Finanzierung auf den wirtschaftlichen Erfolg der Person, die selbstständig ist, vertrauen.

Anforderungen an Kredite für Selbstständige

Die Banken verlangen bei einem Darlehen für einen Antragsteller mit Selbstständiger Tätigkeit, vor allem einen sehr gut ausgearbeiteten und erfolgversprechenden Businessplan. Das gilt natürlich besonders auch für Gründer und Start-ups, die praktisch bei Null starten. Hier ist es sehr wichtig, dass die Planung der Finanzen die Bank von Anfang an überzeugt. In erster Linie ist dabei eine erfolgversprechende und aussichtsreiche Geschäftsidee wichtig, die auch von der Person, die den Antrag stellt, überzeugend umgesetzt werden kann. Die allerliebste Kundengruppe für Kredite sind die Beamten. Diese haben eine lebenslange unkündbare Jobgarantie und damit auch ein garantiertes Einkommen. Hier ist das Ausfallrisiko am geringsten. Bei Krediten läuft heute die Kreditvergabe oft quasi automatisiert und oft online ab. Das spart der Bank sehr viele Kosten. Der Arbeitnehmer gibt einfach seine persönlichen Daten wie Gehalt etc. ein und bekommt dann oft eine automatisch berechnete Zusage oder auch Absage. Bei einem Antragsteller, der selbstständig ist, ist das so nicht möglich. Hier müssen die Finanzen und das Geschäftsmodell der Finanzierung individuell und ausführlich geprüft werden.

Und selbst dann ist das Ausfallrisiko der Finanzierung unzureichend zu bewerten. Bei aktiven Unternehmen und selbstständigen Personen ist das Verfahren bei Kredite für Selbstständige so, dass die aktuellen Bilanzen auf jeden Fall vorzulegen sind und ausführlich geprüft werden. Dann erst kann man mit einer Finanzierung rechnen. Das kann auch länger dauern, als bei einem 10 Minuten-Online-Kredit für Arbeitnehmer. Neben der wirtschaftlichen Finanzen des Unternehmens, für das der Selbstständige einen Kredit oder ein Darlehen beantragen will, muss auch die Person des Unternehmers in seiner Bonität und Finanzen genau geprüft werden. Das gilt vor allem für alle Unternehmensformen, bei denen eine persönliche Haftung des Antragstellers, also der Person, die Selbstständiger ist, besteht. In den anderen Fällen wäre keine Vollstreckung in das Vermögens des Selbstständigen mehr möglich. Nicht nur Selbstständige, auch Freiberufler haben es auch deshalb schwer, weil sie über kleine Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Wird der Kreditnehmer krank, kann sehr schnell die gesamte Kreditsumme notleidend werden und nicht mehr bedient werden können. Wenn dann keine Vermögenswerte als Sicherheit bereitstehen (wie Immobilien, Maschinen oder auch Bürgen) muss die Bank mit einem Verlust des Kredites rechnen.

Benötigte Unterlagen

Auf jeden Fall muss der Antragsteller bei einem Kredit, wen er Selbstständiger ist, viel mehr Unterlagen vorlegen. Dazu gehören die Bilanz und die BWA des Steuerberaters. Gründer müssen auch einen detaillierten Businessplan vorlegen. Auch Unterlagen zur privaten Situation des Antragstellers zu seinem Privatvermögen und Unterlagen über Sicherheiten werden verlangt. Auch Bürgschaftsurkunden sind oft gefordert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert