Einnahmenüberschussrechnung – Steuererklärung einfach
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Steuern & Finanzen

Einnahmenüberschussrechnung – Steuererklärung einfach

Wenn du Freiberufler*in bist, musst du deinen Gewinn anders berechnen. Das geht mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Diese EÜR reichst du dann beim Finanzamt ein. Sie ist nicht nur für Freiberufler*innen, sondern auch für manche kleinere Unternehmen geeignet. Sie ist einfacher als die doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Freiberufler*innen und Kleinunternehmen können die Einnahmenüberschussrechnung zur Ermittlung ihres Gewinns verwenden.
  • Die EÜR ist im Vergleich zur doppelten Buchführung deutlich einfacher und schneller zu erstellen.
  • Mit der richtigen Vorbereitung und Buchhaltungssoftware lässt sich die Einnahmenüberschussrechnung effizient durchführen.
  • Die EÜR muss zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Für eine korrekte Erfassung der Betriebseinnahmen und -ausgaben ist ein strukturiertes Vorgehen wichtig.

Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung?

Alle Firmen und Selbstständigen müssen ihre Gewinne klar fürs Finanzamt darlegen. Nach dem Einkommenssteuergesetz müssen manche nur eine Einfach-Buchführung führen.

MerkmaleBeschreibung
Einfache BuchführungDie EÜR ist viel schneller und leichter als die doppelte Buchführung.
GewinnermittlungMan rechnet: Gewinn = Einnahmen – Ausgaben. Es zählen die echten Zahlungen.
VerpflichtungEs gilt für alle: Gewinne fürs Finanzamt festhalten. Das Gesetz sagt, wer die EÜR nutzen muss.

Wer muss eine Einnahmenüberschussrechnung machen?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) hilft kleineren Unternehmern bei der Gewinnermittlung. Sie müssen sie in Deutschland nutzen, wenn sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Freiberufler

Freiberufler wie Ärzte oder Architekten sind unter den Nutzern. Sie müssen damit ihre Einkünfte darlegen und ans Finanzamt senden.

Kleingewerbe

Kleingewerbe mit geringem Umsatz und Gewinn nutzen auch die EÜR. Sie dürfen höchstens 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn pro Jahr machen.

Siehe auch  Gewerbesteuer Freibetrag: Alle Infos für Unternehmer

Gewerbetreibende mit bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen

Unternehmer mit begrenztem Geschäftsvolumen können die EÜR wählen. Für sie gilt die Grenze von 800.000 EUR Umsatz und 80.000 EUR Gewinn im Jahr.

Landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Nutzflächenwerten und Gewinnhöhen

Auch Landwirte können die Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Wenn sie unter 25.000 EUR Nutzfläche liegen und weniger als 80.000 EUR Gewinn erzielen, dürfen sie das.

Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs nutzen die EÜR nicht. Sie müssen eine umfangreiche Buchführung mit Bilanz und Gewinn-Verlust-Rechnung erstellen.

Wie ist die Einnahmenüberschussrechnung aufgebaut?

Die Einnahmenüberschussrechnung folgt der Anlage EÜR, die das Bundesfinanzministerium 2005 erstellt hat. Sie setzt sich aus einem Hauptteil und ergänzenden Anlagen zusammen. Diese enthalten wichtige Details über die Geschäftstätigkeit.

Informationen zum Betrieb

In diesem Abschnitt findet man grundlegende Fakten zum Unternehmen. Dazu gehören der Name, die Branche, der Geschäftsort und rechtliche Details.

Betriebseinnahmen

Es geht um alle Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit. Darunter fallen Verkaufserlöse, Honorare und Mieteinnahmen.

Betriebsausgaben

Hier sind die Kosten für den Betrieb aufgelistet. Zum Beispiel Mieten, Material, Versicherungen und Gehälter.

Ermittlung des Gewinns

Durch Vergleich von Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn festgestellt. Dies geschieht für das Steuerjahr.

Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

In weiteren Anlagen kann man mehr Infos hinzufügen. Zum Beispiel zur Anlagenbuchhaltung oder speziellen Merkmalen von Einzelunternehmen.

Wie wird der Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung berechnet?

Der Gewinn wird einfach aus Einnahmen minus Ausgaben berechnet. Es ist wichtig, alles gut vorzubereiten im laufenden Jahr. Alle Einnahmen und Ausgaben sollten direkt nach Kategorien sortiert ins Journal.

Alle Betriebseinnahmen werden addiert. Dazu gehören Erlöse, Honorare und Mietzahlungen. Von dem Gesamtbetrag zieht man dann die Ausgaben ab. Dazu zählen Material- und Personalkosten sowie Mietforderungen. Der verbleibende Betrag ist dein steuerpflichtiger Gewinn.

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Eine gute Buchhaltung macht die Gewinnermittlung leichter. Viele nutzen Buchhaltungssoftware, um Fehler zu verhindern. So werden alle wichtigen Zahlen zusammengefasst und in der Anlage EÜR eingetragen.

Was ist das Zu- und Abflussprinzip?

Das Zu- und Abflussprinzip ist eine Regel nach § 11 EStG. Es bestimmt, wann Einnahmen und Ausgaben gezählt werden. Einnahmen werden gezählt, wenn sie eingingen. Ausgaben gelten, wenn sie das Konto verlassen.

Das Datum, wann die Rechnung kam, ist nicht wichtig. Es zählt, wann bezahlt oder erhalten wurde.

Dieses Vorgehen wirkt sich auf die Einnahmenüberschussrechnung aus:

  • Verspätete Zahlungen am Jahresende werden nicht als Ausgaben anerkannt.
  • Offene Rechnungen am Jahresende zählen nicht als Einnahmen.
  • Anzahlungen an Lieferanten gelten als Kosten, wenn die Lieferung kommt.
  • Zahlungen von Kunden zählen erst mit der erbrachten Leistung als Einnahmen.

Das Zi- und Abflussprinzip verbessert die Richtigkeit der Buchführung. Es sorgt für klare Angaben in der Einnahmenüberschussrechnung.

Einnahmenüberschussrechnung – Besonderheiten

Ein wichtiger Punkt in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist, dass man ein Anlagenverzeichnis und eine Anlagenbuchhaltung führen sollte. Diese Unterlagen brauchst du, um die Anlage AVEÜR zu erstellen. Diese zeigt alle Anlagen bei der EÜR.

Anlagenverzeichnis und Anlagenbuchhaltung

Du musst als selbständiger oder freiberuflich Tätiger eine einfache Anlagenbuchhaltung machen. Dazu gehört ein genaues Anlagenverzeichnis. Jedes wichtige Anlagenstück wie Maschinen, Fahrzeuge, Büroartikel und Immobilien wird hier aufgeschrieben.

Im Verzeichnis notierst du die Anschaffungskosten und die Daten für die Abschreibung. Auch der verbleibende Wert steht darin. Diese Informationen sind nötig, um die Abschreibungen genau in der AVEÜR zu zeigen.

Die genaue Führung vom Anlagenverzeichnis und der Anlagenbuchhaltung ist sehr wichtig. Nur so kann man die Abschreibungen richtig bei der EÜR berücksichtigen.

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Welche Fristen gelten für die Einnahmenüberschussrechnung?

Die Steuererklärung mit der EÜR muss bis zum 31. Juli des nächsten Jahres eingereicht werden. Kleinunternehmer*innen konnten früher eine formlose EÜR abgeben. Doch das änderte sich 2017. Jetzt müssen auch sie das offizielle Formular verwenden.

Wie wird die Einnahmenüberschussrechnung ans Finanzamt übermittelt?

Deine Einnahmenüberschussrechnung gibst du mit der Steuererklärung ab. Dafür nutzt du die Anlage EÜR. Diese findest du im ELSTER Programm.

Dort trägst du deine Einnahmen und Ausgaben ein. Die Differenz aus beiden nennt sich Gewinn. Diesen muss dein Unternehmen versteuern.

Darf ich von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanzierung wechseln?

Du musst keine EÜR einreichen. Du kannst auch die Bilanzierung nutzen, um deinen Gewinn zu berechnen. Die EÜR ist einfach zu benutzen. Aber, wenn du gewisse Grenzen überschreitest, ändert sich das.

Du wirst dann zur Bilanzierung wechseln müssen. Dies geschieht, wenn deine Umsätze oder Gewinne hoch genug sind.

Fazit

Die EÜR ist einfach und praktisch für bestimmte Geschäftstypen, z.B. Freiberufler. Sie hilft, Gewinn zu ermitteln. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung ist die EÜR viel einfacher.

Man kann die EÜR leicht machen, wenn man sich vorbereitet und gute Software benutzt. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren. Man muss auch die Steuerfristen einhalten.

Die EÜR macht es leicht, den Überblick über die Steuern zu behalten, ohne viel Zeit zu verlieren. Mit der passenden Vorbereitung und digitalen Tools ist es nicht schwer.

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