In Kapitalgesellschaften wie der GmbH haften Gesellschafter nur bis zur Höhe ihres Kapitals. Einzelunternehmer sind im Gegensatz dazu mit allem, was sie besitzen, dabei. Darum ist es wichtig, gut über die gewählte Rechtsform nachzudenken. Führt die aktuelle Rechtsform zu hohen persönlichen Risiken, kann es sinnvoll sein, zu wechseln.
Einzelunternehmer tragen das volle Risiko – auch für ihr Privatvermögen. Dies kann Folgen für sie und ihre Familien haben. Eine gute Versicherung, wie die Betriebshaftpflicht, ist hier dringend nötig. Sie schützt zumindest bis zur Höhe der Versicherungssumme vor zu großen finanziellen Schäden.
Zentrale Erkenntnisse
- Einzelunternehmer haften uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
- Kapitalgesellschaften wie GmbH bieten Haftungsbeschränkungen.
- Versicherungen sind essenziell für den Schutz gegen Schadensansprüche.
- Ein Wechsel der Rechtsform kann die Haftungsrisiken mindern.
- Jeder Unternehmer sollte geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen.
Einführung in die Unternehmerhaftung
Unternehmer stoßen auf viele Fragen zur Haftung. Diese betreffen mehr als ihr Privatvermögen. Gründer von Kleinunternehmen oder Personengesellschaften sind nicht komplett von der Haftung befreit. Dagegen können Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG die Haftung besser einschränken.
Beim Start ihres Geschäfts müssen Unternehmer in Deutschland wissen, welche Form zu wählen ist. Es gibt Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die Personengesellschaften inkludieren GbR, OHG und KG. Zu den Kapitalgesellschaften gehören GmbH, UG, KGaA, AG, SE und Ltd.
Es existieren verschiedene Haftungsarten in Deutschland. Sie sorgen für Sicherheit im Geschäftsleben:
- Unbegrenzte Haftung bedeutet, dass das gesamte Vermögen für Schulden haften kann.
- Direkte Haftung teilt die Haftung nicht nach Verschulden auf, jeder kann in Anspruch genommen werden.
- Gemeinsame Haftung fordert, dass alle Beteiligten zusammen für Schulden aufkommen.
Haftung vermeiden ist von großer Bedeutung. Dies erreichen Unternehmer durch kluge vertragliche Vereinbarungen. Auch die Wahl der Rechtsform und Haftungskapital spielen eine wichtige Rolle.
Bisweilen sind spezielle Versicherungen nötig, um Haftungen abzudecken. Sie reduzieren längerfristig die Geschäftsrisiken.
Es ist aber wichtig, sich mit den Haftungsfragen detailliert auseinanderzusetzen. Sogar Kapitalgesellschaften haben besondere Regeln zu beachten.
„Die Verpflichtung zur Gewährung des Mindestlohns gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unterliegen.“ – Mindestlohngesetz (§ 13 MiLoG)
Gesetze zur Haftung ändern sich oft. Deshalb sollten Unternehmer ihre Strategien regelmäßig anpassen. Das ist entscheidend, um Haftungen bei der Gründung und im Geschäftsalltag zu minimieren.
Haftung in Einzelunternehmen
Einzelunternehmer in Deutschland tragen ein großes Haftungsrisiko. Sie haften allein für die Schulden ihres Unternehmens. Das kann ihr Privatvermögen stark beeinträchtigen, wenn ihre Firma in Schwierigkeiten ist.
Uneingeschränkte Haftung mit Privatvermögen
Die Haftung ist uneingeschränkt und lässt sich nicht begrenzen. Versicherungen können jedoch einen gewissen Schutz bieten. Sie begrenzen aber nur, wie viel Geld im Schadensfall fließt.
Haftungsrisiken und Pfändungsgrenzen
Pfändungsgrenzen sorgen dafür, dass ein Schuldner genug zum Leben hat. Für Alleinstehende ohne Kinder bedeutet das, dass bis zu 1260 € im Monat geschützt sind. Freiberufler und Kleinunternehmer müssen oft mit ihrem Privatvermögen für Schulden aufkommen.
Haftungsrisiken im Geschäftsalltag
Im Geschäftsleben kreuzen Haftungsrisiken täglich den Weg eines Unternehmens. Ursachen sind oft fehlerhafte Produkte und Beratungen, sowie offene Rechnungen. Kleinunternehmer und Freiberufler sind besonders gefährdet, wenn sie nicht ausreichend geschützt sind.
Die EU-Kommission arbeitet an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) für mehr Umwelt- und Menschenrechtsschutz. Ihr Ziel ist, den Handlungsspielraum der Geschäftsleitung zu verringern. Zur Risikominimierung ist es wichtig, ESG-Compliance Regeln zu folgen und ein gutes Risikomanagement zu haben.
Ein gutes Datenmanagement für Informationen und Analysen ist unverzichtbar. Es hilft, Entscheidungsprozesse genau zu dokumentieren. So kann man zeigen, dass man Haftungsfragen ernst nimmt und ordnungsgemäß handelt.
Es ist sehr wichtig, D&O-Versicherungen regelmäßig an rechtliche Veränderungen anzupassen. Geschäftsführer müssen aufsteigende ESG-Standards im Blick behalten. Sie müssen wissen, wie aus freiwilligen Regeln oft verpflichtende Vorschriften werden.
Geschäftsziele und Nachhaltigkeit müssen sorgfältig abgewogen werden. Eine kluge Balance hilft, ein starkes und langfristig erfolgreiches Geschäft zu gestalten. So können Haftungsrisiken wirksam verringert werden.
Maßnahmen | Nutzen | Empfehlungen |
---|---|---|
ESG-Compliance | Minimierung von Haftungsrisiken | Transparente Erfüllung und Überwachungspflichten |
Dateninfrastruktur | Präzise Dokumentation | Implementierung eines Risikomanagement-Systems |
D&O-Versicherungen | Finanzieller Schutz | Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung |
Rechtsentwicklung | Erkennung von „Hard-Law“ | Ständige Überwachung |
Nahrung | Abwägung von Rendite und Nachhaltigkeit | Langfristige Geschäftsmodellentwicklung |
Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwechsel
Einzelunternehmer:innen könnten weniger persönlich haften wollen. Ein Rechtsformwechsel wäre dann oft die beste Lösung. Sie könnten sich in eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) umwandeln. Dadurch haften sie nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens.
Das schützt ihr Privatvermögen. So bleibt ihr eigenes Geld bei Problemen sicher.
Möglichkeiten und Vorteile
Ein Rechtsformwechsel hat viele Vorteile. Er kann die Haftungsbeschränkung verbessern. Zum Beispiel wäre die Gründung einer GmbH möglich.
In diesem Fall haften die Gesellschafter nur mit dem, was sie in die Firma einzahlen. Ähnliches gilt für die GmbH & Co. KG oder kleine Aktiengesellschaften. Diese bieten Schutz, indem sie Unternehmen und Privatvermögen trennen.
Beispiel: Gründung einer GmbH
Die Gründung einer GmbH ist oft beliebt, um das Haftungsrisiko zu senken. Sie kann sogar von einer Person allein gegründet werden. Man muss einen Gesellschaftsvertrag festlegen und sich eintragen lassen.
Für Existenzgründer ist die UG (haftungsbeschränkt) attraktiv. Sie benötigt weniger Mindestkapital. Hier ein kurzer Vergleich:
Kriterium | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) |
---|---|---|
Mindestkapital | 25.000 € | 1 € |
Gründungskosten | Etwa 500 € – 800 € | Etwa 350 € – 600 € |
Gerichtsgebühr | Ca. 150 € | Ca. 150 € |
Veröffentlichungsgebühr | 1 € pro Eintrag | 1 € pro Eintrag |
Die Gründung einer GmbH hilft Einzelunternehmern, Haftungsrisiken zu mindern. So fördert sie langfristigen Geschäftserfolg.
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bieten Schutz für viele Firmen. Sie zahlen bei Schäden an Dritte oder wirtschaftlichen Verlusten. Die Versicherungen decken Kosten bis zu einer bestimmten Summe. Diese Summe liegt oft bei 250.000 Euro, 500.000 Euro oder 1.000.000 Euro, je nach Bedarf und Risiko.
Zweck und Nutzen der Versicherungen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personenschäden und Schäden an Sachen. Sie gilt für Schäden, die durch die Firma verursacht wurden. Dazu gehören auch falsche Beratungen oder Dienstleistungen. Gerade Berater und Kreative profitieren von dieser Versicherung.
Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
Einige Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Das ist zum Beispiel bei Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen so. Diese Regel schützt beide Seiten, das Fachpersonal und ihre Kunden. Auch Designer:innen und PR-Berater:innen sollten sich zusätzlich absichern.
Versicherung | Deckungssumme | Einsatzbereiche |
---|---|---|
Betriebshaftpflichtversicherung | 250.000 – 1.000.000 Euro | Schutz gegen Personenschäden und Sachschäden |
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | 250.000 – 1.000.000 Euro | Abdeckung wirtschaftlicher Schäden |
Berufshaftpflichtversicherung | Variabel | Zwingend vorgeschrieben für Berufe wie Ärzt:innen und Rechtsanwält:innen |
Rechtsformwechsel: Einzelunternehmen zu Kapitalgesellschaft
Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, bietet viele Vorteile. Der Hauptgrund für viele ist die Haftungsbeschränkung. Bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) schützt dieser Aspekt das Privatvermögen.
Eine GmbH hat durch diese Sicherheit und ihr Mindestkapital von 25.000 € ein hohes Ansehen. Außerdem zahlt sie Körperschaftssteuer, was steuerlich besser ist als Einkommensteuer als Einzelunternehmer.
Es gibt verschiedene Wege, ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft zu überführen:
- Ausgliederung gemäß dem Umwandlungsgesetz
- Sachgründung bzw. Sacheinlage
- Bargründung mit Übertragung
Die Ausgliederung erfordert, dass das Vermögen des Einzelunternehmens auf die GmbH übertragen wird. Dabei müssen alle Vertragspartner:innen zustimmen, um Verträge, Rechte und Pflichten zu sichern.
Ein Wechsel zu einer GmbH muss gut durchdacht sein, denn er ist planungsintensiv und kostspielig. Obwohl die Vorteile in Steuern und Haftung groß sind, ist die rechtliche Arbeit komplizierter. Deshalb ist professioneller Rat sehr zu empfehlen.
Kriterium | Einzelunternehmen | GmbH (Kapitalgesellschaft) |
---|---|---|
Haftung | Uneingeschränkt mit dem Privatvermögen | Begrenzt auf das Gesellschaftsvermögen |
Gründungsaufwand | Gering | Hoch |
Steuerliche Aspekte | Einkommensteuer | Körperschaftssteuer |
Reputation | Weniger professionell | Höher |
Gesellschafter | Einzelperson | Mehrere Gesellschafter möglich |
Die Wahl der Rechtsform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen ab. Der Wechsel zu einer Kapitalgesellschaft hat viele Vorteile, die sorgfältig abgewogen sein sollten.
Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist leicht und billig zu gründen. Ein großer Nachteil: Alle Gesellschafter haften mit eigenem Vermögen. Dieses Risiko muss man genau kennen und versuchen zu mindern.
Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen
In einer GbR stehen die Gesellschafter für Schulden gerade – auch mit ihrem Privatvermögen. Sie könnten also für finanzielle Verluste der GbR persönlich aufkommen müssen. Man kann die Haftung nur einschränken, wenn das im Gesellschaftsvertrag steht.
Begrenzung der Haftung durch Gesellschaftsvermögen
Man kann Risiken mindern, indem man in der GbR ein extra Vermögen schafft. Dieses schützt das Privatvermögen der Gesellschafter. Allerdings kann das Privatvermögen doch in Gefahr sein, wenn das der GbR nicht reicht, um alle Schulden zu zahlen.
Es hilft, verschiedene Wege zur Haftungsbegrenzung anzuschauen:
Maßnahme | Beschreibung | Vorteil | Nachteile |
---|---|---|---|
Gesellschaftsvertrag | Klare Regelungen zur Haftung und Vertretungsmacht festlegen | Risiko erheblich verringern | Erfordert detaillierte und rechtliche Ausarbeitung |
Separates Gesellschaftsvermögen | Erstellung von Richtlinien zur Privatentnahme und Rücklagenbildung | Vermögen der Gesellschaft schützt | Keine absolute Schutzgarantie |
Umwandlung in Kapitalgesellschaft | Wechsel zu einer haftungsbeschränkten Gesellschaftsform wie GmbH | Privatvermögen bleibt unangetastet | Komplexer und kostspieliger Umwandlungsprozess |
Es ist sehr wichtig, diese Maßnahmen öfter zu überprüfen. Ein Rat von einem Anwalt ist dabei sehr nützlich. So kann man in der GbR und generell die Haftung besser in den Griff bekommen.
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
Die PartG mbB ist perfekt für Freiberufler. Sie schützt sie vor beruflichen Fehlern. Jeder Partner muss freiberuflich arbeiten und eine Berufshaftpflichtversicherung haben.
Bei PartG mbB haftet man nicht persönlich für Fehler. Die Haftung ist auf die Versicherung beschränkt. Ärzte und Anwälte müssen eine solche Versicherung haben.
Für Journalisten oder Übersetzer ist sie auch sinnvoll, obwohl nicht Pflicht.
Steuerlich ist die PartG mbB attraktiv, da es keine Gewerbesteuer gibt. Die Einkünfte werden einfach über die Steuererklärungen verrechnet.
Die Zahl dieser Gesellschaften steigt. Viele erkennen ihren Nutzen und setzen darauf. Sie sollen bald ein Viertel aller Partnerschaftsgesellschaften ausmachen.
Haftung in der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sticht durch die volle Haftung ihrer Gesellschafter hervor. Jeder Gesellschafter muss für alle Schulden gerade stehen. Das umfasst sowohl Geschäfts- als auch Privatschulden. Ihr Risiko ist daher hoch.
Man kann eine OHG gründen, indem man sie ins Handelsregister einträgt. Oder einfach indem man geschäftlich startet. Schon ein Gesellschafter reicht dafür aus. Um das Haftungsrisiko zu senken, können Regeln im Inneren der Gesellschaft aufgestellt werden.
Ein großer Nachteil der Offenen Handelsgesellschaft ist, dass ehemalige Gesellschafter auch nach dem Ausscheiden haften können. Dies gilt bis zu fünf Jahre später. Bei einer Insolvenz haftet nur das Geschäftsvermögen. Das Privatvermögen bleibt meist geschützt.
Die volle und persönliche Haftung (nach § 128 HGB) bedeutet große Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, alle Risiken gut zu managen. Unter Umständen sollte man über eine andere Rechtsform nachdenken.
Die Unternehmenshaftung beeinflusst stark, welche Rechtsform man wählen sollte. Gerade für Start-ups, die wenig Kapital haben aber nicht alle Risiken tragen wollen, ist das wichtig.
Haftung als Unternehmer und die Pfändungstabelle
In Deutschland ist die Pfändungstabelle wichtig. Sie hilft Schuldner, ihr Existenzminimum zu behalten. Das ist besonders für Einzelunternehmer:innen mit voller Haftung bedeutsam.
Das monatliche Nettoeinkommen bestimmt die Pfändungsgrenze, zusammen mit Unterhaltspflichten. Für Einzelne ohne solche Pflichten ist der Schutz bis zu 1260 €. 2020 lag dieser Wert bei 1.178,59 Euro.
Grenzwert und Existenzminimum
Selbst bei Schulden müssen wichtige Bedürfnisse abgedeckt sein. Pfändungsgrenzen schützen dieses Existenzminimum. Ohne sie könnten das tägliche Leben und die Familie stark leiden.
Kategorie | Nettoeinkommen (monatlich) | Pfändungsfreibetrag |
---|---|---|
Ohne Unterhaltspflichten | Bis zu 1260 € | 1.178,59 € (2020) |
Mit Unterhaltspflichten | Variabel | Variabel |
Konsequenzen bei Zahlungsunfähigkeit
Nicht zahlen zu können, bringt harte Folgen. Zwangsvollstreckungen drohen, wenn man sich überfordert fühlt. Um ein Insolvenzverfahren zu verhindern, müssen 35 % der Schulden schnell gezahlt sein.
Längere Verfahren ohne gedeckte Kosten dauern bis zu fünf Jahre. Dabei wird oft das private Vermögen offengelegt. So endet es oft in der Privatinsolvenz.
Haftungsrisiken verringern Einzelunternehmer, wenn sie zu einer GmbH wechseln. Dort schützt sie meist das Privatvermögen vor wirtschaftlichen Nöten.
Kleingewerbetreibende und Freiberufler: Besonderheiten der Haftung
In Deutschland laufen fast zwei Drittel aller Firmen als Einzelunternehmen. Dies umfasst über 2 Millionen Aufträge. Dazu gehören Kleingewerbetreibende, gewerbliche Kaufleute und Freiberufler.
Ein markantes Merkmal ist, dass Kleingewerbetreibende und Freiberufler keine doppelte Buchführung führen müssen. Im Gegensatz dazu müssen Kaufleute das tun. Weniger Bürokratie bedeutet jedoch mehr Risiko bei der Haftung.
Die Besitzer sind mit ihrem ganzen Vermögen haftbar. Dadurch müssen sie alle Schulden bezahlen, auch Steuern, mit ihrem eigenen Geld. Das betrifft Kleingewerbetreibende und Freiberufler besonders, da sie oft alleine arbeiten. Im Notfall haftet ihr ganzes Privatvermögen.
Die Steuern variieren je nach Art des Geschäfts. Gewerbetreibende zahlen unter anderem Gewerbe- und Umsatzsteuer. Freiberufler sind davon befreit, aber nur Freiberufler. Beide Gruppen zahlen Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Lohnsteuer.
Einzelunternehmen schnell zu starten und das Startkapital frei zu wählen hat Vorteile. Doch die Nachteile, wie die hohe Haftung, dürfen nicht vergessen werden. Wenn Umsätze groß werden, kann die persönliche Haftung sehr belastend sein.
Rechtsformen | Startkapital | Haftung |
---|---|---|
Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende, Kaufmann e.K., Freiberufler) | Kein Mindeststartkapital | Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen |
GmbH | 25.000 € | Haftung auf Gesellschaftsvermögen |
UG (haftungsbeschränkt) | 1 € | Haftung auf Gesellschaftsvermögen |
Haftung und Risikomanagement im Unternehmen
Haftung und Risikomanagement schützen ein Unternehmen und das Vermögen seines Besitzers. Es ist wichtig, Risiken zu managen, um stabil zu bleiben. Das umfasst die Wahl der richtigen Versicherungen und Strategien zur Haftungsvermeidung.
Risikotyp | Beschreibung |
---|---|
Finanzielle Risiken | Umfasst Kreditrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko, welche die finanzielle Gesundheit der Organisation beeinflussen. |
Strategische Risiken | Beziehen sich auf Ziele und Vorgaben der Organisation und umfassen Risiken wie Wettbewerb und Marktveränderungen. |
Operative Risiken | Umfassen Technologieausfälle, Mitarbeiterfehler und Störungen in der Lieferkette, die den täglichen Betrieb beeinträchtigen. |
Compliance-Risiken | Verbundene Risiken durch Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften, einschließlich rechtlicher Schritte, Geldstrafen und Reputationsverlusten. |
Man muss ein starkes Team für Compliance und Risikomanagement haben. Dies hilft, Pleiten zu vermeiden. Es gibt viele Wege, um Risiken zu bewerten und zu mindern.
- Risikokartierung
- Szenarioanalyse
- Risikoregister
- Risikovermeidung
- Risikotransfer
- Risikominderung
- Risikoakzeptanz
Firmenführer sollten immer die Finanzen im Blick haben, um Risiken zu vermeiden. Governance, Risikomanagement und Compliance sind dafür sehr wichtig. Sie helfen, das Unternehmen richtig zu lenken.
Persönliche Haftung bei Einzelunternehmern
Einzelunternehmer haften voll für alle Schulden ihres Geschäfts. Das bedeutet, dass sie mit ihrem eigenen Geld für alles aufkommen müssen. Um sich zu schützen, können diese Personen Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht abschließen. Sie helfen, Schaden abzudecken, wenn nötig.
Für Alleinstehende ohne Kinder liegt die pfändbare Grenze beim monatlichen Einkommen bei 1260 €. Durch kluge Vereinbarungen in Verträgen kann ein Unternehmer versuchen, seine Haftung zu begrenzen. Solche Verträge können Risiken verringern.
Freiberufler:innen können sich zusammenschließen, um als Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu arbeiten. Doch die sicherste Option ist eine Kapitalgesellschaft. Hier würde das eigene Vermögen zusätzlich geschützt. Aber man muss dazu die Unternehmensform ändern.
Für Einzelunternehmer ist der Abschluss von Versicherungen ratsam. So lassen sich Risiken der persönlichen Haftung mindern. Abhängig von der Arbeitsart ist auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vielleicht eine gute Idee.
Rechtsform auswählen: GmbH, UG, AG
Die Wahl der Rechtsform ist sehr wichtig für Firmengründer. Es ist wichtig, auf verschiedene Kriterien zu achten. Graündungskosten, Haftung und Verwaltungsaufwand zählen dazu. In Deutschland sind die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sehr beliebt. Jede hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile.
Vorteile und Nachteile der einzelnen Rechtsformen
Rechtsform | Vorteile | Nachteile |
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GmbH |
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UG (haftungsbeschränkt) |
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Aktiengesellschaft (AG) |
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Die richtige Rechtsform zu wählen, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Um die beste Entscheidung zu treffen, sollte jeder Unternehmer die Vor- und Nachteile gründlich prüfen. Wichtig ist auch, die gesetzlichen Regeln und den zu erwartenden Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen.
Schutz des Privatvermögens durch Versicherungen
Unternehmer:innen wissen, wie wichtig der Schutz ihres Privatvermögens ist. Einzelunternehmer:innen müssen besonders gut aufpassen. Sie haften vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen.
Versicherungen sind hier unentbehrlich. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sind sehr hilfreich. Sie schützen vor großen finanziellen Schäden durch Dritte.
Manche Berufsgruppen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Dies schützt ihr Privatvermögen vor ruinösen Klagen. Selbständige können zusätzlich profitieren, indem sie eine Partnerschaft gründen. Diese begrenzt die Haftung auf berufliche Fehler.
Versicherungen haben Obergrenzen, auf die man achten muss. Deshalb ist es wichtig, weitere Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Zum Beispiel die Gründung einer GmbH schützt das Privatvermögen zusätzlich.
Bei einer Ein-Mann-GmbH ist das Risiko sogar noch niedriger. Denn im Ernstfall gilt nur das Betriebsvermögen.