Einrichtung Büroarbeitsplatz – Anforderung verstellbare Schreibtische – was muss, was kann
Büro Personal Planung

Einrichtung Büroarbeitsplatz – Anforderung verstellbare Schreibtische – was muss, was kann

Auf die Höhe kommt es an

Probleme, die entstehen, wenn Sie von der Norm abweichen.

Gerade sehr kleine Menschen haben oftmals Probleme, den passenden Schreibtisch für sich zu finden, da sie oftmals den Bürostuhl ganz hochfahren müssen, um den Schreibtisch optimal zu überblicken. Erschwerend kommt hinzu, dass man als kleiner Mensch die Beine möglicherweise nicht mehr am Boden abstellen kann, wenn der Bürostuhl ganz hochgefahren ist, um den Tisch optimal zu überblicken. Diese und andere Themen sind bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes enorm wichtig, um eine angenehme Wohlfühlatmosphäre zu schaffen, in der jeder entspannt und ohne große Anstrengung arbeiten kann. Als Arbeitgeber haben Sie Normen und Regeln zu beachten, wenn Sie Angestellte haben. Hierzu einige Infos:

Normen und Regeln bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes

Doch wie es in Deutschland üblich ist, gibt es selbstverständlich auch für Büromöbel einheitliche Standards und Normen, die eingehalten werden müssen. Nicht nur für in der Höhe verstellbare Schreibtische oder einem Stehpult, sondern auch für Temperaturen, Lärm und Lichtverhältnisse gibt es in Deutschland festgesetzte Standards, die sogenannten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Auch die Mindestfläche und die Höhe der Räumlichkeiten ist in der ASR festgeschrieben. Ein Wohlfühlklima im Büro lässt sich wunderbar herstellen, indem man sowohl psychologische, ästhetische als auch individuelle Bedürfnisse achtet, welche ein angenehmes Arbeitsklima ermöglichen. In den meisten Fällen machen schon geringe Veränderungen des Büros viel in Sachen Wohlfühlklima aus, da mehr Privatsphäre am Arbeitsplatz und mehr Fläche zur individuellen persönlichen Dekoration durch Trennwände , Topfpflanzen oder einer individuellen Gestaltung vorhanden ist, die frei nach den Wünschen des Arbeitnehmers durchgeführt wird. Das Büro muss nicht immer komplett neu gestaltet werden, um den Mitarbeitern eine Wohlfühloase zu bieten, welche sie vorher nicht kannten. Bereits ein paar schön blühende Blumen oder Bilder Ihrer Familie reichen aus, um eine wohlige und vertraute Atmosphäre zu schaffen, in der Sie gerne arbeiten und sich wohlfühlen. Selbstverständlich können Sie auch Dekoartikel in Ihren Lieblingsfarben und Ihrem bevorzugten Design an Ihren Arbeitsplatz stellen, um sich im Büro fast wie zuhause zu fühlen.

Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes

Notebooks, welche nicht die sicherheitstechnischen, arbeitstechnischen und ergonomischen Forderungen dieser Verordnung, insbesondere bezüglich der Tastaturbelegung, der Trennung von Tastatur und Bildschirm oder der Qualität der Zeichendarstellung auf dem Bildschirm erfüllen, sind laut den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) nicht für die regelmäßige Benutzung durch den Arbeitnehmer an einem Büroarbeitsplatz geeignet.
Falls Notebooks im Außendienst eingesetzt werden sollen, müssen Sie alle Verordnungen der geltenden Standards, auch als Bildschirmarbeitsverordnung bekannt, erfüllen, um dem Arbeitnehmer den größtmöglichen Arbeitskomfort zu gewährleisten. Sollte dies noch nicht der Fall sein, kann man das beispielsweise durch den Anschluss einer externen Tastatur, die Installation einer Maus oder die Beschaffung eines zweiten Bildschirms, welchen man mit Hilfe einer externen Dockingstation ans Laufen bekommt, den Arbeitsplatz ordnungsgemäß aufrüsten.

Wie groß sollte eine Bürofläche, die ein Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt bekommt, mindestens sein?

Bei den Bemessungen der zu gewährleistenden Bürofläche geht es darum, wie viel Platz ein durchschnittlicher Arbeitnehmer braucht, um optimal an seinem Arbeitsplatz sitzen zu können, und wie viel Platz er dann zum Arbeiten braucht. Dabei muss genau darauf geachtet werden, dass er auf seinem Bürostuhl sitzt und Platz benötigt, um mit seinem rollenden Stuhl ein wenig hin- und herfahren zu können. Außerdem muss der Arbeitnehmer sowohl ausreichend Platz besitzen, um problemlos ein Fenster öffnen zu können beziehungsweise die Heizung des Büros zu regulieren. Es muss auch daran gedacht werden, dass Schränke, Mülleimer oder Aktenvernichter sehr viel Stellfläche einnehmen. Zudem muss ausreichend Platz vorhanden sein, um Türen und Schubladen vollständig öffnen zu können. Wenn Sie das alles bedenken, liegt der Richtwert für ein Einzelbüro eines Arbeitnehmers bei 8–10 qm und bei bis zu 50 qm Fläche eine Raumhöhe von 2,50 m. In sogenannten Großraumbüros ist der optimale Wert pro Arbeitsplatz 12–18 qm und falls der Raum die Gesamtfläche von 100 Quadratmetern überschreitet, beträgt die vorgeschriebene Raumhöhe 3 m. Das sind die Mindestmaße, welche von einem Arbeitgeber, wenn er seinen Arbeitnehmern eine Bürofläche zur Verfügung stellt, nicht unterschritten werden sollten beziehungsweise dürfen.

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