Öffentliches Förderdarlehen beantragen: So geht´s
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Öffentliches Förderdarlehen beantragen: So geht´s

So funktioniert der Antrag von öffentlichen Förderdarlehen

Der Staat unterhält zum Zweck der Förderung von Unternehmen, Freiberuflern und neuen Gründern eigene Fördermittel. Wann immer Sie beabsichtigen, neue Investitionen zu tätigen oder einen kompletten Neubeginn zu wagen, muss zunächst die Finanzierung geregelt werden. Öffentliche Förderdarlehen sind eine potenzielle Quelle für die Beschaffung des dringend benötigten Kapitals. Völlig Bedingungslos gibt es diese jedoch nicht. Ein überzeugender Plan bleibt als Fundament notwendig. Befürworten Banken die Nachhaltigkeit und Erfolgsaussichten Ihres neuen Projekts, steht der öffentlichen Unterstützung nichts mehr entgegen. Abhängig nach Art und Branche erfolgt die Ausgabe durch das Bundesland, den Bund oder über die EU. Der größte Vorteil öffentlicher Kredite sind die sehr günstigen Konditionen in Bezug auf Zinsen, Haftung sowie Rahmenbedingungen zur Laufzeit und Rückzahlung. Dies gewährt Ihnen zusätzliche Flexibilität und entlastet Sie in finanziellen und zeitlichen Aspekten zusätzlich. Alles Wissenswerte zu dem Thema entnehmen Sie den folgenden Abschnitten.

Kein Notkredit aus öffentlicher Hand

Vorab bleibt festzuhalten: Öffentliche Fördermittel dienen gezielt zum Anstoß neuer Geschäftsideen und betrieblicher Investitionen. Sie sind nicht dafür gedacht, um strauchelnde Unternehmen wegen mangelhafter Kalkulationen oder anderen Missständen finanziell aufzufangen. Versuche, öffentliche Mittel für die Umschuldung oder Nachfinanzierung zu gebrauchen, sind daher aussichtslos. Bei Zuschüssen besteht oft eine klare Anweisung für den Anwendungsbereich. Sie dürfen nach Erhalt daher nicht nach freien Stücken die Gelder für beliebige Ideen ausgeben oder kurzfristige Engpässe damit überbrücken. Dies trifft ebenso zu, wenn Sie aus Sicht des Gesetzgebers offiziell den Status als Sanierungsfall besitzen. Die zweckgebundene Finanzierung bleibt in jedem Fall gültig. Dennoch existieren speziell für Unternehmen in Zahlungsnöten Rettungsmaßnahmen aus öffentlicher Hand. Ob Sie davon im Ernstfall profitieren können, hängt letztendlich auch von dem Stand des Unternehmens ab. Außerdem müssen Sie für eine eventuelle Notfinanzierung einen Antrag stellen, für den wiederum ein nachvollziehbares Sanierungskonzept vonnöten ist. Nach der offiziellen Definition sind Unternehmen in Schwierigkeiten kurz oder mittelfristig nicht in der Lage, den wirtschaftlichen Ruin aus eigener Kraft zu vermeiden und den anstehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Anträge sind stets vor Vertragsbindung zu stellen

Förderzusagen werden nach einem vorgegebenen Muster gewährt. Leisten Sie sich einen formellen Fehler, kann dies zum Auszahlungstopp führen. Ohne den erhofften Kredit geraten Sie ansonsten bei voreilig abgeschlossenen Verträgen in eine finanzielle Schieflage. Zuständige Behörden achten daher genau auf die vertragliche Verpflichtung, die Sie bereits eingegangen sind. Besteht bereits ein Vertragsverhältnis, ist die Anmeldefrist bereits unwiderruflich verstrichen. Der Antrag muss folglich immer vor der geplanten Investition erfolgen. Aus diesem Grund dürfen Sie für das zu finanzierende Projekt keinerlei Ausgaben, Aufträge oder schriftliche Kaufvereinbarungen tätigen, bevor die Sie eine konkrete Zusage von öffentlichen Kredit- und Förderanstalten erhalten haben. Die Anmeldung bei der Existenzgründung bleibt davon vollkommen unberührt. Alle amtlichen Gänge können von Ihnen vorab abgewickelt werden. Dazu gehört auch die Anmeldung des Gewerbes auf dem Gewerbe- und Finanzamt.

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Prüfung und Vermittlung durch die Hausbank

Sie als angehender Unternehmer oder Besitzer eines laufenden Betriebs stellen die Förderanträge nicht direkt gegenüber den öffentlichen Fördereinrichtungen. Tatsächlich fällt dies in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Hausbank. Dementsprechend prüft das Kreditinstitut die Beweggründe und Grundlagen für Ihr Anliegen. Nur bei positiver Bestätigung und einem erkennbaren Konzept wird diese in Ihrem Interesse aktiv. Für eine erfolgreiche Prüfung ist zudem eine grundlegende Sichtung Ihrer finanziellen Rücklagen und Planung für die Zukunft notwendig. Unterstützen Sie bei diesem Prozedere die Bank und lassen Sie keine relevanten Details aus. Ein ehrlicher und zugleich überzeugender Auftritt unterstreicht Ihre Seriosität und kann den entscheidenden Ausschlag bei der Abwägung liefern. Prinzipiell unterscheiden sich in diesem Hinblick gewöhnliche Kreditanfragen nicht von einer Bitte auf Antrag für öffentliche Förderdarlehen. In beiden Situationen müssen Sie alle geforderten Dokumente lückenlos offenlegen, um Ihre Kreditwürdigkeit zu untermauern. Fehlt Ihnen dafür die Erfahrung, erhalten Sie in Rücksprache mit Ihrer Bank die erforderlichen Hinweise bezüglich der erforderlichen Unterlagen. Achten Sie zugleich darauf, Ihre Anliegen weder zur kurz noch zu ausführlich vorzutragen. Eine exakte Erfüllung der gewünschten Kriterien hinterlässt einen positiven Eindruck und erhöhte die Aussicht auf Erfolg.

Öffentliche Förderung variiert nach Bundesland

Maßnahmen zur Unterstützung Ihres Unternehmens aus öffentlicher Hand sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Daher beachten Sie die regionalen Unterschiede der Förderung, die von Bundesland zu Bundesland abweichen. So existieren zum Beispiel gezielte Maßnahmen zur Finanzierung von Beratern für absolut neue Existenzgründer. Arbeitslose (ALG 1)erhalten in Hessen zum Beispiel bis zu 90 % der Beratungskosten erstattet. Die Fortzahlung der ALG-1-Bezüge bleibt zusätzlich und trotz Förderzuschuss für bis zu sechs Monate voll erhalten. Ebenso setzen Landesbanken mit maßgeschneiderten Kreditangeboten branchenspezifische Prioritäten. Nicht immer handelt es sich dabei um Subventionen oder langfristig angelegte Darlehen. Auch Mikrokredite stehen für den kurzfristigen Bedarf zur Verfügung. Öffentliche Zuschüsse dienen besonders in der schwierigen Anfangsphase als gezielte Absicherungsmaßnahme für junge Unternehmer. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden und stellen eine große, finanzielle Entlastung dar. Gelder für gezielte Investitionen sind an einen konkreten Zweck gebunden. Dies kann die Anschaffung von Maschinen und anderweitigen Arbeitsgeräten beinhalten. In vielen Fällen decken kostenlose Zuschüsse nur einen Teil der prozentualen Kosten ab. Folgende Ansätze zur Förderung sind oft anzutreffen.

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– Fördermittel zur Vorgründungsberatung sind stark verbreitet
– Maßnahmen für spezifische Branchen
– Mikrokredite und Darlehen für Gründung, Anschaffung von Betriebsmitteln oder Wachstum
– Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtung

Welche Unterlagen sind Voraussetzung einer Antragsbitte?

Neben Angaben zur eigenen Person und dem beruflichen Werdegang stellt der Businessplan das wichtigste Dokument für die Bank dar. Dieser umreist das gesamte Projekt in seinen essenziellen Zielen und allen dafür notwendigen Planungsschritten. Dazu gehört eine wirtschaftliche Analyse der eigenen Finanzlage mit einer nachvollziehbaren Aussicht bezüglich der zu erwartenden Umsätze und Gewinne Ihres Unternehmens. Eine klare Einteilung in Ertrags-, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau hilft, den Überblick zu behalten. Gleichzeitig möchte die Bank von Ihnen in Erfahrung bringen, welche materiellen Sicherheiten zur Deckung des Darlehens existieren. Ein Investitionsplan legt dar, wie Sie die erhaltenden Mittel zu verwenden beabsichtigen. Nachdem Ihre Bank sich einverstanden erklärt, tritt sie in Kontakt mit dem zuständigen Förderinstitut. Dort erfolgt eine erneute Prüfung Ihres Antrags auf öffentliche Förderung. Ihre Hausbank erhält binnen einem Monat eine Benachrichtigung bezüglich der Annahme oder Ablehnung. Die folgenden Schriftstücke benötigen Sie:

Businessplan
– Liquiditätsanalyse
– Kalkulation für Umsatz, Ertrag und Rentabilität
– Sicherheiten für zum Abschluss des Kredits
– Verwendungszweck und Planung der Investition aufschlüsseln

Grundlegender Anspruch auf Vermittlung existiert nicht

Abhängig von Ihrer Darstellung und Ihrem Vorhaben wägt die Bank ihre Entscheidung gründlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab. Bleiben Zweifel an der Richtigkeit der Angaben oder werden diese als zu unrealistisch optimistisch angesehen, droht die Verweigerung des Antrags. Ein rechtlicher Anspruch für die Kontaktaufnahme zur Förderbank fehlt, sofern das Institut nachvollziehbare Bedenken wegen der Finanzierbarkeit äußert. Ihre Hausbank steht daher nicht in der Pflicht, auf jeden Fall in Ihrer Angelegenheit als Vermittler zu fungieren. Auch besitzen Sie keine rechtliche Handhabe gegen eine negative Beurteilung. Eine gerichtliche Auseinandersetzung diesbezüglich bliebe in aller Wahrscheinlichkeit ohne Aussicht auf Erfolg. Manchmal verzichtet die Hausbank aus völlig anderen Gründen auf die Weiterleitung Ihres Anliegens. Vielmehr bemüht sich dann das Kredithaus um einen direkten Geschäftsabschluss mit Ihnen. Dazu kommt es, wenn Ihre Präsentation und Ihr Projekt einen sehr überzeugenden Eindruck hinterlassen und großen, wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Bekundet die Bank ihr Interesse, besitzen Sie eine ausgezeichnete Verhandlungsposition. Denn um Ihre Aufmerksamkeit zu erhalten, müssen Sie attraktivere Konditionen als die Förderbank anbieten. In einem solchen Szenario müssen Sie behutsam die möglichen Grenzen einer Vereinbarung ausloten, um dadurch den für Sie am günstigsten Kredit zu erlangen.

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Fehlende Sicherheiten bedeuten nicht automatisch das Ende

Sie haben eine gute Geschäftsidee, allerdings fehlen Ihnen Sicherheiten für das öffentliche Förderdarlehen? Viele Gründer und neue Unternehmer scheitern an dieser Hürde, obwohl Sie eine tragfähige Geschäftsidee entwickelt haben. Für gewöhnlich lehnen Banken eine Kreditanfrage ohne ausreichende Rücklagen ab. In einer solchen Situation hilft Ihnen eine Bürgschaft weiter. Steht zu diesem Anlass kein kreditfähiger Investor aus dem Bekanntenkreis zur Verfügung, bietet sich noch die Hinzunahme einer Bürgschaftsbank an. Häufig unterbreitet Ihre Hausbank ein automatisches Angebot oder stellt Ihnen zumindest diese Option zur Auswahl. Fehlt Ihnen also das Mittel zur Absicherung des Kreditgeschäftes, versiegen damit nicht automatisch alle externen Kapitalquellen für die Existenzgründung oder zur Finanzierung neuer Projekte. Als zusätzliche Variante zu diesem Konzept existiert die Initiative Bürgschaft ohne Bank (BoB). Der klassische Weg sieht den Gang zur Hausbank vor, die sich wiederum mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzt.  Wie zum Beispiel die https://bb-h.de/. Herrscht allerdings bereits Skepsis wegen Ihrer fehlenden Sicherheit, erschwert dies unnötig Ihre Verhandlungsposition. Durch die BoB können Sie direkt mit der Bürgschaftsbank in Kontakt treten, noch bevor Sie Ihre Hausbank zur Stellung eines Antrags für öffentliche Fördermittel um Unterstützung bitten. Allgemein verläuft das Verfahren bei der Bürgschaftsbank sehr ähnlich und erfordert eine klare Präsentation Ihres Anliegens mitsamt den dafür benötigten Dokumenten. Erhalten Sie eine Zusage, gelten Sie als finanziell für eventuelle Ausfälle abgesichert und haben eine wichtige Hürde für ein erfolgreiches und von Belastungen befreites Gespräch mit Ihrer Hausbank genommen. Bürgschaften werden in folgenden Fällen gewährleistet, sofern eine sinnvolle, wirtschaftliche Basis gegeben ist.

– Existenzgründung
– Investitionen in die Betriebs- oder Geschäftsexpansion
– Verlagerung des Standortes
– Finanzierung von Betriebsausstattung
– Gewährleistungen

Die Kosten für eine Bürgschaft ohne Bank sind je nach Anbieter unterschiedlich. In der Regel verlangen die Institute eine einmalige Bearbeitungsgebühr, welche sich prozentual an dem Kreditvolumen orientiert. Zusätzlich müssen Sie mit einer jährlichen Provision rechnen. Manche Banken deckeln die Obergrenze des zulässigen Volumens bei der Bürgschaft ohne Bank stärker im Vergleich zur klassischen Bürgschaft.

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