MKG-Abrechnung Eine Einführung
MKG-Abrechnung
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MKG-Abrechnung Eine Einführung

Die Abrechnung von Behandlungen im Bereich Mund-, Kiefer-, und Gesichtschirurgie (MKG) kann für Patienten und medizinisches Personal eine Herausforderung darstellen. Es gibt hierbei zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, darunter die Art der Behandlung, die spezifischen Krankenkassenrichtlinien und die entsprechenden Gebührenordnungen. In diesem Ratgeber soll eine Einführung in die Grundlagen der MKG-Abrechnung gegeben werden. Um das Ganze etwas aufzulockern, seien zu Beginn einige interessante Fakten genannt.

1. Die Abrechnung von Leistungen der MKG-Chirurgie macht einen beträchtlichen Anteil der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland aus. Im Jahr 2019 betrugen die Ausgaben der GKV für ambulante und stationäre Leistungen der MKG-Chirurgie insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil von etwa 2,2% der Gesamtausgaben der GKV.

MKG-Abrechnung

2. Die Abrechnung von Leistungen der MKG-Chirurgie erfolgt in der Regel über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Eine Studie aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, dass die Abrechnung von Leistungen der MKG-Chirurgie über die GOÄ im Vergleich zur GOZ häufig zu höheren Einnahmen für die Praxen führt. Die Studie analysierte die Abrechnungsdaten von 119 MKG-Chirurgie-Praxen und kam zu dem Ergebnis, dass die durchschnittlichen Einnahmen pro Patient bei Abrechnung über die GOÄ um etwa 30% höher waren als bei Abrechnung über die GOZ.

3. Die Abrechnung von Leistungen der MKG-Chirurgie unterliegt in Deutschland einer strengen Regulierung durch die Krankenkassen. So müssen bestimmte Leistungen, wie z.B. die Implantation von Zahnimplantaten, vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Studie aus dem Jahr 2020 hat verdeutlicht, dass die Genehmigungsquote für implantologische Leistungen im MKG-Bereich in Deutschland im Jahr 2019 bei etwa 77% lag. Das bedeutet, dass etwa jede vierte beantragte Implantation nicht genehmigt wurde.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die maßgebliche Regelung für die Abrechnung ärztlicher Leistungen in Deutschland. In der GOÄ werden verschiedene Nummern (Ziffern) für bestimmte Leistungen aufgelistet, die jeweils mit einem bestimmten Faktor multipliziert werden, um den Preis für die erbrachte Leistung zu berechnen. Die GOÄ gilt für Leistungen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, wie beispielsweise Behandlungen im Bereich der ästhetischen Medizin.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Für zahnärztliche Leistungen gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese beinhaltet ebenfalls eine Auflistung von Leistungen mit entsprechenden Ziffern und Faktoren. Anders als die GOÄ ist die GOZ jedoch auch für Leistungen innerhalb der GKV gültig.

Die Abrechnung im Bereich der MKG-Chirurgie

Im Bereich der MKG-Chirurgie gibt es eine Vielzahl von Leistungen, die entsprechend abgerechnet werden müssen. Beispiele hierfür sind beispielsweise Operationen im Bereich des Kiefers, der Zähne oder des Gesichts, sowie Implantationen oder Weichteil-Operationen. Die Abrechnung erfolgt hierbei entweder nach der GOÄ oder der GOZ, je nachdem ob die Leistungen außerhalb oder innerhalb der GKV erbracht werden.

MKG

Krankenkassenrichtlinien

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der MKG-Abrechnung sind die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Krankenkassen. Diese variieren von Kasse zu Kasse und müssen bei der Abrechnung stets berücksichtigt werden. Die Krankenkassenrichtlinien legen fest, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden und in welchem Umfang. Auch hier ist es wichtig, im Vorfeld einer Behandlung die genauen Vorgaben der jeweiligen Kasse zu kennen.

Abrechnung im Praxisalltag

Eine MKG Abrechnung kann wie eingangs bereits erwähnt sowohl für Patienten als auch für medizinisches Personal eine Herausforderung darstellen. Um gravierende Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden, ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand bezüglich der aktuellen Gebührenordnungen und Krankenkassenrichtlinien zu sein. Es empfiehlt sich, regelmäßig Schulungen und Fortbildungen zu besuchen, um das eigene Wissen aufzufrischen und zu erweitern.

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