Aufhebungsvertrag – Was man als Arbeitgeber wissen sollte
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Aufhebungsvertrag – Was man als Arbeitgeber wissen sollte

Ein Aufhebungsvertrag stellt für Arbeitgeber eine sinnvolle Alternative zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Durch dieses Instrument lässt sich eine einvernehmliche Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielen. Dennoch gilt es für Arbeitgeber, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten eines Aufhebungsvertrags genau zu kennen, um potenzielle Risiken zu minimieren und eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.

Grundlagen des Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertragsfreiheit bildet die Basis für dieses beiderseitige Einvernehmen, im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitgeber. Gemäß § 623 BGB müssen die Voraussetzungen für einen wirksamen Aufhebungsvertrag erfüllt sein, insbesondere die Schriftform und die Unterzeichnung durch beide Parteien. Bei komplexen rechtlichen Fragen kann die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Dresden hilfreich sein.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich. E-Mails, Faxe oder Messenger-Nachrichten reichen nicht aus. Besondere Schutzvorschriften für Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Schwangere finden bei einem wirksamen Aufhebungsvertrag keine Anwendung. Arbeitnehmer verzichten mit dem Abschluss auf ihren allgemeinen Kündigungsschutz.

Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam werden, wenn er unter eine Bedingung gestellt wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Folgestelle droht möglicherweise eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

Wichtige Inhalte eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag sollte den genauen Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses festlegen. Dieser kann flexibel vereinbart werden, unabhängig von den gesetzlichen Kündigungsfristen. Oft gewähren Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abfindung und eine Freistellung bis zum vereinbarten Beendigungstermin. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache und sollte im Vertrag klar geregelt sein, ebenso wie die Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten.

Weitere wichtige Inhalte eines Aufhebungsvertrags sind:

  • Regelungen zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis
  • Klärung der Rückgabe von Arbeitsmitteln und Firmeneigentum
  • Festlegung nachvertraglicher Pflichten wie Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbot
  • Behandlung von Resturlaubsansprüchen und variablen Vergütungsbestandteilen
  • Vereinbarungen zu noch zu erledigenden Restarbeiten und der Übergabe des Aufgabenbereichs
Siehe auch  Weiterbildung - Ab wann dürfen Arbeitnehmer ausbilden
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Arbeitsrecht Kündigung

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Voraussetzungen für eine Kündigung durch den Arbeitgeber. In Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern ist eine Kündigung nur rechtmäßig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, es müssen triftige Gründe vorliegen, die entweder in der Person des Arbeitnehmers, seinem Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen.

Für eine ordentliche Kündigung gelten gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Diese betragen in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten.

Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise in einer Konkurrenztätigkeit, Beleidigung, Diebstahl, übermäßiger Internetnutzung während der Arbeit oder Alkoholmissbrauch liegen.

Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu gehören Schwerbehinderte, Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit. Außerdem greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz in der Regel erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Ein Aufhebungsvertrag stellt eine Alternative zur Kündigung dar, bei der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird.

Fazit

Der Aufhebungsvertrag stellt für Arbeitgeber eine rechtssichere Alternative zur Kündigung dar. Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses lassen sich Kündigungsschutzprozesse vermeiden. Bei der Gestaltung des Aufhebungsvertrags sind jedoch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die Vertragsinhalte sollten sorgfältig ausgehandelt und präzise formuliert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In jedem Fall empfiehlt es sich für Arbeitgeber, bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags fachkundigen Rat einzuholen.

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