Start in die Selbstständigkeit: Richtig absichern mit diesen Versicherungen
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Start in die Selbstständigkeit: Richtig absichern mit diesen Versicherungen

Wurde die Entscheidung getroffen, endlich den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, warten auf die Gründer zahlreiche Herausforderungen und neue Fragestellungen.

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Zu diesen gehört unter anderem auch, zu entscheiden, welche Versicherungen eigentlich unbedingt nötig sind, wenn einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird. Gründer haben beispielsweise die Möglichkeit, frei zwischen der privaten Krankenversicherung für Selbstständige und der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen.

Welche Versicherung für Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich von Bedeutung sind, erklärt der folgende Beitrag.

Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Unternehmen haften dafür, wenn Mitarbeiter, Lieferanten, Besucher oder Kunden auf dem Firmengelände oder in den Büroräumen einen Schaden erleiden.

Für die damit verbundenen Kosten kommt die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung auf. Diese deckt ebenfalls Schäden ab, welche durch das Betriebsgelände, die Produktionsstätte oder das Firmengebäude selbst entstanden sind, wie etwa bei einem Sturz auf einem ungeräumten Firmengelände im Winter. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Schadensersatzansprüche sowohl bei Vermögens- als auch bei Sach- und Personenschäden.

Das Äquivalent für die Betriebshaftpflichtversicherung stellt für Freiberufler die Berufshaftpflichtversicherung dar. Einige Versicherungen nehmen jedoch gar keine präzise Trennung der Betriebs- und der Berufshaftpflichtversicherung vor.

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Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Für Unternehmen kann es sich schnell als existenzbedrohend zeigen, wenn die Fertigung plötzlich eingestellt werden muss, beispielsweise aufgrund eines Brandes im Lager oder den Ausbruch eines Vulkans. Da die Betriebskosten weiterhin anfallen, würde das Unternehmen in einem solchen Szenario sehr viel Geld verlieren. Um dieses Risiko auszuschließen, kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung werden vorübergehend die Sozialausgaben, Gehälter und Löhne und die Miete gezahlt. Daneben entschädigt sie den Versicherungsnehmer ebenfalls für seine entgangenen Gewinne.

Allerdings springt die Versicherung ausschließlich für Schäden ein, welche durch Raub, Einbruchdiebstahl, Sturm, Leistungswasser und Feuer verursacht wurden. Einzelne Betriebsunterbrechungsversicherungen umfassen allerdings auch Elementarschäden durch Erdrutsche und Hochwasser.

Die Geschäftsversicherung

Vergleichbar mit der herkömmlichen Hausratsversicherung ist für Selbstständige die Geschäftsversicherung, die häufig direkt mit der Betriebsunterbrechungsversicherung angeboten wird.

Die Geschäftsversicherung bietet Schutz für sämtliche beweglichen Einrichtungsgegenstände, welche sich in den Geschäftsräumen befinden. Somit kann durch diese Versicherung unter anderem eine Absicherung gegen Inventarschäden durch Im- und Explosionen und Bränden etabliert werden.

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Die Glasversicherung

Weisen die Geschäftsräume große Türscheiben, Fensterflächen oder hochpreisige Innenverglasungen auf, ist es sinnvoll, diese ebenfalls zu versichern. Möglich ist dies durch den Abschluss einer Glasversicherung.

Beschädigungen werden durch diese übernommen, wenn sie sich auf Einbrüche, Brände oder menschliche Fehler verursacht werden. Allerdings muss für eine Kostenübernahme der Versicherung das Glas tatsächlich gebrochen sein – ein Ersetzen von Kratzern oder Schrammen erfolgt durch die Glasversicherung nicht.

Die Firmenrechtsschutzversicherung

Auf einen umfassenden Rechtsschutz sollten Freiberufler und Selbstständige niemals verzichten. Wichtig ist, dass dieser ebenfalls gewerbliche Risiken umfasst.

Eine Firmenrechtsschutzversicherung sollte somit sowohl bei Steuerstreitigkeiten, im Bereich des Arbeitsrechtsschutzes und dem Sachen- und Vertragsrecht einspringen. Abhängig von der jeweiligen Versicherung umfasst der Tarif unter Umständen auch Nachfolge-Beratungen oder Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

In der Regel werden allerdings von allen Firmenrechtsschutzversicherungen grundsätzlich die Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten übernommen. Das gleiche gilt für die Kosten, welche durch außergerichtliche Einigungen entstehen, beispielsweise eine Mediation.

Da sich die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen stets nach dem jeweiligen Streitwert richtigen und somit überaus hoch ausfallen können, stellt die Firmenrechtsschutz zweifelsfrei eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige überhaupt dar.

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