Selbstständige und Existenzgründer sind mit den Risiken aus unterschiedlichen Bereichen konfrontiert: Neben den Risiken unternehmerischer und betrieblicher Natur sollten auch die persönlichen Risiken stets im Blick behalten werden. Entsprechend sinnvoll ist es, an eine Absicherung der jeweiligen Risikogruppen zu denken – hierbei gibt es eine Vielzahl von Versicherungen für Selbstständige.
Zu den relevanten Versicherungen des privaten Sektors zählt sowohl insbesondere die Krankenversicherung als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die betrieblichen Risiken sind hingegen jedoch vom Geschäftsmodell abhängig – eine enorm wichtige Rolle spielt allerdings die passend gewählte Rechtschutzversicherung, welche in den wichtigsten Fällen zum Greifen kommen kann.
Fragen zu betrieblichen Rechten können beispielsweise vom Anwalt Arbeitsrecht Berlin ausgearbeitet werden – doch sind auch auf der folgenden Webseite nützliche weitere Informationen zu diesem Thema aufzufinden: https://www.blog-ergo.de/sorglos-in-die-selbststaendigkeit-mit-unseren-tipps-gelingt-es-dir/
Einzelne Versicherungen unter die Lupe genommen
Die verschiedenen Versicherungen bieten einen unterschiedlichen Versicherungsschutz für Selbstständige und Existenzgründer. Im Folgenden werden sowohl persönliche als auch betriebliche Versicherungen aufgezeigt, selbstverständlich mit deren Schutzmaßnahmen:
Betriebliche Versicherungen
1) Betriebshaftpflichtversicherung
Erleidet eine dritte Person während betrieblicher Tätigkeiten Schäden, so greift in einem solchen Fall die Betriebshaftpflicht beziehungsweise die Firmenhaftpflichtversicherung. Aufgrund des unterschiedlichen Risikoaufkommens in den verschiedenen Unternehmen bieten die Versicherungsgesellschaften individuelle Versicherungsleistungen an. Der eigene Versicherungsanbieter kann hier ganz gezielt auf die Individualitäten eingehen.
2) Rechtsschutzversicherung
Hier kann der Selbstständige eine Wahl treffen: Dieser kann sich entweder einzeln als Firmeninhaber über eine sogenannte Berufsrechtschutzversicherung absichern – auch kann sich dieser sogar gemeinsam mit seinen Angestellten über den Firmenrechtsschutz versichern.
Der Leistungsumfang einer Rechtschutzversicherung ist jedoch von einigen Faktoren abhängig: So spielt nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter eine Rolle, auch die Tätigkeit sowie die Unternehmensform haben hier ihren Einfluss. Entsprechend sollte sich vorab bereits erkundigt werden.
3) Haftpflicht – im Bezug zu Vermögensschäden
Verursacht der Selbstständige durch seine ausgeübte berufliche Tätigkeit einen Vermögensschaden, so trägt dieser auch die Verpflichtung zum Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden ist vor allem in den nachfolgenden Berufsgruppen unentbehrlich: Tätigkeiten als Berater, Prüfer oder auch als Gutachter.
Persönliche Versicherungen
1) Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Eine korrekt und entsprechend frühzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet die Aufrechterhaltung des vertrauten Lebensstandards – und zwar im Falle einer Berufs- und Arbeitsunfähigkeit. Schließlich ist kaum ein Selbstständiger durch den regulären staatlichen Schutz – die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“ – völlig abgesichert.
2) Private oder gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung kann entweder privat oder gesetzlich abgeschlossen werden: Die Vor- und Nachteile der beiden Varianten sind unbedingt vorher genau abzuwägen. Dies ist vor allem dann zu beherzigen, wenn es eine Familie zu versorgen gilt.
3) Rentenversicherung (privat und/oder gesetzlich)
Einige Berufsgruppen tragen die Verpflichtung, Beiträge in das gesetzliche Rentenversicherungssystem zu leisten: So zum Beispiel Publizisten und Künstler, Handwerksmeister und Dozenten an Hochschulen. Auch muss die Mehrzahl der Selbstständigen eine private Altersvorsorge abschließen.
4) Unfallversicherung
Die Risiken eines Unfalls und ebenso die eventuell daraus entstehenden Nachfolgen kann die Unfallversicherung decken. Der Selbstständige kann sich beispielsweise freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft versichern – die Leistung entspricht dann der der gesetzlichen Unfallversicherung.
5) Arbeitslosenversicherung
Scheitert die Selbstständigkeit, so kann bei Erfüllung mehrerer Kriterien Arbeitslosengeld bezogen werden: Für einen entsprechenden Bezug ist es notwendig, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate vor der Existenzgründung versicherungspflichtig gewesen zu sein. Auch wichtig: Unmittelbar nach dem Beginn der selbstständigen Tätigkeit ist ein Antrag auf Aufnahme zu stellen.
Versicherungen sind wie Sand am Meer vorhanden – folglich besteht sowohl für Existenzgründer als auch für Selbstständige die Gefahr einer Unter- sowie einer Überversicherung. Nachfolgende konkrete Fragen können Abhilfe schaffen:
1) In welchen Bereichen liegen die Risiken meiner Selbstständigkeit?
2) Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieser Risiken?
3) In welcher Höhe sind finanzielle Auswirkungen jener Risiken zu erwarten?