Die Steuererklärung gehört für Selbständige garantiert nicht zu den Lieblingsaufgaben – aber gemacht werden muss sie eben doch. Wer sich das Geld für einen Buchungsservice oder Steuerberater sparen möchte, wird selbst einen Tag im Jahr dafür einplanen müssen. Die gute Nachricht: Spätestens nach der zweiten eigens erstellten Steuererklärung gehen alle nachfolgenden leichter von Hand.
Welche Steuererklärungen sind überhaupt abzugeben – und bis wann?
Für Freiberufler und Kleinunternehmen gibt es normalerweise drei Steuererklärungen: Die „große“ Einkommenssteuererklärung, die einmal jährlich angefertigt wird, sowie die Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen. Bis spätestens zum 31. Juli 2024 muss die Einkommenssteuererklärung für 2023 beim zuständigen Finanzamt landen, die Umsatz- beziehungsweise Vorsteuererklärungen sind wahlweise monatlich oder quartalsbasiert einzurichten, was vom Vorjahresumsatz abhängig ist.
Eine weitere gute Nachricht: Selbst Selbständige, die noch nie die verschiedenen Steuererklärungen anfertigten, kommen normalerweise nach einer kurzen Einarbeitung relativ gut damit zurecht. Professionelle und intuitiv bedienbare Steuerprogramme sind dabei natürlich eine große Hilfe, vor allem wenn sie direkt eine Anbindung an ELSTER haben. Smartsteuer oder Wiso kaufen kann sich für Selbständige also lohnen. Aber Achtung: Die müssen die jeweiligen Versionen kaufen, die zu ihnen passen – also beispielsweise für Freiberufler oder Kleinunternehmer.
Schritt für Schritt durch die einzelnen Anlagen arbeiten
Am Anfang wird immer der Mantelbogen mit den eigenen persönlichen und geschäftsbezogenen Daten ausgefüllt. Danach geht es an die sogenannten „Anlagen“. Hierbei gilt:
- Anlage G müssen Gewerbetreibende ausfüllen
- Anlage S hingegen Freiberufler und Angehörige der freien Berufe (wie beispielsweise Künstler)
- die Anlage EÜR: Möglich für Kleinunternehmer mit Umsatzgrenze von 22.000 Euro im laufenden und 50.000 Euro im nächsten Jahr, sowie Unternehmer bis 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz im Jahr.
Parallel dazu sind, je nachdem welchem Steuerrecht man unterliegt, auch noch die Gewerbesteuerjahreserklärung, die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Umsatzsteuerjahreserklärung relevant. Letztere nutzt das Finanzamt, um zugleich die abzuführende Vorsteuer zu bestimmen. Wenn die steuerpflichtigen Umsätze die Marke von 40.000 Euro nicht überschreiten, ist die Vorsteuererklärung quartalsbasiert einzureichen und wird auch so abgerechnet. Bei Umsätzen über 40.000 Euro erfolgt eine monatliche Einreichung und Buchung mitsamt einmonatiger Vorauszahlung.
Gänzlich andere Anforderungen haben natürlich GmbHs oder AGs, die unter anderem detaillierte Bilanzen einreichen und die gegebenenfalls prüfen lassen müssen. Da Steuererklärungen für Kleinunternehmen, Freiberufler und Soloselbständige ohne Personengesellschaft deutlich leichter sind, können diese relativ zügig ohne einen Steuerberater in Eigenregie erstellt werden.
Belege fortlaufend archivieren und Ausgaben zusammentragen
Abseits der geltenden Fristen und des Ausfüllens der korrekten Bögen und Anlagen, gibt es bei der Steuererklärung gar nicht viel zu berücksichtigen. Der Hauptteil fällt darauf, das gesamte Jahr über alle Belege akribisch zu sammeln und idealerweise schon vorab zu sondieren. Einige davon sind für die monatliche Vorsteuererklärung relevant, andere erst bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung.
Betriebsbezogene Ausgaben werden monatlich intern gebucht, die umsatzsteuerbehafteten Ausgaben ebenso wie natürlich die Einnahmen bei der Umsatzsteuererklärung angegeben. Bei der Einkommenssteuererklärung sollten Selbständige nicht vergessen ihre Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben geltend zu machen. Wer in ein staatlich gefördertes Altersvorsorgemodell einzahlt, macht das als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend. Die rein private Altersvorsorge, beispielsweise über ETFs, findet in der Steuererklärung aber keine Berücksichtigung.
Steuererklärungen für Selbständige sehen anfänglich schwierig aus – sind es meist aber nicht
Bei GmbHs und AGs sind Bilanzierungen und Buchungsvorgaben durchaus komplex, bei Freiberuflern, Kleinunternehmen und Soloselbständigen aber nicht zwangsläufig. Selbst wer sich den Steuerberater sparen möchte, die Kosten dafür wären natürlich absetzbar, sollte allein wegen der Steuererklärung aber nicht vom Schritt in die Selbständigkeit absehen.