In Deutschland werden jährlich über 500.000 neue Unternehmen eröffnet. Die Gewerbeanmeldung markiert oft den Start in die Selbstständigkeit. Fast jeder, vom Einzelhändler bis zum Dienstleister, braucht einen Gewerbeschein.
Selbst Gründer von Kleingewerben oder Nebengewerben brauchen eine Gewerbeerlaubnis. Es ist egal, ob man ein neues Unternehmen gründet oder ein Geschäft übernimmt. Meistens muss man dafür zur Gewerbezentrale.
Um einen Gewerbeschein zu bekommen, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Man muss wissen, welche Dokumente man braucht und was es kostet. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Gewerbeanmeldung.
Wichtige Punkte im Überblick
- Eine Gewerbeanmeldung ist für die meisten Selbstständigen verpflichtend, darunter Einzelhändler, Gastronomen, Handwerker und Dienstleister.
- Freiberufler wie Architekten, Dolmetscher oder Journalisten benötigen keinen Gewerbeschein.
- Die Kosten für die Gewerbeanmeldung liegen je nach Ort zwischen 10 und 40 Euro.
- Für manche Branchen sind zusätzliche Dokumente erforderlich, z.B. im Bewachungsgewerbe oder bei Pflegediensten.
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt und dauert in der Regel 15 Minuten.
- In vielen Städten ist auch eine Online-Gewerbeanmeldung möglich.
- Nach der Anmeldung erhält man den Gewerbeschein, der unbefristet gültig ist.
Was ist ein Gewerbeschein und wer benötigt ihn?
Ein Gewerbeschein ist ein Dokument, das bestätigt, ein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Er beweist, dass man selbstständig arbeitet. Für viele Unternehmer ist er sehr wichtig.
Definition eines Gewerbes
Jemand übt ein Gewerbe aus, wenn er eigenständig und langfristig eine Tätigkeit plant, um Gewinne zu machen. Es ist nicht wichtig, ob diese Haupt- oder Nebenberuflich ausgeübt wird. Entscheidend sind:
- Selbstständigkeit: Die Arbeit wird eigenverantwortlich gemacht.
- Dauerhaftigkeit: Man übt sie regelmäßig und auf unbegrenzte Zeit aus.
- Gewinnerzielungsabsicht: Du machst das, um Gewinne zu machen.
Wer all diese Punkte erfüllt, braucht einen Gewerbeschein, bevor er anfängt.
Ausnahmen von der Gewerbeanmeldepflicht
Manche Tätigkeiten gelten jedoch nicht als Gewerbe. Sie erfordern keinen Gewerbeschein. Zum Beispiel:
- Freie Berufe: Berufe wie Ärzte und Anwälte sind selber geregelt. Diese Leute müssen sich beim Finanzamt anmelden, nicht beim Gewerbeamt.
- Urproduktion: Tätigkeiten in Landwirtschaft und Tierzucht zählen nicht dazu.
- Vermögensverwaltung: Wer nur sein eigenes Vermögen verwaltet, braucht keinen Gewerbeschein.
Man kann prüfen, ob es ein freier Beruf ist, durch den Katalogberufe in § 18 EStG. Ist man sich unsicher, hilft ein Steuerberater oder die Behörde.
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
Man muss vorher prüfen, ob man alle Kriterien erfüllt, um ein Gewerbe anmelden zu können. Das betrifft persönliche Voraussetzungen und die notwendigen Dokumente. Es hilft, sich gut vorzubereiten, um alles schnell und problemlos zu erledigen.
Persönliche Voraussetzungen
Für die Anmeldung eines Gewerbes muss man erwachsen sein und geschäftsfähig. Das heißt, man braucht ein Mindestalter von 18 Jahren und kann selbst Verträge schließen. EU-Bürger und Leute aus EWR-Staaten und der Schweiz können wie Deutsche ein Gewerbe ohne spezielle Bedingungen gründen.
Außerhalb der EU braucht man aber eine Aufenthaltserlaubnis ohne berufliche Einschränkungen.
Erforderliche Dokumente und Nachweise
Für die Gewerbeanmeldung müssen passende Unterlagen vorgelegt werden. Man braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung. Kapitalgesellschaften und offene Handelsgesellschaften müssen auch einen Handelsregisterauszug bereitstellen.
Manchmal verlangt man in bestimmten Berufen wie Maklern und beim Handel ein Führungszeugnis und ein Eintrag in einem speziellen Register.
Einige Berufe erfordern spezielle Qualifikationen. Zum Beispiel benötigt man für einen Gastronomiebetrieb ein Gesundheitszeugnis. In Handwerksberufen muss man einen Meisterbrief oder gleichwertiges haben. Sachkunde ist auch in Finanzbereichen und bei Versicherungen notwendig.
Unternehmensform | Erforderliche Dokumente |
---|---|
Einzelunternehmer | Personalausweis/Reisepass, Meldebescheinigung, ggf. Aufenthaltserlaubnis, branchenspezifische Nachweise |
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) | Handelsregisterauszug, Personalausweis/Reisepass der Geschäftsführer, branchenspezifische Nachweise |
Offene Handelsgesellschaft (oHG) | Handelsregisterauszug, Personalausweis/Reisepass der Gesellschafter, branchenspezifische Nachweise |
Eine gründliche Vorbereitung und das Zusammenstellen aller erforderlichen Dokumente erleichtert die Gewerbeanmeldung und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Die Anforderungen für die Gewerbeanmeldung sind machbar. Es geht, wenn man sich gut vorbereitet und alles Nötige besorgt.
Tipptop vorbereitet, kann man voll Zuversicht in die Selbstständigkeit starten.
Zuständige Behörden für die Gewerbeanmeldung
Meist kümmert sich das örtliche Gewerbeamt oder Ordnungsamt um die Gewerbeanmeldung. Es hängt von der Gemeinde und dem Bundesland ab. Es gibt Städte, in denen ein eigenes Gewerbeamt existiert.
Andere Orte übertragen diese Aufgabe auf das Ordnungsamt. Um das passende Amt zu finden, sucht man oft online. Dort gibt man die Postleitzahl ein und findet die richtige Adresse.
Hier sind einige Beispiele, wer wo zuständig ist:
Stadt/Bundesland | Zuständige Behörde |
---|---|
Berlin | Ordnungsamt |
Hamburg | Handelskammer |
München | Kreisverwaltungsreferat (KVR) |
Nordrhein-Westfalen | Ordnungsamt oder Gewerbeamt, je nach Kommune |
Das Amt leitet die Daten an andere Behörden weiter, wie das Finanzamt oder die IHK. Man braucht auch je nach Geschäft Art bestimmte Unterlagen, wie Führungszeugnisse.
Bevor man zum Amt geht, sollte man sich informieren. Es ist klug, Dokumentechecken zu lassen, in das Gewerbezentralregister zu schauen.
Du bezahlst für die Anmeldung meist 10 bis 60 Euro. Wenn du es verpasst und nicht rechtzeitig anmeldest, können hohe Strafen drohen. Oft werden auch Briefkastenfirmen entdeckt. Deshalb ist eine korrekte Anmeldung sehr wichtig.
Ablauf der Gewerbeanmeldung
Wer ein Gewerbe starten will, muss es anmelden. Es gibt verschiedene Wege, dies zu tun. Welchen Sie wählen, hängt davon ab, was für Sie am besten ist und was die Ämter zulassen.
Persönliche Anmeldung beim Gewerbeamt
Früher und heute noch üblich, ist die Anmeldung vor Ort. Zuerst machen Sie einen Amtstermin aus und füllen das Gewerbeanmeldeformular aus. Beim Termin bringen Sie alles Notwendige mit. Die Gebühr zahlen Sie in bar. Das Ausfüllen dauert circa 15 Minuten. Dazu kommen Zeit für die An- und Abreise und eventuelles Warten.
Online-Gewerbeanmeldung
In vielen Großstädten können Sie die Anmeldung auch online erledigen. Über das E-Government füllen Sie alles online aus. Mit dabei sind elektronische Kopien Ihrer Unterlagen. Die Gebühr zahlen Sie digital. Nach Prüfung wird der Antrag bearbeitet. Die Daten gehen dann direkt an das Finanzamt und die Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer. Ein Anmeldebeleg wird Ihnen zum Ausdrucken geschickt. Einige brauchen auch Ihre Unterschrift darauf.
Stadt | Kosten Einzelgewerbe | Kosten Online-Anmeldung |
---|---|---|
Berlin | 26 € | 15 € |
München | bis zu 60 € | k.A. |
Anmeldung durch einen Bevollmächtigten
Falls Sie selbst nicht kommen können, darf es auch jemand anderes machen. Dafür braucht dieser eine Vollmacht. Bei einer GmbH meldet der Geschäftsführer oder jemand, der die Geschäfte führt, an. Soll das mehr als eine Person machen, müssen alle Gesellschafter von jedem im Unternehmen eine Anmeldung machen.
Die Gewerbeanmeldung ist wichtig. Denken Sie gut nach, was Sie brauchen, und wählen Sie den passenden Weg.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung ändern sich von Stadt zu Stadt. Im Schnitt zahlt man zwischen 10 und 65 Euro. Große Städte wie Berlin verlangen etwa 26-31 Euro. Andere, wie Bremen oder Düsseldorf, berechnen 32-33 Euro.
Städte wie Hamburg oder München haben ihre eigenen Sätze. Man muss wissen, dass Firmen mit vielen Leuten meist mehr zahlen müssen.
Man muss nicht nur die Anmeldegebühr zahlen, sondern oft auch für Papiere, die man braucht. Ein Polizei-Zeugnis kostet zum Beispiel 13 Euro. Handwerker oder Firmen müssen oft teure Pässe vorzeigen, für 80 bis 250 Euro.
Gastronomen, also Leute, die Restaurants führen, brauchen oft spezielle Kurse. Die Kosten dafür kommen extra.
Der IHK-Beitrag ist 0,21 Prozent vom Umsatz. Aber bei wenig Umsatz, unter 5.200 Euro, muss man nicht zahlen.
Wer schon ein Geschäft hat, also Mitglied in der IHK oder HWK ist, muss jedes Jahr zahlen. Das kostet dann zwischen 100 und 500 Euro. Kleine Firmen ohne viel Personal zahlen weniger, 30 bis 70 Euro.
Große Firmen stehen im Handelsregister und zahlen mehr, zwischen 150 und 300 Euro im Jahr.
Kostenfaktor | Betrag |
---|---|
Gewerbeanmeldegebühr | 10 – 65 Euro |
Polizeiliches Führungszeugnis | ca. 13 Euro |
Handwerks-/Gewerbekarte | 80 – 250 Euro |
IHK/HWK-Mitgliedschaft (jährlich) | 100 – 500 Euro |
Jahresgebühr Kleinunternehmen | 30 – 70 Euro |
Jahresgebühr im Handelsregister eingetragene Unternehmen | 150 – 300 Euro |
Wer schon mal ein Gewerbe angemeldet hat, kommt billiger weg. In vielen Städten kostet das Ummelden nur 10 bis 20 Euro. Manchmal ist es sogar umsonst.
Das Abmelden eines Gewerbes ist oft kostenlos. Post muss man dann nur noch an die Stadt schicken. Alle Kosten richten sich nach dem Typ des Geschäfts und den Regeln vor Ort.
Handwerker und große Firmen mit vielen Leuten zahlen mehr. Manchmal braucht man auch teure Genehmigungen, wie für ein Restaurant. Das kann bis zu 500 Euro kosten.
Besonderheiten bei bestimmten Gewerben
Die meisten Gewerbe in Deutschland können ohne spezielle Auflagen betrieben werden. Doch einige Branchen und Tätigkeiten brauchen besondere Genehmigungen. Die Gewerbeordnung regelt, welche Gewerbe das betrifft.
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Einige Gewerbe sind erlaubnispflichtig. Das heißt, sie dürfen nur mit Genehmigung der Behörden ausgeführt werden. Dazu gehören:
- Versicherungsvermittler
- Immobilienmakler
- Finanzdienstleister
- Pfandleiher
- Spielhallen
- Bewachungsunternehmen
Um die Erlaubnis zu bekommen, muss man oft einen Zuverlässigkeitsnachweis liefern. Dazu zählen ein Führungszeugnis und Infos über das eigene Vermögen.
Bestimmte Gewerbe unterliegen noch mehr Regeln. Dazu gehören Gaststätten, Taxi- und Mietwagenfirmen sowie Waffen- und Arzneimittelhandel. Dort braucht man besondere Nachweise oder regelmäßige Kontrollen.
Zulassungspflichtige Handwerksberufe
Zulassungspflichtige Handwerksberufe haben eine eigene Regel. Ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation sind notwendig. Die Meisterprüfung kostet viel Zeit und Geld, meist mehrere tausend Euro.
Nach der Prüfung wird man in die Handwerksrolle aufgenommen. Dann erst darf man das Gewerbe anmelden. Für zulassungsfreie und handwerksähnliche Tätigkeiten reicht der Eintrag in die Gewerbekarte.
Gewerbeform | Besonderheiten |
---|---|
Erlaubnispflichtige Gewerbe | Spezielle Genehmigung erforderlich, Zuverlässigkeitsnachweis |
Überwachungsbedürftige Gewerbe | Zusätzliche Auflagen, Sachkundenachweise, behördliche Kontrollen |
Zulassungspflichtige Handwerksberufe | Meisterbrief erforderlich, Eintragung in Handwerksrolle |
Zulassungsfreie/handwerksähnliche Gewerbe | Eintrag in Gewerbekarte ausreichend |
Für viele Gewerbetreibende bedeuten die zusätzlichen Anforderungen viel Arbeit und Kosten. Eine gute Vorbereitung ist deshalb sehr wichtig.
Wer nicht sicher ist, welche Regeln für sein Gewerbe gelten, sollte sich sofort beraten lassen. Die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer helfen. So steht einer erfolgreichen Selbstständigkeit nichts im Weg.
Gewerbeschein
Nachdem man sein Geschäft angemeldet hat, bezahlt man eine Gebühr von 15 bis 65 Euro. Dann erhält man den Gewerbeschein. Er ist ein wichtiges Dokument. Mit dem Gewerbeschein darf man sein Geschäft offiziell führen.
Ausstellung des Gewerbescheins
Beim Gewerbeamt bekommt man den Schein oft direkt. Meldet man sein Gewerbe online an, gibt es zuerst einen vorläufigen Schein zum Download. Den richtigen Schein bekommt man dann per Post. Man muss die Gebühr bezahlen, sonst gibt es keinen Schein.
Inhalt des Gewerbescheins
Der Gewerbeschein zeigt, was für ein Geschäft man hat. Er hat wichtige Infos wie:
- Name und Adresse des Inhabers
- Art des Gewerbes
- Ort des Geschäfts
- Ausstellungsdatum des Scheins
Für Firmen (wie GmbH) stehen auch andere Details darauf. Zum Beispiel, wer die Firma nach außen hin vertritt. Man muss wissen, der Schein ist keine Qualifikation. Er zeigt nur, dass man sein Geschäft anmelden hat lassen.
Den Gewerbeschein muss man immer im Geschäft aufbewahren. Zeigt ihn vor, wenn die Behörden danach fragen.
Wenn sich Sachen ändern, muss man das Gewerbeamt informieren. Zum Beispiel, wenn man die Adresse ändert. Schließt man sein Geschäft, muss man den Schein zurückgeben.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
Nachdem du dein Geschäft angemeldet hast, gibt es weitere wichtige Dinge zu tun. Du musst dich bei der zuständigen Kammer anmelden. Außerdem sind Steuerpflichten zu erfüllen.
Anmeldung bei der IHK oder HWK
Mit der Anmeldung gehen deine Daten zur IHK oder HWK. Dort zahlen Gewerbetreibende Beiträge, die an den Umsatz geknüpft sind. Als Mitglied kannst du viele Infos und Unterstützung bekommen, musst aber auch Beiträge zahlen.
Steuerpflichten
Das Finanzamt gibt dir nach deiner Anmeldung eine Steuernummer. Es schickt auch ein Formular, auf dem du Umsatz und Gewinn schätzt. Diese Angaben bestimmen, welche Steuern du zahlen musst und ob du Vorauszahlungen leisten sollst.
Meistens müssen Gewerbetreibende Gewerbesteuer zahlen. Aber erst, wenn ihr Gewinn mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgt. Die genaue Summe hängt vom Hebesatz deiner Stadt ab.
Beispiel: Bei 50.000 Euro Gewinn und einem Hebesatz von 400% zahlst du 1.750 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Kleinunternehmer haben es bei der Umsatzsteuer einfacher. Bis 22.000 Euro Umsatz im Jahr, ist sie nicht fällig. Danach beträgt der Steuersatz 19%.
Neue Geschäfte sollten sich einen Steuerberater suchen. Er erleichtert das Verstehen und Zahlen der Steuern erheblich.
Steuerpflicht | Bedingungen |
---|---|
Gewerbesteuer | Gewerbeertrag > 24.500 Euro/Jahr |
Umsatzsteuer | Jahresumsatz > 22.000 Euro (Kleinunternehmerregelung) |
Gewerbeabmeldung
Entscheidend für Unternehmer ist nicht nur die Gewerbeanmeldung. Die Gewerbeabmeldung ist genauso wichtig. Sie ist nötig, wenn das Gewerbe aufhört oder es einen neuen Besitzer gibt.
Wenn sich die Rechtsform ändert, muss das Gewerbe umgemeldet werden. So wird es unter der neuen Form angemeldet.
Gründe für die Gewerbeabmeldung
Ein Gewerbe wird aus verschiedenen Gründen abgemeldet. Typische Anlässe sind:
- Vollständige und dauerhafte Betriebsaufgabe bzw. Geschäftsaufgabe
- Übergabe des Gewerbes an eine andere Person
- Umwandlung oder Änderung der Rechtsform (z.B. von Einzelunternehmen zu GmbH)
- Tod des Gewerbetreibenden, falls Erben das Geschäft nicht fortführen
Manchmal unterbricht ein Unternehmer die Tätigkeit vorübergehend. Zum Beispiel wegen Krankheit. Dann meldet man das Gewerbe nicht ab, sondern legt es ruhen.
Verschiebt man nur den Standort oder den Wohnort, ist keine Abmeldung nötig.
Ablauf der Gewerbeabmeldung
Die Abmeldung reicht man schriftlich beim Amt ein. Dafür nutzt man ein vorgefertigtes Formular. Man muss den Grund für die Abmeldung angeben.
Spätestens 14 Tage nach dem Ende des Gewerbes muss man sich abmelden. Dies gilt auch, wenn das Gewerbe nur zeitweise ruht. Wird es später reaktiviert, muss man es erneut anmelden.
In den meisten Bundesländern kostet die Abmeldung nichts. Nur mancherorts sind kleine Gebühren fällig. Bis zu 50 Euro können es sein. Erstattungen von IHK- oder HWK-Beiträgen beantragt man extra.
Grund für Gewerbeabmeldung | Frist | Gebühren |
---|---|---|
Dauerhafte Betriebsaufgabe | 14 Tage | Meist gebührenfrei, in einigen Regionen sind 25-50 Euro möglich |
Übergabe an andere Person | 14 Tage | Meist gebührenfrei, in einigen Regionen sind 25-50 Euro möglich |
Änderung der Rechtsform | 14 Tage | Meist gebührenfrei, in einigen Regionen sind 25-50 Euro möglich |
Tod des Gewerbetreibenden | 14 Tage | Meist gebührenfrei, in einigen Regionen sind 25-50 Euro möglich |
Die Gewerbeabmeldung beendet das eigene Geschäft. Es beendet nicht die bestehende Firma. Bei Firmen wie GmbH, UG oder GbR muss die Gesellschaft zusätzlich aufgelöst werden.
Jeder Gewerbetreibende – als Privatperson oder Firma – muss sich abmelden. Für AGs übernimmt das der Vorstand. Bei Firmen wie einer OHG tut das der geschäftsführende Gesellschafter.
Häufige Fehler bei der Gewerbeanmeldung
Viele Gründer in Deutschland machen immer noch Fehler bei der Gewerbeanmeldung. Ein Problem ist oft die ungenaue Tätigkeitsfeld-Beschreibung. Das kann Zeit und Nerven kosten. Gerade im Handwerk ist es schwierig, zwischen freien und pflichtigen Gewerben zu unterscheiden. Zum Beispiel brauchen Fliesenleger keine Zulassung, aber Maurer doch. Fehler hier können zu Steuerproblemen führen.
Manche Geschäfte brauchen spezielle Genehmigungen. So ist nicht jedes Gewerbe automatisch frei. Wer das falsch einschätzt, kann Ärger bekommen. Auch vergessen viele, eine Umzugs des Geschäfts dem Gewerbeamt zu melden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und spart Bußgelder.
Falsche Angaben im Handelsregister verursachen oft extra Kosten und Stress. Zum Beispiel, wenn die Unternehmensform nicht stimmt. Ein gutes Wissen über die Gewerbeanmeldung spart am Ende Geld. Wichtig ist, sich gut beraten zu lassen und nicht leichtfertig zu handeln.
Mehr als 70% der Gründer gehen gleich in die Vollen. Das führt schnell zu hohen Versicherungs- und Rentenbeiträgen. Aber bis zu 30% könnten Freiberufler sein und einige Steuern umgehen. Vor der Gründung gibt es eine Beratung für 4.000 Euro, vieles wird bezuschusst. Gut zu planen und beraten zu werden, hilft, Fehler zu vermeiden und erfolgreich zu starten.