Verlustvortrag

Verlustvortrag

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Der Verlustvortrag bezeichnet eine Verlustrendite, die nicht berücksichtigt wurde oder Verluste, die nicht in einer Aufforderung zur Verlustausgleichung berücksichtigt wurden, die im laufenden Jahr entstanden ist. Sonderausgaben, die auf dem Gesamteinkommen basieren, können im Bewertungszeitraum vorrangig abgezogen werden.