Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und Handelsgesellschaften dokumentiert. Es wird geführt, um Transparenz im Handelsverkehr zu gewährleisten und Dritten verlässliche Informationen über eingetragene Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Hier sind einige Schlüsselaspekte, die das Handelsregister betreffen:
Zweck des Handelsregisters
- Transparenz und Sicherheit: Das Handelsregister bietet eine offizielle Quelle für grundlegende Informationen über die rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse von Unternehmen.
- Rechtssicherheit: Einträge im Handelsregister haben eine „Publizitätswirkung“. Das bedeutet, dass sich Dritte auf die Richtigkeit der eingetragenen Informationen verlassen können.
- Vertrauensbildung: Für Geschäftspartner, Kunden und Kreditgeber ist die Eintragung ins Handelsregister ein Zeichen der Seriosität und Stabilität eines Unternehmens.
Eintragung ins Handelsregister
- Pflicht und Freiwilligkeit: Einige Unternehmensformen, wie die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sind zur Eintragung verpflichtet. Andere, wie die Einzelunternehmer oder Freiberufler, können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig eintragen lassen.
- Anmeldung: Die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister erfolgt in der Regel elektronisch und muss von einem Notar beglaubigt werden.
- Inhalte: Zu den eintragungspflichtigen Informationen gehören unter anderem Firmenname, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stamm- oder Grundkapitals, Geschäftsführer und eventuell Prokura.
Folgen der Eintragung
- Kaufmannseigenschaft: Mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt das Unternehmen offiziell die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB), was mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist.
- Firmenname: Der eingetragene Firmenname genießt Schutz. Andere Unternehmen im selben Registerbezirk dürfen keinen verwechselbar ähnlichen Namen führen.
Kosten
- Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Unternehmensform und Umfang der Eintragung. Sie setzen sich zusammen aus Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung und den Gerichtsgebühren für die Eintragung selbst.
Die Führung des Handelsregisters obliegt den Amtsgerichten, die als Registergerichte fungieren. Die Einträge sind über das gemeinsame Registerportal der Länder der Öffentlichkeit zugänglich.