Ein Freiberufler, oder auch Freelancer, ist eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, die nicht unter das Arbeitsgesetzbuch fällt und daher nicht der Gewerbesteuer unterliegt.
Der Begriff Freiberufler bezieht sich auf eine Person, die eine Tätigkeit ausübt, die nicht unter das Arbeitsgesetzbuch fällt und über einen wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftlichen, lehrenden oder schulischen Hintergrund verfügt. Freiberufliche Tätigkeiten werden in § 18 EStG und § 1 PartGG festgehalten.
Freiberufler erbringen im Interesse der Kunden durch ihre beruflichen Qualifikationen oder Talente unabhängige Dienstleistungen. Alle Freelancer müssen über einen akademischen Abschluss oder eine spezielle Ausbildung verfügen und müssen im Voraus eine für die Tätigkeit relevante Zusatzausbildung absolvieren. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden muss der Freiberufler keinen Handel beim Gewerbeamt anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen. Es reicht aus, sich beim Finanzamt anzumelden, wo er eine Steuernummer erhält.