Kontogebühren absetzen: So sparen Sie Steuern
Kontogebühren absetzen
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Kontogebühren absetzen: So sparen Sie Steuern

Jeden Monat zahlen Sie Gebühren für Ihr Girokonto – ob Grundgebühr, Buchungsentgelte oder Überziehungszinsen. Die gute Nachricht: Sie können Kontogebühren absetzen und so bares Geld zurückholen. Das Finanzamt erlaubt Ihnen eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr, ganz ohne Belege.

Ob Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner oder Vermieter – die Kontoführungsgebühren Steuererklärung betrifft fast jeden. Für Angestellte reicht es, wenn das Gehalt auf dem Girokonto eingeht. Freiberufler und Unternehmer können ihre Geschäftskontogebühren sogar vollständig als Betriebsausgaben geltend machen. Die Regeln zur Absetzbarkeit richten sich dabei nach der beruflichen Nutzung Ihres Kontos.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Steuern sparen – mit konkreten Tipps für Ihre persönliche Situation. Sie erfahren, welche Gebühren absetzbar sind, wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Wer sein steuerliches Sparpotenzial im Homeoffice kennt, kann noch mehr herausholen.

Was sind Kontogebühren?

Jedes Mal, wenn Sie Ihr Girokonto nutzen, können Kosten entstehen. Kontogebühren umfassen alle Entgelte, die Ihre Bank für die Verwaltung und Nutzung Ihres Kontos erhebt. Ob monatliche Grundgebühr, Buchungskosten oder Kartenentgelte – diese Posten summieren sich über das Jahr. Die gute Nachricht: Viele dieser Bankgebühren von der Steuer absetzen ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die verschiedenen Arten von Kontogebühren

Banken erheben unterschiedliche Gebühren. Nicht alle sind zulässig. Hier ein Überblick:

  • Monatliche Grundgebühr für die Kontoführung
  • Buchungsgebühren für Überweisungen und Lastschriften
  • Entgelte für Debit- und Kreditkarten
  • Kosten für Kontoauszüge in Papierform
  • Gebühren für Fremdwährungsüberweisungen
  • Geldabheben an fremden Automaten

Bestimmte Gebühren dürfen Banken laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht erheben. Dazu gehören Entgelte für Kontokündigungen, Freistellungsaufträge oder das Sperren von Karten bei Verlust. Prüfen Sie Ihre Abrechnungen regelmäßig.

GebührenartZulässigSteuerlich relevant
KontoführungsgebührJaJa – 16 € Pauschale oder Nachweis
Kreditkartengebühr (beruflich)JaJa – anteilig absetzbar
KontokündigungNeinNein
Überweisungsgebühr (beruflich)JaJa – als Werbungskosten

Häufige Fragen zu Kontogebühren

Viele Steuerpflichtige fragen sich, ob ihre Kontoführungsgebühren steuerlich absetzbar sind. Die Antwort: Ja, zumindest teilweise. Das Finanzamt akzeptiert eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr ohne Einzelnachweis. Bei höheren beruflichen Kosten brauchen Sie Belege.

Wer ein separates Geschäftskonto führt, kann die gesamten Gebühren als Betriebsausgaben geltend machen.

Im nächsten Abschnitt erfahren Sie genau, wer Kontogebühren absetzen kann – ob Angestellte, Selbstständige oder Rentner.

Wer kann Kontogebühren absetzen?

Nicht jeder profitiert gleichermaßen von der steuerlichen Absetzbarkeit. Je nach beruflicher Situation gelten unterschiedliche Regeln. Ob Sie angestellt, selbstständig oder als Kapitalgesellschaft tätig sind – die Möglichkeiten variieren stark. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Gruppen.

Werbungskosten Girokonto absetzen für verschiedene Berufsgruppen

Selbstständige und Freiberufler

Wenn Sie ein separates Geschäftskonto führen, können Sie die gesamten Gebühren als Betriebsausgaben geltend machen. Das umfasst:

  • Grundgebühren für das Geschäftskonto
  • Kosten für Überweisungen und Kontoauszüge
  • Gebühren für Geschäftskarten
  • Weitere Bankdienstleistungen

Bei gemischter Nutzung – also privat und geschäftlich – müssen Sie den beruflichen Anteil schätzen und gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG sind gesetzlich zu einem Geschäftskonto verpflichtet. Die Werbungskosten Girokonto entfallen hier, da alle Gebühren vollständig als Betriebsausgaben zählen.

Angestellte und Arbeitnehmer

Für Beschäftigte gibt es eine einfache Lösung: den Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr. Dieser gilt für beruflich bedingte Kontobewegungen – ganz ohne Belege. Der Arbeitnehmerpauschbetrag Kontoführung greift sogar, wenn das Konto erst im Dezember eröffnet wurde.

Möchten Sie mehr als 16 Euro ansetzen, brauchen Sie Kontoauszüge als Nachweis. Diese müssen belegen, dass Ihr Konto überwiegend beruflich genutzt wird.

Siehe auch  Pflicht zur E-Rechnung: Betrifft das auch Freelancer und Einzelunternehmer?
BerufsgruppeAbsetzbare PauschaleNachweis erforderlich?Steuerformular
Arbeitnehmer16 € pro JahrNein (bis 16 €)Anlage N, Seite 2
Selbstständige / FreiberuflerTatsächliche KostenJa, ab 16 €Anlage EÜR
GmbH / UGVolle GebührenJa (Buchhaltung)Körperschaftsteuererklärung
Vermieter16 € oder tatsächliche KostenBei separatem Konto: NeinAnlage V

Tipp: Prüfen Sie vor der Steuererklärung, ob ein separates Geschäftskonto für Sie sinnvoll ist – es vereinfacht den Nachweis erheblich.

Steuerliche Grundlagen für das Absetzen

Bevor Sie beim Finanzamt Kontogebühren geltend machen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das Einkommensteuergesetz (EStG) bildet die Basis für alle Absetzungsmöglichkeiten. Je nach Ihrer beruflichen Situation gelten unterschiedliche Pauschbeträge und Regelungen.

Relevante Steuerparagraphen

Die steuerliche Absetzbarkeit Bankgebühren ergibt sich aus den Regelungen zu Werbungskosten im EStG. Für verschiedene Personengruppen gelten dabei unterschiedliche Pauschbeträge:

PersonengruppePauschbetrag pro JahrKontopauschale
Arbeitnehmer1.230 Euro16 Euro
Rentner102 Euro16 Euro
Kapitalanleger (Alleinstehende)1.000 Euro
Kapitalanleger (Zusammenveranlagt)2.000 Euro

Wichtig: Die 16 Euro Kontopauschale bringt Ihnen erst einen echten Steuervorteil, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den jeweiligen Pauschbetrag überschreiten. Bei ausschließlich beruflicher Nutzung können Sie die tatsächlichen Kosten vollständig ansetzen.

Belege und Nachweise

Um beim Finanzamt Kontogebühren geltend machen zu können, brauchen Sie saubere Unterlagen. Folgende Dokumente sollten Sie bereithalten:

  • Kontoauszüge mit ausgewiesenen Gebühren
  • Jahresgebührenübersicht Ihrer Bank
  • Jahresberichte oder Abrechnungen des Kontos

Wer regelmäßige Zahlungen und die berufliche Nutzung seines Kontos sauber dokumentiert, hat bei Rückfragen des Finanzamts keine Probleme.

Wir empfehlen Ihnen, Abrechnungen der letzten zwei bis drei Monate griffbereit aufzubewahren. So sind Sie auf mögliche Nachfragen bestens vorbereitet – und der Weg zur erfolgreichen Steuererklärung wird deutlich einfacher.

So setzen Sie Kontogebühren ab

Sie möchten Ihre Kontogebühren steuerlich absetzbar machen? Dann brauchen Sie nur wenige Schritte. Der Eintrag in der Steuererklärung ist einfacher, als viele denken. Wir zeigen Ihnen genau, wo und wie Sie die Beträge eintragen – und welche Stolperfallen Sie vermeiden sollten.

Kontoführungsgebühren Steuererklärung Schritt für Schritt

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Je nach Ihrer beruflichen Situation tragen Sie die Kontoführungsgebühren Steuererklärung an unterschiedlichen Stellen ein:

PersonengruppeFormularEintragsstelleBetrag
ArbeitnehmerAnlage N, Seite 2Weitere Werbungskosten16 Euro Pauschale
Selbstständige / FreiberuflerAnlage EÜR, Zeile 60Übrige unbeschränkt abziehbare BetriebsausgabenTatsächliche Kosten
VermieterAnlage VWerbungskosten für MieteinnahmenTatsächliche Kosten
RentnerAnlage RWerbungskosten für Altersbezüge16 Euro Pauschale

Nutzen Sie ELSTER, finden Sie den Eintrag unter „Werbungskosten → Weitere Werbungskosten“. Steuerprogramme wie WISO Steuer oder SteuerSparErklärung tragen die 16-Euro-Pauschale oft automatisch ein. Prüfen Sie das trotzdem vor der Abgabe.

Tipp: Die Pauschale von 16 Euro gilt für das gesamte Steuerjahr – selbst wenn Sie Ihr Konto erst im Dezember eröffnet haben.

Häufige Fehler beim Absetzen

Beim Eintragen passieren immer wieder vermeidbare Fehler. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Keine falschen Angaben machen: Wer Kontogebühren steuerlich absetzbar einträgt, ohne tatsächlich ein Konto zu führen, riskiert Bußgelder oder Nachzahlungen.
  • Bankprämien nicht vergessen: Erhalten Sie Prämien über 250 Euro pro Jahr, gehören diese unter „Sonstige Einkünfte“.
  • Doppelte Eintragung vermeiden: Tragen Sie die Pauschale nur einmal ein, nicht in mehreren Anlagen gleichzeitig.

Mit den richtigen Belegen und Nachweisen – wie im vorherigen Abschnitt beschrieben – sind Sie auf der sicheren Seite. Im nächsten Schritt klären wir, welche Gebühren genau zu den absetzbaren Kontokosten zählen.

Was zählt alles zu den Kontogebühren?

Viele Steuerzahler unterschätzen, welche Posten sie beim Bankgebühren von der Steuer absetzen geltend machen können. Die Liste geht weit über die monatliche Grundgebühr hinaus. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten dazugehören – und welche nicht.

Siehe auch  Einnahmenüberschussrechnung - Steuererklärung einfach

Kontoführungsgebühren Arbeitnehmer absetzbare Posten

Kontoführungsgebühren und mehr

Kontoführungsgebühren Arbeitnehmer betreffen nicht nur die Grundgebühr. Absetzbar sind alle Kosten, die im beruflichen Zusammenhang entstehen:

  • Monatliche Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro pro Jahr)
  • Buchungsgebühren für berufliche Transaktionen
  • Überweisungsgebühren für Arbeitsmittel oder Fachliteratur
  • Kosten für Kontoauszüge und Girokarten
  • Kreditkartengebühren bei beruflicher Nutzung
  • Überziehungszinsen auf Geschäftskonten

Bei gemischter Nutzung dürfen Sie den beruflichen Anteil prozentual berechnen. Rein private Kontogebühren, Überweisungen an Familie oder Freunde sowie Fahrten zur Bankfiliale sind dagegen nicht absetzbar.

Internationale Überweisungen

Beruflich bedingte Auslandsüberweisungen in Fremdwährungen sind als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt besonders für Kreditkartengebühren bei geschäftlichen Zahlungen im Ausland. Entscheidend ist die geschäftliche Veranlassung.

KostenartAbsetzbar?Voraussetzung
Monatliche GrundgebührJaBeruflicher Anteil nachweisbar
BuchungsgebührenJaBerufliche Transaktion
Kreditkartengebühr AuslandJaGeschäftliche Nutzung
AuslandsüberweisungenJaGeschäftliche Veranlassung
Private ÜberweisungenNeinNicht absetzbar
Fahrten zur BankNeinNicht absetzbar

Tipp: Sammeln Sie alle Belege Ihrer beruflichen Transaktionen. So können Sie beim Bankgebühren von der Steuer absetzen den maximalen Betrag geltend machen.

Änderungen in der Steuererklärung

Steuerliche Regelungen ändern sich regelmäßig. Wer beim Finanzamt Kontogebühren geltend machen möchte, sollte die aktuellen Pauschalen und Grenzwerte kennen. Ein Blick auf die wichtigsten Neuerungen hilft Ihnen, Ihre Erklärung optimal vorzubereiten.

Neuerungen für das Steuerjahr 2023

Die Pauschale für Kontoführungsgebühren bleibt bei 16 Euro pro Person und Jahr. Dieser Betrag gilt für 2024, 2025 und 2026 unverändert. Das Finanzamt erkennt diesen Betrag ohne Belege an – sofern Gebühren tatsächlich angefallen sind.

Hier ein Überblick über die relevanten Pauschalen:

PauschaleBetrag (Ledige)Betrag (Zusammenveranlagte)
Kontoführungsgebühren16 €32 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €2.460 €
Sparer-Pauschbetrag1.000 €2.000 €
Rentner-Werbungskosten102 €204 €

Für Unternehmer gilt: In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) tragen Sie Ihre Kontogebühren in Zeile 60 als Betriebsausgaben ein.

Tipps zur Anpassung Ihrer Erklärung

Damit Ihre Kontoführungsgebühren Steuererklärung reibungslos verläuft, beachten Sie diese Punkte:

  • Trennen Sie private und berufliche Konten – das erleichtert die volle Absetzbarkeit.
  • Dokumentieren Sie alle beruflichen Transaktionen lückenlos.
  • Schätzen Sie bei gemischter Nutzung den beruflichen Anteil realistisch ein.
  • Nutzen Sie digitale Steuertools wie WISO Steuer für Kontoführungsgebühren, um Beträge automatisch an der richtigen Stelle einzutragen.

Wer seine Kontoauszüge regelmäßig prüft und berufliche Buchungen markiert, spart bei der Steuererklärung wertvolle Zeit.

Mit diesen Anpassungen sind Sie bestens vorbereitet. Im nächsten Abschnitt vergleichen wir die Kontogebühren verschiedener Banken – denn auch die Wahl des richtigen Kontos beeinflusst Ihre steuerliche Absetzbarkeit.

Vergleich der Kontogebühren

Bevor Sie Kontogebühren absetzen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Kostenstruktur Ihrer Bank. Nicht jedes Konto verursacht gleich hohe Gebühren. Ein Wechsel kann sich lohnen – und die verbleibenden Kosten lassen sich steuerlich geltend machen.

Kostenfaktoren verschiedener Banken

Die monatliche Grundgebühr ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Achten Sie auf diese Faktoren:

  • Kontoführungsgebühren pro Monat
  • Kosten für Überweisungen und Daueraufträge
  • Gebühren für Bargeldabhebungen an Fremdautomaten
  • Preise für Kredit- und Debitkarten
  • Zusatzkosten für Papierüberweisungen oder Kontoauszüge

Wer Bankgebühren von der Steuer absetzen möchte, sollte alle anfallenden Posten dokumentieren. So nutzen Sie Ihren steuerlichen Spielraum optimal aus. Gerade für Selbstständige lohnt sich ein Blick auf die steuerlichen Pflichten und Vorteile im Kleingewerbe.

Online-Banken vs. traditionelle Banken

Direktbanken wie ING oder DKB sparen Filialkosten und geben diesen Vorteil an Kunden weiter. Klassische Institute wie Sparkasse oder Commerzbank bieten persönliche Beratung – zu höheren Preisen. Das Wort „kostenlos“ bedeutet bei Direktbanken oft an Bedingungen geknüpft, etwa einen Mindestgeldeingang.

Ein günstiges Konto senkt die Ausgaben – die verbleibenden Bankgebühren von der Steuer absetzen spart zusätzlich Geld.

KriteriumOnline-Banken (z. B. ING)Traditionelle Banken (z. B. Sparkasse)
Kontoführung/Monat0 € – 4,90 €3,90 € – 12,90 €
Persönliche BeratungTelefon/ChatVor Ort in der Filiale
BargeldabhebungKostenlos an PartnerautomatenKostenlos am eigenen Netz
KreditkarteOft inklusiveAb 20 € pro Jahr
ÜberweisungsgebührenMeist kostenlos (online)0 € – 1,50 € je nach Weg
Siehe auch  Break-even-Point berechnen und verstehen

Machen Sie eine Bedarfsanalyse, bevor Sie sich entscheiden. Wer selten in die Filiale geht, spart mit einer Direktbank. Wer regelmäßig Beratung braucht, profitiert vom klassischen Modell – und kann die höheren Kontogebühren absetzen.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen bieten Kontogebühren ein echtes Sparpotenzial bei der Steuer. Während Angestellte beim Thema Werbungskosten Girokonto oft nur einen Pauschbetrag nutzen können, sieht es für Selbstständige und Kapitalgesellschaften deutlich besser aus. Alle geschäftlich veranlassten Bankkosten lassen sich vollständig als Betriebsausgaben geltend machen.

Geschäftskonten und ihre absetzbaren Kosten

Ein separates Geschäftskonto erleichtert die steuerliche Zuordnung enorm. Wer etwa 40 Euro pro Jahr für ein Geschäftskonto bei der Commerzbank oder Sparkasse zahlt, kann diese Summe mit den Kontoauszügen als Beleg komplett absetzen. Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder UG sind sogar gesetzlich verpflichtet, ein eigenes Geschäftskonto zu führen.

Zu den absetzbaren Posten gehören unter anderem:

  • Monatliche Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Giro-, Debit- und Kreditkarten
  • Gebühren für Überweisungen und Kontoauszüge
  • Bankdienstleistungen wie Lastschrifteinzug

Absetzbarkeit bei Betriebsausgaben

Der große Unterschied zu Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmerpauschbetrag Kontoführung mit seinen 16 Euro pro Jahr spielt hier keine Rolle. Selbstständige setzen die tatsächlichen Kosten ab – ohne Obergrenze. Die Voraussetzung ist eine klare geschäftliche Veranlassung und die Nachweisbarkeit durch Belege.

UnternehmensformGeschäftskonto-PflichtAbsetzbarkeit
EinzelunternehmenEmpfohlen100 % der geschäftlichen Kosten
GmbH / UGGesetzlich vorgeschrieben100 % der Kontogebühren
FreiberuflerEmpfohlen100 % bei getrennten Konten

Wer private und geschäftliche Finanzen sauber trennt, vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt und sichert sich die volle Absetzbarkeit.

Im nächsten Abschnitt fassen wir alle wichtigen Erkenntnisse zusammen und geben Ihnen praktische Ressourcetipps für Ihre Steuererklärung.

Fazit: Kontogebühren sinnvoll absetzen

Kontogebühren steuerlich absetzbar zu machen, ist ein kleiner Hebel mit spürbarem Effekt. Ob Sie angestellt, selbstständig oder verrentet sind – fast jeder Steuerpflichtige kann davon profitieren. Die 16-Euro-Pauschale für Kontoführung steht Arbeitnehmern, Rentnern und Vermietern ohne Nachweispflicht zu. Selbstständige setzen mit einem separaten Geschäftskonto sogar die gesamten Gebühren als Betriebsausgaben ab.

Warum sich das Absetzen für jeden lohnt

Für Arbeitnehmer entfaltet die steuerliche Absetzbarkeit Bankgebühren ihre volle Wirkung, wenn die Werbungskosten über 1.230 Euro liegen. Rentner sollten die 102-Euro-Pauschale im Blick behalten. Kapitalanleger nutzen den Sparer-Pauschbetrag. Eine klare Trennung von privaten und beruflichen Konten erleichtert Ihnen die Steuererklärung erheblich. Saubere Belege und eine regelmäßige Dokumentation beruflicher Zahlungen stärken Ihre Position gegenüber dem Finanzamt.

Hilfreiche Tools und weiterführende Quellen

Moderne Steuer-Tools wie SpeedTax basieren auf dem ELSTER-Protokoll und bieten eine sichere Datenübermittlung. Die intuitive Oberfläche führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. So vergessen Sie keine absetzbaren Posten. Wer sich genauer mit den Pflichtangaben in Gehaltsabrechnungen beschäftigt, versteht besser, welche Abzüge und Gebühren steuerlich relevant sind.

Nutzen Sie Ihr Wissen über die steuerliche Absetzbarkeit Bankgebühren aktiv. Beginnen Sie am besten heute mit der Dokumentation Ihrer Kontogebühren – Ihr nächster Steuerbescheid wird es Ihnen danken.

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