Wer ein Unternehmen führt, steht früh vor einer wichtigen Frage: Wann muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt fließen? Genau hier zeigt sich der Unterschied Ist und Sollversteuerung. Beide Varianten regeln den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Umsatzsteuer abführen müssen – doch die Auswirkungen auf Ihr Geschäft könnten kaum unterschiedlicher sein.
Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen einen handgefertigten Designertisch für 500 Euro netto. Dazu kommen 95 Euro Umsatzsteuer bei 19 Prozent. Bei der Sollversteuerung müssen Sie diese 95 Euro direkt nach Rechnungsstellung an das Finanzamt überweisen – egal, ob Ihr Kunde schon bezahlt hat oder nicht. Bei der Istversteuerung wird die Steuer erst fällig, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht.
Der Unterschied bei Istversteuerung Sollversteuerung betrifft vor allem Ihre Liquidität. Gerade wenn Kunden spät zahlen, kann die Sollversteuerung Ihr Konto belasten. Sie finanzieren in diesem Fall die Steuer aus eigener Tasche vor. Das spüren besonders kleine Betriebe und Freiberufler, die auf steuerliche Vorteile im Kleingewerbe angewiesen sind.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung spielt die gewählte Besteuerungsart eine zentrale Rolle. Sie bestimmt, welche Beträge Sie in welchem Zeitraum melden. Die richtige Wahl kann Ihnen finanziellen Spielraum verschaffen – oder unnötigen Druck erzeugen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen beide Varianten Schritt für Schritt, damit Sie die beste Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen können.
Was ist die Istversteuerung?
Stellen Sie sich vor, Sie schreiben eine Rechnung über 5.000 Euro – und das Finanzamt möchte die Umsatzsteuer sofort, obwohl Ihr Kunde noch nicht gezahlt hat. Genau dieses Problem löst die Istversteuerung. Sie bietet Ihnen als Unternehmer eine faire Regelung, bei der die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten erst dann fällig wird, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto liegt.
Definition der Istversteuerung
Die Istversteuerung basiert auf dem Prinzip der Vereinnahmte Entgelte gemäß §20 UStG. Die Umsatzsteuer melden Sie in Ihrer Voranmeldung erst in dem Monat, in dem die Zahlung bei Ihnen eingeht. Der Rechnungszeitpunkt spielt keine Rolle.
Wann genau gilt eine Zahlung als vereinnahmt? Das hängt von der Zahlungsart ab:
| Zahlungsart | Zeitpunkt der Vereinnahmung |
|---|---|
| Barzahlung | Bei Übergabe des Geldes |
| Überweisung | Bei Gutschrift auf dem Konto |
| Scheck | Bei Übergabe des Schecks |
| Wechsel | Bei Einlösung des Wechsels |
| Factoring | Bei Abtretung der Forderung |
Vorteile der Istversteuerung
Der größte Liquiditätsvorteil Istversteuerung liegt auf der Hand: Sie finanzieren die Umsatzsteuer nicht vor. Gerade bei hohen Rechnungsbeträgen schützt Sie das vor finanziellen Engpässen.
Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
- Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer aus eigener Tasche
- Steuerzahlungen basieren auf tatsächlichen Geldeingängen
- Kein Risiko von Überzahlungen bei Zahlungsausfällen
- Vereinfachte Umsatzsteuervoranmeldung
Seit 2024 liegt die Umsatzgrenze für die Istversteuerung bei 800.000 Euro Jahresumsatz. Besonders profitieren Freiberufler, Einzelunternehmer und Betriebe unter der Kleinunternehmerregelung. Wer gerade gründet, kann die Istversteuerung direkt im steuerlichen Erfassungsbogen beantragen – ein kluger Schritt für ein solides Liquiditätsmanagement.
Erst wenn das Geld da ist, wird die Steuer fällig – so einfach ist das Prinzip der Istversteuerung.
Was ist die Sollversteuerung?
Die Sollversteuerung ist der Regelfall bei der Umsatzsteuer-Berechnung in Deutschland. Sie basiert auf dem Prinzip der Versteuerung nach vereinbarte Entgelte gemäß §16 UStG. Das bedeutet: Die Umsatzsteuer wird fällig, sobald Sie Ihre Rechnung ausstellen – nicht erst, wenn Ihr Kunde bezahlt.

So funktioniert das Prinzip
Das Rechnungsdatum ist bei der Sollversteuerung der entscheidende Zeitpunkt. Die Finanzverwaltung Umsatzsteuer fordert die Abgabe im Voranmeldezeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Ein Beispiel macht es deutlich:
Ein Webdesigner stellt am 30. Mai eine Rechnung über 1.190 EUR (1.000 EUR netto + 190 EUR USt) mit 45 Tagen Zahlungsziel aus. Der Kunde zahlt erst am 15. Juli. Die 190 EUR Umsatzsteuer müssen trotzdem schon für Mai ans Finanzamt abgeführt werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Vergleich von Soll- und Istversteuerung.
Stärken dieser Methode
- Einheitliche und planbare Steuerberechnung
- Übersichtliche Zuordnung der Umsatzsteuer zum Leistungszeitraum
- Keine gesonderte Genehmigung durch die Finanzverwaltung Umsatzsteuer nötig
Risiken und Schwächen
Die Sollversteuerung bringt erhebliche Liquiditätsrisiken mit sich. Sie müssen die Steuer vorfinanzieren – aus eigener Tasche. Besonders für Gründer ist das problematisch.
| Risikofaktor | Auswirkung |
|---|---|
| Zahlungsverzug des Kunden | Steuer bereits abgeführt, Geld noch nicht eingegangen |
| Zahlungsausfall | Vorfinanzierte Steuer muss zurückgefordert werden |
| Große Rechnungsbeträge | Spürbare Belastung der Liquidität |
Wer zu Beginn der Selbstständigkeit monatlich melden muss, spürt die Vorfinanzierung bei vereinbarte Entgelte besonders stark.
Im nächsten Abschnitt schauen wir uns die steuerlichen Unterschiede beider Versteuerungsarten im Detail an.
Steuerliche Unterschiede zwischen Ist und Sollversteuerung
Der zentrale Unterschied beider Versteuerungsarten betrifft den Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer fällig wird. Dieses Wahlrecht Besteuerungsart beeinflusst Ihre gesamte Buchhaltung und Liquiditätsplanung. Schauen wir uns die Kernunterschiede im Detail an.
Umsatz- und Ertragserfassung
Bei der Sollversteuerung erfassen Sie Umsätze bereits im Monat der Rechnungsstellung. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Kunde schon bezahlt hat. Bei der Istversteuerung zählt nur der tatsächliche Geldeingang auf Ihrem Konto.
Die Umsatzsteuervoranmeldung spiegelt diese Unterschiede klar wider:
- Sollversteuerung: Angabe der vereinbarten Entgelte (Rechnungsbetrag)
- Istversteuerung: Angabe der tatsächlich vereinnahmten Entgelte (Zahlungseingang)
Beide Varianten erfordern die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats – monatlich oder quartalsweise. Die Zahlen der Istversteuerung lassen sich dabei direkt aus der Einnahmen-Überschussrechnung ableiten.
Zeitpunkt der Steuerentstehung
Der Fälligkeitszeitpunkt macht den entscheidenden Unterschied. Wir zeigen Ihnen das in einer Übersicht:
| Kriterium | Sollversteuerung | Istversteuerung |
|---|---|---|
| Steuerentstehung | Bei Leistungserbringung / Rechnungsstellung | Bei tatsächlichem Zahlungseingang |
| Bemessungsgrundlage | Vereinbarte Entgelte | Vereinnahmte Entgelte |
| Abgabefrist Voranmeldung | 10. des Folgemonats | 10. des Folgemonats |
| Risiko bei Zahlungsverzug | Steuer trotzdem fällig | Keine Steuerpflicht bis Zahlung |
| Geeignet für | Große Unternehmen, Kapitalgesellschaften | Freiberufler, Kleinunternehmer |
Ihr Wahlrecht Besteuerungsart wirkt sich direkt auf Ihre Steuerlast und den Cashflow aus. Gerade bei Kunden mit langen Zahlungszielen profitieren Sie spürbar von der Istversteuerung.
Wer seine Versteuerungsart bewusst wählt, behält die Kontrolle über seine Finanzen – nicht umgekehrt.
Wer nutzt welche Versteuerungsart?
Der Unterschied Ist und Sollversteuerung spielt eine zentrale Rolle bei der Frage, welche Methode für Ihr Unternehmen die richtige ist. Die Antwort hängt vor allem von Ihrer Unternehmensform, Ihrem Umsatz und Ihrer steuerlichen Situation ab.
Kleinunternehmer und Istversteuerung
Seit dem Wachstumschancengesetz 2024 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 EUR die Istversteuerung beantragen. Diese Grenze lag zuvor bei 600.000 EUR. Freiberufler nach §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG können die Istversteuerung unabhängig vom Umsatz nutzen – vorausgesetzt, sie ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung.
Existenzgründer haben es besonders einfach: Sie beantragen die Istbesteuerung direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter Punkt 7.8.
Ein Sonderfall ist die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UStG. Wer diese nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss sich gar nicht zwischen Ist- oder Sollversteuerung entscheiden. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuervoranmeldung.
Große Unternehmen und Sollversteuerung
Für Unternehmen mit über 800.000 EUR Jahresumsatz gilt die Sollversteuerung verpflichtend. Das betrifft vor allem bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaften und größere Betriebe.
| Kriterium | Istversteuerung | Sollversteuerung |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | Bis 800.000 EUR | Über 800.000 EUR (Pflicht) |
| Freiberufler | Unabhängig vom Umsatz möglich | Nicht vorgeschrieben |
| Kleinunternehmerregelung | Nicht relevant | Nicht relevant |
| Kapitalgesellschaften | Nur bis Umsatzgrenze | In der Regel Pflicht |
Wir empfehlen: Prüfen Sie Ihre Umsatzgrenze jährlich. Der Unterschied Ist und Sollversteuerung kann sich bei wachsendem Geschäft schnell auf Ihre Steuerpflichten auswirken.
Die Bedeutung der Liquidität
Liquidität ist das Lebenselixier jedes Unternehmens. Wer seine Rechnungen nicht pünktlich zahlen kann, gerät schnell in eine bedrohliche Schieflage. Die Wahl der Versteuerungsart – wie im vorherigen Abschnitt beschrieben – spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gerade der Liquiditätsvorteil Istversteuerung kann für Gründer und kleine Unternehmen den entscheidenden Unterschied machen.

Auswirkungen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit
Bei der Sollversteuerung fordert die Finanzverwaltung Umsatzsteuer bereits zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ein. Das bedeutet: Sie müssen Geld abführen, das Ihr Kunde noch gar nicht überwiesen hat. Bei langen Zahlungszielen von 30, 60 oder sogar 90 Tagen entsteht eine gefährliche Lücke in Ihrer Kasse.
„Wer Steuern auf Geld zahlen muss, das noch nicht eingegangen ist, riskiert seine wirtschaftliche Existenz.“ – Bundesverband der Deutschen Industrie
| Kriterium | Istversteuerung | Sollversteuerung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer fällig | Bei Zahlungseingang | Bei Rechnungsstellung |
| Liquiditätsbelastung | Gering | Hoch |
| Risiko bei Zahlungsverzug | Kein Steuervorschuss nötig | Steuer trotzdem fällig |
Gezieltes Liquiditätsmanagement durch Istversteuerung
Der Liquiditätsvorteil Istversteuerung zeigt sich besonders in der Praxis. Sie zahlen die Umsatzsteuer erst, wenn das Geld tatsächlich auf Ihrem Konto liegt. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe – gerade in der Anfangsphase Ihrer Selbstständigkeit.
Eine durchdachte Liquiditätsplanung für finanzielle Stabilität ist dabei unverzichtbar. Nutzen Sie diese Vorteile aktiv:
- Kein Vorfinanzieren der Finanzverwaltung Umsatzsteuer aus eigener Tasche
- Mehr Spielraum für Investitionen und laufende Kosten
- Schutz vor Liquiditätsengpässen bei verspäteten Kundenzahlungen
- Bessere Planbarkeit Ihrer monatlichen Ausgaben
Gerade wenn Sie Rechnungen mit hohen Beträgen stellen, verschafft Ihnen diese Methode echte finanzielle Sicherheit. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, wie sich die Mehrwertsteuer und der Vorsteuerabzug bei beiden Versteuerungsarten unterscheiden.
MwSt und Versteuerungsarten
Die Umsatzsteuer funktioniert für Selbstständige als durchlaufender Posten. Sie kassieren die Steuer von Ihren Kunden und führen sie ans Finanzamt ab. Gleichzeitig erhalten Sie die Mehrwertsteuer auf Ihre betrieblichen Einkäufe zurück. Doch je nach Versteuerungsart unterscheidet sich der Zeitpunkt, wann Sie diese Beträge in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung angeben müssen.

Anwendung der Umsatzsteuer
Wie oft Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, hängt von Ihrer Umsatzhöhe ab. Existenzgründer müssen in den ersten zwei Jahren monatlich melden. Eine Dauerfristverlängerung verschafft Ihnen einen Monat mehr Zeit. Zum umsatzsteuerlichen Unternehmen zählt auch die Vermietung an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen bei freiwilliger Optierung nach §9 UStG.
- Monatliche Meldung bei Steuerschuld über 7.500 EUR im Vorjahr
- Vierteljährliche Meldung bei Steuerschuld zwischen 1.000 und 7.500 EUR
- Jährliche Meldung bei Steuerschuld unter 1.000 EUR
Vorsteuerabzug: Unterschiede
Der Vorsteuerabzug funktioniert bei beiden Versteuerungsarten unterschiedlich. Bei der Sollversteuerung ziehen Sie die Vorsteuer bereits mit Rechnungserhalt ab. Bei der Istversteuerung erfolgt der Abzug grundsätzlich erst, wenn Sie die Eingangsrechnung bezahlt haben. Vereinnahmte Entgelte bestimmen hier den Zeitpunkt der Steuerpflicht – ein Vorteil für Ihre Liquiditätsplanung.
| Kriterium | Sollversteuerung | Istversteuerung |
|---|---|---|
| Vorsteuerabzug möglich ab | Rechnungserhalt | Bezahlung der Rechnung |
| Vereinnahmte Entgelte relevant | Nein | Ja |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Nach Rechnungsstellung | Nach Zahlungseingang |
Wer seine Gewinne per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, profitiert besonders von der Istversteuerung – die Zahlen lassen sich direkt für die Umsatzsteuererklärung übernehmen.
Die Differenz zwischen eingenommener Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer ergibt Ihre Zahllast. Fällt diese negativ aus, steht Ihnen eine Rückerstattung zu. Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, unter welchen Bedingungen ein Wechsel zwischen den Versteuerungsarten möglich ist.
Wechsel zwischen Ist- und Sollversteuerung
Sie möchten Ihre Besteuerungsart ändern? Das ist einfacher, als viele denken. Das Wahlrecht Besteuerungsart erlaubt Ihnen, zwischen Istversteuerung Sollversteuerung zu wechseln. Ein formloser Antrag beim Finanzamt genügt – ohne spezielle Formulare oder starre Fristen. Sogar eine rückwirkende Beantragung ist möglich.
Bedingungen für den Wechsel
Für den Wechsel zur Istversteuerung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ihr Vorjahresumsatz darf 800.000 EUR nicht überschreiten. Das Finanzamt ist verpflichtet, den Antrag zu genehmigen, wenn alle Kriterien stimmen.
Folgende Angaben gehören in Ihren Antrag:
- Ihre Steuernummer
- Der gewünschte Zeitpunkt des Wechsels
- Der Gesamtumsatz des letzten Geschäftsjahres
Die genehmigte Istversteuerung gilt so lange, bis die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen – etwa wenn Ihr Umsatz die 800.000-EUR-Grenze überschreitet.
Vor- und Nachteile des Wechsels
Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
| Aspekt | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Liquidität | Deutlich bessere Liquidität durch spätere Steuerzahlung | Kein finanzieller Nachteil |
| Vorfinanzierung | Keine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer nötig | Bei Rückwechsel zur Sollversteuerung müssen offene Posten nachversteuert werden |
| Zahlungsausfälle | Schutz vor Verlusten durch unbezahlte Rechnungen | Kein finanzieller Nachteil |
| Buchhaltung | Einfachere Zuordnung der Zahlungseingänge | Komplette Umstellung der Buchhaltung erforderlich |
Nach der Genehmigung sollten Sie Ihre Buchhaltung umstellen und Ihren Steuerberater informieren. Das Wahlrecht Besteuerungsart gibt Ihnen die Flexibilität, die für Ihr Unternehmen passende Methode zu wählen. Nutzen Sie dieses Recht aktiv, um Ihre Finanzen zu optimieren.
Die Rolle der Buchhaltung
Ihre Buchhaltung bildet das Fundament für eine korrekte Versteuerung. Ob Sie die Ist- oder Sollversteuerung nutzen – die Buchführung muss exakt auf die gewählte Methode abgestimmt sein. Gerade bei Vereinbarte Entgelte spielt der Zeitpunkt der Erfassung eine zentrale Rolle. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Anforderungen an die Buchführung
Bei der Istversteuerung zählt der tatsächliche Zahlungseingang. Nutzen Sie die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR), lassen sich die Zahlen direkt für die Umsatzsteuererklärung übernehmen. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.
Für eine ordnungsgemäße Buchführung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Quittungen und Rechnungen als Einnahmenbelege
- Kontoauszüge mit dokumentierten Zahlungseingängen
- Geschäftsunterlagen zur Nachweisführung
- Fristgerecht eingereichte Umsatzsteuervoranmeldungen
Die Finanzverwaltung Umsatzsteuer prüft regelmäßig, ob Ihre Angaben vollständig und korrekt sind. Verspätete Einreichungen oder fehlerhafte Meldungen führen zu Mahnungen und Strafzahlungen. Achten Sie deshalb auf korrekte Abrechnungsunterlagen in Ihrem Unternehmen.
Softwareunterstützung bei der Versteuerung
Moderne Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware oder sevDesk erleichtern Ihre Arbeit erheblich. Sie erfassen Eingangs- und Ausgangsrechnungen automatisch und füllen die Umsatzsteuervoranmeldung eigenständig aus.
| Funktion | Istversteuerung | Sollversteuerung |
|---|---|---|
| Erfassungszeitpunkt | Bei Zahlungseingang | Bei Rechnungsstellung |
| EÜR-Kompatibilität | Direkt übernehmbar | Anpassung nötig |
| ELSTER-Übermittlung | Automatisch per Schnittstelle | Automatisch per Schnittstelle |
Wer seinen Gewinn per EÜR ermittelt, sollte die Istversteuerung beantragen – das vereinfacht die gesamte Buchführung spürbar.
Dank integrierter ELSTER-Schnittstellen übermitteln Sie Ihre Meldungen direkt an das Finanzamt. Bei einem Wechsel der Versteuerungsart – wie im vorherigen Abschnitt beschrieben – muss die Software entsprechend umgestellt werden. Prüfen Sie vorab, ob Ihr Programm beide Methoden unterstützt.
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Wer den Unterschied Ist und Sollversteuerung verstehen möchte, muss die gesetzlichen Grundlagen kennen. Die deutsche Steuergesetzgebung gibt klare Regeln vor. Gerade in den letzten Jahren hat sich einiges geändert – besonders durch das Wachstumschancengesetz 2024.
Gesetze zur Umsatzversteuerung
Die zentralen Vorschriften finden Sie im Umsatzsteuergesetz (UStG). Hier ein Überblick über die wichtigsten Paragraphen:
| Paragraph | Regelung | Bedeutung |
|---|---|---|
| § 16 UStG | Sollversteuerung (vereinbarte Entgelte) | Standardmethode für alle Unternehmen |
| § 20 UStG | Istversteuerung (vereinnahmte Entgelte) | Steuer erst bei Zahlungseingang |
| § 19 UStG | Kleinunternehmerregelung | Befreiung von der Umsatzsteuer |
| § 148 AO | Befreiung von Buchführungspflicht | Ermöglicht Zugang zur Istversteuerung |
Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genießen ein besonderes Recht: Sie dürfen unabhängig von ihrem Umsatz die Istversteuerung. Das verschafft Ihnen einen echten Liquiditätsvorteil.
Änderungen in der Rechtsprechung
Das Wachstumschancengesetz 2024 brachte eine wesentliche Neuerung: Die Umsatzgrenze für die Istversteuerung wurde von 600.000 Euro auf 800.000 Euro angehoben. Mehr Unternehmen profitieren nun von dieser Methode.
Beachten Sie bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung diese Fristen:
- Abgabe bis zum 10. des Folgemonats
- Existenzgründer sind in den ersten beiden Geschäftsjahren zu monatlicher Meldung verpflichtet
- Bei freiwilliger Umsatzsteuerunterwerfung (§ 9 UStG, z. B. bei Vermietungen) besteht ein Wahlrecht
Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig und korrekt einreicht, vermeidet Säumniszuschläge und behält den Überblick über seine Steuerlast.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Fundament für die richtige Wahl Ihrer Versteuerungsart. Im nächsten Abschnitt fassen wir alle Kriterien zusammen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Fazit: Die Wahl der richtigen Versteuerung
Die Entscheidung zwischen Ist- und Sollversteuerung hängt von Ihrer individuellen Geschäftssituation ab. Beide Methoden haben klare Stärken und Schwächen. Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Unterschiede, rechtlichen Grundlagen und praktischen Auswirkungen für Sie zusammengefasst. Jetzt geht es darum, die richtige Wahl für Ihr Unternehmen zu treffen.
Kriterien zur Entscheidungsfindung
Prüfen Sie zuerst Ihren Jahresumsatz. Liegt dieser unter 800.000 Euro, steht Ihnen die Istversteuerung offen. Diese Methode schont Ihre Liquidität, weil Sie die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abführen. Gerade für Freiberufler, Kleinunternehmer und junge Start-ups ist das ein großer Vorteil.
Für größere Unternehmen mit stabilen Zahlungsströmen kann die Sollversteuerung sinnvoll sein. Sie bietet eine klare Struktur in der Buchführung und passt gut zu komplexen Geschäftsmodellen. Nutzen Sie Buchhaltungssoftware wie DATEV oder Lexware, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten – egal, für welche Methode Sie sich entscheiden.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre konkrete Situation. Die richtige Versteuerungsart sichert Ihre finanzielle Planung und spart bares Geld. Ein Wechsel ist unter bestimmten Bedingungen möglich – nutzen Sie diese Flexibilität zu Ihrem Vorteil.

