Diese Kosten sollten Sie bei ihrer Gründung mit einplanen
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Diese Kosten sollten Sie bei ihrer Gründung mit einplanen

Die Gründung eines Unternehmens stellt eine wichtige Entscheidung dar, bei welcher verschiedene Faktoren sorgfältig betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem die Gründungskosten, weil sie für den Start und Erfolg eines Unternehmens ausschlaggebend sind. Unten folgt eine kurze Übersicht darüber, was die Gründungskosten sind, mit welchen Arten von Gründungskosten Sie rechnen müssen und welche Rechtsform für Ihr Unternehmen Sie mehr kosten wird.

Was sind die Gründungskosten

Die Gründungskosten bezeichnen all jene Aufwendungen, die für die rechtliche Gründung sowie den erfolgreichen Start eines Unternehmens erforderlich sind. Dazu zählen primär die Kosten für administrative Angelegenheiten, Erstellung von Businessplan, Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen, Bürobedarf und Ausstattung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Personalbeschaffung und -rekrutierung und nicht zuletzt für mögliche Provisionen oder Gebühren.

Die Gründungskosten können von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren. Sie stellen deshalb keine Konstante dar und hängen vielmehr von unterschiedlichen Faktoren ab. Für die Art und Höhe der Gründungskosten sind vor allem die rechtliche Form eines Unternehmens, sein Standort und Tätigkeitsspektrum maßgeblich. So wird ein Ein-Personen-Unternehmen mit anderen Gründungskosten rechnen als eine Gesellschaft mit umfangreicher Produktion.

Wichtig ist dabei, die Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen zu unterscheiden. Die ersten gelten als Aufnahmekosten und werden als Betriebsausgaben im ersten Geschäftsjahr steuerlich abgesetzt. Sie stehen in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Leistungsprozess eines Unternehmens und sind damit keine Kosten im Sinne der Kostenrechnung. Die Gründungsinvestitionen dienen hingegen dem Aufbau eines Unternehmens und werden oft über mehrere Jahre abgeschrieben.

Die Arten von Gründungskosten

1. Administrative Kosten:
Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine Reihe von administrativen Ausgaben, die unabhängig von der Rechtsform anfallen können. Das sind vor allem die Gebühren für die Gewerbeanmeldung, Anwalts- und Notarkosten. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang auch die Aufwände und Gebühren für den eventuellen Patentschutz oder die Lizenznutzung im Unternehmen.

2. Businessplan-Kosten:
Die Erstellung von Businessplan für ein erfolgreiches Unternehmen kann ebenfalls gewisse Kosten nach sich ziehen. Diese beinhalten nicht nur die schriftliche Ausarbeitung von Businessplan, sondern auch die Honorare für die UnternehmensberaterInnen bzw. Gründungscoaches, Marktforschung und -analyse. Die Höhe der Businessplan bezogenen Kosten hängt von Umfang und Zielen von Unternehmen ab.

3. Herstellungskosten:
Bevor ein Unternehmen richtig startet, muss sein führendes Produkt fertig hergestellt werden. Dies verursacht notwendige Kosten, darunter diejenigen für die Materialherstellung und -beschaffung, Produktentwicklung und technisches Design sowie Produkttests mit der relevanten Zielgruppe. Nicht zu vergessen sind auch Kosten für die Entwicklung von Dienstleistungen, bevor sie auf dem Markt eingeführt werden.

4. Kosten für Bürobedarf:
Die Aufwendungen für Bürobedarf variieren stark vom Standort und Tätigkeitsspektrum eines Unternehmens. Sie beschränken sich nicht nur auf die Mietverträge sowie Kautionen für ein stationäres oder virtuelles Büro. Die Gründung eines Unternehmens macht darüber hinaus die Kosten für Telefon, Laptop oder PC, Drucker mit Scan- und Kopierfunktion, Büroeinrichtung und eine Reihe von Arbeitsmitteln unentbehrlich.

5. Ausstattungskosten:
Je nach dem Unternehmensprofil können neben den Aufwendungen für Bürobedarf auch die Ausstattungskosten entstehen, die bereits in der Gründungsphase mit zu berücksichtigen sind. Das sind vor allem die Kosten für Lager, nötige Immobilien, Transportmittel sowie sonstige Ausstattung z.B. des Ladens. Im Fall eines Dienstleistungsunternehmens können die Aufwendungen z.B. für eine spezifische Software hinzukommen.

6. Marketing-Kosten:
Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht nur von der Unternehmensidee oder der Qualität der angebotenen Leistungen ab. Eine ganz besondere Bedeutung kommt ebenfalls der Verkaufsstrategie zu, die mithilfe vielfältiger Marketing-Aktivitäten implementiert wird. Deren Kosten umfassen unter anderem die Ausgaben für Webseite, Social Media Präsenz, Online- und Offline-Werbung, schriftlichen und visuellen Content.

7. Personalkosten:
Die Personalaufwendungen machen einen wichtigen Teil der Gründungskosten aus. Sie setzen sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt, Personalzusatzkosten sowie sonstigen Personalkosten zusammen. In der Gründungsphase eines Unternehmens fallen in diesem Zusammenhang ebenfalls die Kosten für die Personalbeschaffung und -rekrutierung an. Diese können je nach der Unternehmensgröße und -produktion stark variieren.

8. Sonstige Kosten:
Zu den sonstigen Gründungskosten eines Unternehmens, die in den Planungsprozess einbezogen werden sollten, gehören mögliche Maklerkosten. Diese entstehen vor allem beim Kauf von Immobilien und der Personalvermittlung. Die sonstigen Kosten beinhalten darüber hinaus eventuelle Versicherungsprämien z.B. im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sowie Provisionen und sonstige Gebühren für die Kontoführung.

Welche Rechtsform kostet mehr

Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen ist nicht so einfach und bereitet Kopfzerbrechen vieler Gründer und Gründerinnen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie zu dieser Gruppe gehören, beachten Sie folgendes: Die Rechtsform Ihres Unternehmens soll an seine Vision und strategische Ziele angepasst werden. Hierbei sind auch die erforderliche Fachkompetenz, Risikobereitschaft sowie das zur Verfügung stehende Gründungskapital mit zu berücksichtigen.

Oft sind die Gründungskosten das entscheidende Kriterium für die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens. Denn sie variieren stark von Unternehmen zu Unternehmen. In der Regel gehören die Kapitalgesellschaften zu den teuersten Rechtsformen, weil sie ein im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital verlangen. Diese finanzielle Hürde betrifft Sie jedoch nicht, wenn Sie sich für eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen ohne erforderliches Stammkapital entscheiden.

Eine GmbH kann beispielsweise mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Dazu kommen die Notarkosten für den Gesellschaftsvertrag. Das Einzelunternehmen benötigt weder Stammkapital noch Gesellschaftsvertrag und kann dadurch diese für Kapitalgesellschaften erforderlichen Kosten sparen. Die zusätzlichen Aufwendungen entstehen für das Einzelunternehmen erst dann, wenn es freiwillig oder gesetzlich verpflichtet in das Handelsregister eingetragen wird.

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