Als Selbstständiger übernehmen Sie eine hohe Verantwortung. Eine davon ist die Gewährleistung der Qualität Ihrer Arbeit oder Dienstleistung. Gerade in der Baubranche und im Handwerk werden viele Aufträge mit einer Gewährleistungsbürgschaft verbunden, um eventuelle Mängel nach Auftragsende abzusichern. In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Gewährleistungsbürgschaft ist und wann sie sinnvoll ist.
Gewährleistungsbürgschaft erklärt – was regelt sie?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, die ein Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrags bereitstellt, um sicherzustellen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird. Die Bürgschaft garantiert dem Auftraggeber, dass die Kosten für eventuell auftretende Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist getragen werden, selbst wenn der Auftragnehmer Insolvenz anmelden sollte. Tritt dieser Fall ein, kommt der Bürge für die Mängel auf, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. In den meisten Fällen handelt es sich beim Bürgen entweder um eine Bank oder um eine Versicherung.
So funktioniert die Gewährleistungsbürgschaft in der Praxis
Bei dieser Art der Bürgschaft tritt ein Dritter, entweder eine Versicherung oder eine Bank, als Bürge ein, um sicherzustellen, dass der Auftraggeber auch in finanziell schwierigen Zeiten Mängelansprüchen nachkommen kann. Wird die Gewährleistungsbürgschaft über eine Versicherung abgeschlossen, schließt der Auftragnehmer eine Kautionsversicherung ab. Hierfür werden die Höhe der Bürgschaft, der Versicherungsbeitrag (also die Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft) sowie gegebenenfalls die Notwendigkeit der Stellung von Sicherheiten vertraglich geregelt. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, erhält der Auftragnehmer eine Bürgschaftsurkunde, die er dem Auftraggeber übergeben kann und die Auszahlung der vollständigen Rechnungssumme anfordert. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer die volle Bezahlung für seine erbrachten Leistungen erhält und es keinen Sicherheitseinbehalt für eventuelle Mängel gibt.
Höhe der Gewährleistungsbürgschaft
In vielen Branchen ist es üblich, dass der Auftraggeber zur Absicherung einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % des Auftragswerts zurückhält, um sich gegen mögliche Mängel abzusichern. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft entfällt der Sicherheitseinbehalt und der Auftraggeber bezahlt sofort die gesamte Auftragssumme. Damit die Gewährleistungsbürgschaft die gleiche Sicherheit bietet, sollte sie idealerweise ebenfalls 5 % der Rechnungssumme ausmachen. Je nach Auftrag können jedoch auch individuelle Regelungen getroffen werden.
Für welche Branchen ist eine Gewährleistungsbürgschaft sinnvoll?
Eine Gewährleistungsbürgschaft ist im Grunde für alle Auftragnehmer von Vorteil, die Dienstleistungen erbringen, bei denen eine Gewährleistung nach der Fertigstellung erforderlich ist. Besonders häufig anzutreffen ist diese Art der Absicherung in der Baubranche. Aber nicht nur Bauunternehmen profitieren von der Bürgschaft, auch Selbstständige, die in Branchen wie Informationstechnologie, Maschinenbau, Ingenieurwesen oder anderen tätig sind, benötigen bei größeren Projekten eine Absicherung. Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Fällen eine Gewährleistungsbürgschaft sinnvoll ist:
- Bauunternehmen, die Bau- oder Infrastrukturprojekte durchführen, müssen sicherstellen, dass sie für Mängel oder Schäden haften können, die während der Gewährleistungsfrist auftreten
- IT-Dienstleister, die Software entwickeln oder Implementierungsprojekte durchführen, müssen für die Qualität ihrer Arbeit garantieren und für eventuelle Fehler einstehen
- Hersteller von komplexen Maschinen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den vereinbarten Standards entsprechen und über einen bestimmten Zeitraum funktionieren
Mit diesen Kosten müssen Selbstständige bei Gewährleistungsbürgschaft rechnen
Wird die Gewährleistungsbürgschaft über eine Versicherung geregelt, müssen die Auftragnehmer hierfür in den meisten Fällen eine Jahresprämie bezahlen. Die Versicherungen, die Gewährleistungsbürgschaften anbieten, sichern meist nicht nur einzelne Aufträge ab, sondern stellen einen höheren Bürgschaftsrahmen zur Verfügung, für die ein jährlicher Beitrag bezahlt wird. Je nach Versicherung belaufen sich die jährlichen Kosten für die Gewährleistungsbürgschaft auf 1 bis 2 % der Bürgschaftssumme. Bei einem Bürgschaftsrahmen in Höhe von 100.000 Euro wäre somit eine Jahresprämie von 1.000 bis 2.000 fällig.