Die Arbeitssicherheit ist ein Teil des Arbeitsschutzes. Unter den Begriff Arbeitsschutz werden alle Maßnahmen subsumiert, die darauf gerichtet sind, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren. Arbeitsschutz zielt also darauf, die Beschäftigten, soweit als praktisch möglich, vor Arbeitsunfällen oder anderen beruflichen Risiken für die Gesundheit zu schützen.
Die Rechtsgrundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Eine wichtige Rolle spielen außerdem die sogenannten „DGVU Vorschriften und Regelwerke“. Diese werden von den Unfallversicherungsträgern erlassen und beständig weiterentwickelt.
Eine aktuelle Übersicht über die einzelnen Regelwerke finden Sie in der DGVU Datenbank. Die meisten Vorschrift sind branchenspezifisch. Jeder Unternehmer sollte deshalb einmal durch die Datenbank scrollen und sich einen Überblick darüber verschaffen, welche Regeln für seinen Betrieb einschlägig sind.
Für alle Unternehmen relevant sind aber die Vorschriften zur Ersten Hilfe und zum Brandschutz. Des Weiteren sollte jeder Betriebsinhaber, der Beschäftigte hat, auch einmal einen Blick in die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) werfen.
Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz ist besonders für produzierende Unternehmen und das Baugewerbe von Bedeutung.
Beim technischen Arbeitsschutz geht es darum, die Gefahren, die von Maschinen, Arbeitsstoffen oder sonstigen Betriebsmitteln ausgehen, zu minimieren. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
– Ausreichende Schulung der Beschäftigung im Umgang mit den Maschinen, die sie zu bedienen haben
– Regelmäßige Wartung der Maschinen
– Ausreichende Schulung der Beschäftigten in Umgang mit Gefahrstoffen
– Bereitstellung von geeigneter Schutzkleidung
– Maßnahmen zur Hallenlüftung und zur Geräuschdämmung
Unternehmer, die unsicher sind, welche Arbeitsschutzvorschriften für ihren Betrieb im Einzelnen gelten, können sich an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer wenden. Auch die Unfallversicherungsträger erteilen gerne Auskunft, Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auch unter: Betriebliche Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz bei Medic Assistance
Arbeitsschutz im Büro
Gefahren für die Gesundheit lauern nicht nur in Fabriken und auf Baustellen. Auch im Büro ist es wichtig, dass die geltenden Arbeitsschutzvorschriften eingehalten und Maßnahmen getroffen werden, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gesundheitsschäden bewahren.
Einen Schwerpunkt bildet hier die Bildschirmarbeitsverordnung, die 2016 in die Arbeitsstättenverordnung integriert worden ist. Wichtige Empfehlungen finden sich außerdem in der DGUV Information 215-410, die auch die Grundpflichten des Arbeitgebers anschaulich erläutert.
Unternehmer müssen dabei besonders auf Folgendes achten:
– ausreichende Beleuchtung
– ausreichende Belüftung
– Schutz der Beschäftigten vor Sonne und Zugluft
– keine Überbelegung der Arbeitsräume
– ergonomische Arbeitsplätze, insbesondere
– hinreichend große Bildschirme mit ausreichender Auflösung
– höhenverstellbare Schreibtische
– höhenverstellbare Stühle mit verstellbarer Lehne
– Arbeitsmittel für Linkshänder (z.B. Mäuse oder Scheren)
– genügend Toiletten, wobei eine Geschlechtertrennung nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
Auch wenn die Beschäftigten im Homeoffice tätig sind, ist es regelmäßig die Aufgabe des Arbeitgebers, ihnen ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Wichtig sind außerdem, und das nicht nur während einer Pandemie, geeignete Hygienevorkehrungen für die Arbeitsplätze, Teeküchen, Pausen- und Waschräume.
Der gesamte Betrieb muss regelmäßig gründlich geputzt werden. Den Beschäftigten sollten Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen, um Bildschirme, Tastaturen und Telefone keimfrei zu halten. Bei der regelmäßigen Desinfektion dürfen vor allem gemeinsam genutzte Geräte wie Drucker oder Faxmaschinen nicht vergessen werden. Aus hygienischen Gründen ist es auch besser, auf Handtücher aus Stoff zu verzichten und Papierhandtücher zu benutzen. Geschirrtücher und Spülschwämme müssen regelmäßig, am besten täglich, ausgewechselt werden.
Wer trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz?
Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wird von den Ordnungsämtern und von den Unfallversicherungsträgern kontrolliert. Die Verantwortung dafür, dass im Betrieb ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten implementiert worden sind, trägt die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber.