Sie planen ein gemeinsames Unternehmen mit Partnern? Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der schnellste Weg zum Start. Diese Personengesellschaft ermöglicht Ihnen und mindestens einer weiteren Person den direkten Einstieg ins Geschäftsleben.
Die GbR-Gründung erfordert kein Mindestkapital. Sie benötigen keine notarielle Beurkundung. Ein einfacher Vertrag zwischen den Partnern reicht aus. Seit Januar 2024 können Sie Ihre GbR sogar ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Diese eingetragene GbR wird als eGbR bezeichnet.
Das neue Personengesellschaftsrecht stärkt die Position dieser Gesellschaftsform GbR erheblich. Ihre GbR kann nun eigenständig Verträge abschließen. Sie darf Grundstücke kaufen und selbst vor Gericht auftreten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den Paragraphen 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Freiberufler wie Architekten, Steuerberater oder Ärzte nutzen die Personengesellschaft GbR für gemeinsame Praxen. Kleinunternehmer schätzen die unkomplizierte Verwaltung. Start-ups wählen diese Form für den ersten Schritt ihrer Geschäftsidee.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet Ihnen maximale Flexibilität bei minimalen Gründungskosten. Sie gestalten Ihre Zusammenarbeit nach eigenen Regeln. Jeder Partner bringt seine Stärken ein und trägt zum gemeinsamen Erfolg bei.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Die Rechtsform GbR ist eine der einfachsten Möglichkeiten, gemeinsam mit anderen Personen ein Unternehmen zu gründen. Wenn Sie mit mindestens einer weiteren Person ein gemeinsames Ziel verfolgen wollen, bietet sich diese Unternehmensform an. Die BGB-Gesellschaft basiert auf den Paragraphen 705 bis 740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und ermöglicht eine unkomplizierte Zusammenarbeit.
Definition und Merkmale
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Das Besondere an der BGB-Gesellschaft: Sie ist rechtsfähig und kann eigenständig am Geschäftsverkehr teilnehmen. Die GbR kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
Es gibt zwei Arten der GbR:
- Die Außen-GbR nimmt aktiv am Rechtsverkehr teil
- Die Innen-GbR regelt nur die Verhältnisse zwischen den Gesellschaftern
Rechtsform und Gründungsvoraussetzungen
Die Gründung einer GbR ist denkbar einfach. Sie benötigen einen GbR-Vertrag, der sogar mündlich geschlossen werden kann. Schriftform ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Der Vertrag entsteht bereits durch schlüssiges Verhalten der Beteiligten.
Wichtig zu wissen: Bei einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb mit Jahresumsätzen über 250.000 Euro wandelt sich die Rechtsform GbR automatisch in eine OHG um. Dies sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.
Vorteile der GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bietet Gründern zahlreiche Vorteile, die sie zu einer attraktiven Rechtsform für viele Geschäftsvorhaben macht. Besonders für kleine Teams und Partnerschaften ergeben sich praktische und finanzielle Vorzüge, die den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern.
Steuerliche Vorteile
Das Steuerrecht GbR ermöglicht eine transparente Besteuerung direkt bei den Gesellschaftern. Sie profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Die Einnahmen-Überschussrechnung reicht für die Buchführung aus, solange der Jahresgewinn 80.000 Euro oder der Umsatz 800.000 Euro nicht übersteigt.

Die Kleinunternehmerregelung macht die GbR besonders interessant. Bei Vorjahresumsätzen unter 22.000 Euro und voraussichtlichen Umsätzen von maximal 50.000 Euro im laufenden Jahr entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Das vereinfacht die Verwaltung erheblich und spart Zeit bei der Abrechnung.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten
Eine GbR benötigt kein Mindestkapital zur Gründung. Die Gesellschafter gestalten ihre Zusammenarbeit individuell im Gesellschaftsvertrag. Jeder Partner hat ein hohes Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen.
- Freie Vertragsgestaltung nach eigenen Bedürfnissen
- Keine Pflicht zur doppelten Buchführung bis zur Grenze
- Minimaler bürokratischer Aufwand nach der Gründung
- Direkte Gewinnverteilung an die Gesellschafter
Diese Flexibilität im Steuerrecht GbR ermöglicht es Unternehmern, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Die Kleinunternehmerregelung reduziert zusätzlich den Verwaltungsaufwand für junge Unternehmen.
Nachteile der GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts bringt nicht nur Vorteile mit sich. Bevor Sie sich für diese Rechtsform entscheiden, sollten Sie die wesentlichen Risiken kennen. Besonders die persönliche Haftung GbR und die Position der GbR-Gesellschafter im Geschäftsverkehr verdienen Ihre Aufmerksamkeit.
Haftung der Gesellschafter
Die unbeschränkte persönliche Haftung stellt das größte Risiko dar. Jeder einzelne GbR-Gesellschafter haftet mit seinem kompletten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet: Bei Schulden können Gläubiger auf Ihr Haus, Auto oder Ersparnisse zugreifen.
Besonders kritisch ist die gesamtschuldnerische Haftung GbR. Ein Gläubiger kann sich aussuchen, von welchem Gesellschafter er die gesamte Forderung einfordert. Sie haften nicht nur für Ihre eigenen Geschäftsentscheidungen, sondern für alle Handlungen Ihrer Partner.
Selbst nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft bleiben Sie noch fünf Jahre lang für Altschulden verantwortlich. Diese Nachhaftung macht einen Ausstieg aus der GbR zu einer langfristigen Entscheidung.
Eingeschränkte Kreditwürdigkeit
Banken und Investoren bewerten eine GbR oft skeptischer als eine GmbH oder AG. Die fehlende Kapitaleinlage und die lockere Struktur erschweren die Kreditaufnahme erheblich. Viele GbR-Gesellschafter berichten von höheren Zinssätzen oder der kompletten Ablehnung von Geschäftskrediten.
Die steuerliche Behandlung verschärft die Situation: Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 Prozent besteuert. Die günstigere Körperschaftssteuer von 15 Prozent bleibt Kapitalgesellschaften vorbehalten.
Gründung einer GbR
Eine GbR gründen ist ein unkomplizierter Prozess, der ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist. Die Gründung erfolgt bereits durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen mit einem gemeinsamen Geschäftszweck. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag GbR ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dringend empfehlenswert für klare Verhältnisse zwischen den Partnern.
Notwendige Schritte zur Gründung
Der erste Schritt beim GbR gründen führt Sie zum Gewerbeamt. Hier melden Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit für etwa 20 bis 30 Euro pro Gesellschafter an. Freiberufler wie Ärzte oder Architekten überspringen diesen Schritt und wenden sich direkt ans Finanzamt.
Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie automatisch Post vom Finanzamt. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist gebührenfrei auszufüllen. Hier geben Sie alle relevanten Daten zur geplanten Geschäftstätigkeit an. Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft darf nicht vergessen werden – sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gesellschaftsvertrag: Inhalte und Bedeutung
Der Gesellschaftsvertrag GbR bildet das Fundament Ihrer Zusammenarbeit. Folgende Punkte sollten Sie unbedingt regeln:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Geschäftszweck und Tätigkeitsbereich
- Kapitaleinlagen der einzelnen Gesellschafter
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Geschäftsführung und Vertretungsrechte
- Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern
Ein professionell erstellter Gesellschaftsvertrag GbR kostet ab 1.000 Euro beim Anwalt. Diese Investition lohnt sich, da spätere Streitigkeiten vermieden werden. Bei der eGbR kommt noch die notarielle Anmeldung zum Gesellschaftsregister hinzu.
Gesellschafter und deren Rechte
Die Gesellschafter GbR bilden das Fundament dieser Rechtsform. Jeder einzelne trägt zur gemeinsamen Geschäftsführung bei und hat spezifische Rechte und Pflichten. Die gesetzlichen Regelungen schaffen einen fairen Rahmen für alle Beteiligten.
Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Alle Gesellschafter GbR sind gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Dies bedeutet, dass wichtige Entscheidungen im Team getroffen werden. Seit der Reform durch das MoPeG gilt die Gesamtvertretungsbefugnis als gesetzlicher Regelfall.
Jeder Gesellschafter besitzt ein umfassendes Kontroll- und Informationsrecht. Dies gilt selbst für Partner ohne aktive Geschäftsführung. Sie können jederzeit Einblick in die Geschäftsunterlagen verlangen und sich über den aktuellen Stand informieren.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 722 BGB sichert faire Bedingungen. Alle Partner erhalten den gleichen Anteil an Gewinn und Verlust – unabhängig von ihren Geschäftsanteilen. Die Beitragspflicht nach § 706 Abs. 1 BGB verlangt von jedem Gesellschafter einen vereinbarten Beitrag. Diese Einlagen können vielfältig sein:
- Geldmittel und Kapital
- Arbeitsleistung und Personal
- Geräte und Maschinen
- Dienst- oder Werkleistungen
Stimmrechte und Entscheidungsfindung
Die Vertretungsbefugnis regelt, wer die GbR nach außen vertreten darf. Bei einer eingetragenen GbR (eGbR) wird diese im Gesellschaftsregister dokumentiert. Dies schafft Transparenz für Geschäftspartner und Kunden.
Im Gesellschaftsvertrag lassen sich individuelle Regelungen festlegen. Sie können Mehrheitsverhältnisse bestimmen oder eine Einzelvertretung vereinbaren. Diese Flexibilität ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensstruktur.
Buchführung und Jahresabschluss in der GbR
Die Buchführung GbR folgt vereinfachten Regeln im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen. Als GbR-Gesellschafter profitieren Sie von reduzierten buchhalterischen Pflichten, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Die gesetzlichen Vorgaben ermöglichen eine pragmatische Herangehensweise an die Dokumentation Ihrer Geschäftsvorgänge.
Buchführungspflichten
Für die Buchführung GbR gilt die Einnahmen-Überschussrechnung als Standard. Diese einfache Methode reicht aus, wenn Ihr jährlicher Gewinn unter 80.000 Euro oder der Umsatz unter 800.000 Euro liegt. Erst bei Überschreitung dieser Schwellenwerte müssen Sie zur doppelten Buchführung wechseln.
Die Bilanzierungspflicht greift gemäß §141 Abgabenverordnung erst ab einem Umsatz von 260.000 Euro oder einem Gewinn von 25.000 Euro. Unterhalb dieser Grenzen entfällt die Pflicht zur Bilanzerstellung. Privatentnahmen verbuchen Sie über ein separates Unterkonto zum Eigenkapital. Diese mindern nicht den Gewinn und sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar.
Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss GbR gestaltet sich unkompliziert, wenn Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nutzen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht für kleine GbRs nicht. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, wird eine ordnungsgemäße Lohnbuchhaltung notwendig. Die Debitorenbuchhaltung hilft beim systematischen Forderungsmanagement und verschafft Ihnen einen besseren Überblick über offene Rechnungen.
Bei privater Nutzung von Betriebsvermögen müssen Sie umsatzsteuerliche Aspekte beachten. Die entsprechenden Buchungen erfolgen transparent und nachvollziehbar in Ihrer Buchführung.
Steuerliche Aspekte der GbR
Die steuerliche Behandlung einer GbR unterscheidet sich grundlegend von Kapitalgesellschaften. Als transparente Personengesellschaft zahlt die GbR selbst keine Körperschaftsteuer. Stattdessen versteuern Sie als Gesellschafter die Gewinne direkt in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung. Diese besondere Struktur bringt sowohl Vorteile als auch Pflichten mit sich, die Sie kennen sollten.
Besteuerung der GbR
Die Gewinnverteilung GbR erfolgt nach den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Quoten. Jeder Gesellschafter versteuert seinen Anteil als Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit seinem individuellen Steuersatz, der bis zu 45 Prozent betragen kann. Bei der Gewerbesteuer GbR gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr. Freiberufler-GbRs sind von der Gewerbesteuer befreit – ein wichtiger Vorteil für Architekten, Ärzte oder Berater.
Die gezahlte Gewerbesteuer GbR wird anteilig auf Ihre Einkommensteuer angerechnet. Dies mindert Ihre persönliche Steuerlast und vermeidet eine Doppelbesteuerung.
Umsatzsteuer und Einkommenssteuer
Ihre GbR muss auf Lieferungen und Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Bei bestimmten Produkten gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Die Kleinunternehmerregelung befreit Sie von der Umsatzsteuerpflicht, wenn Ihr Vorjahresumsatz unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt.
- Wahl zwischen Ist- und Sollversteuerung möglich
- Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung im Gründungsjahr
- USt-ID-Nummer bei Regelbesteuerung erforderlich
Die Gewinnverteilung GbR beeinflusst direkt Ihre persönliche Einkommensteuer. Eine durchdachte Verteilung kann die Gesamtsteuerlast optimieren.
Auflösung und Beendigung der GbR
Jede Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann aus verschiedenen Gründen an ihr Ende kommen. Die Beendigung einer GbR folgt dabei klaren gesetzlichen Regeln, die Sie als Gesellschafter kennen sollten. Der Prozess gliedert sich in mehrere Phasen und erfordert sorgfältige Planung.
Gründe für die Auflösung
Eine GbR auflösen können Sie aus unterschiedlichen Anlässen. Die häufigsten Gründe sind:
- Einstimmiger Gesellschafterbeschluss zur Beendigung
- Kündigung durch einen Gesellschafter
- Erfüllung des Gesellschaftszwecks
- Insolvenz der Gesellschaft
- Tod eines Gesellschafters ohne Fortsetzungsklausel
- Zeitablauf bei befristeter GbR
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt diese Auflösungsgründe in den Paragraphen 723 bis 728. Ein wichtiger Grund berechtigt Gesellschafter zur außerordentlichen Kündigung – etwa bei schweren Pflichtverletzungen eines Partners.
Schritte zur Beendigung der GbR
Die Liquidation GbR erfolgt in drei strukturierten Phasen. Zuerst beschließen die Gesellschafter die Auflösung. Danach beginnt die Auseinandersetzungsphase: Laufende Geschäfte werden abgewickelt, offene Forderungen eingezogen und Schulden beglichen. Eingebrachte Gegenstände gehen an ihre Eigentümer zurück.
Im letzten Schritt verteilen Sie das verbleibende Vermögen. Bareinlagen erhalten die Gesellschafter zurück. Überschüsse teilen Sie nach den vereinbarten Quoten auf. Beachten Sie: Die Haftung endet nicht sofort. Für Altschulden haften alle Gesellschafter noch fünf Jahre nach der Liquidation weiter.
Unterschiede zur GmbH und anderen Rechtsformen
Die Entscheidung zwischen GbR oder GmbH prägt die Zukunft Ihres Unternehmens grundlegend. Beide Rechtsformen bieten spezifische Vor- und Nachteile, die Sie bei Ihrer Gründung berücksichtigen sollten. Die richtige Wahl hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Geschäftszielen ab.
Vergleich der Rechtsformen
Die GbR und GmbH unterscheiden sich in wesentlichen Punkten:
| Kriterium | GbR | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | Kein Kapital erforderlich | 25.000 Euro |
| Haftung | Unbeschränkt mit Privatvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Gründungskosten | Minimal (ca. 100-200 Euro) | Ca. 1.500-3.000 Euro |
| Besteuerung | Einkommensteuer bis 45% | Körperschaftssteuer 15% |
| Buchführung | Einnahmen-Überschussrechnung | Doppelte Buchführung und Bilanz |
Seit 2024 gibt es die eingetragene GbR (eGbR) als neue Option. Das Handelsregister GbR wird durch das Gesellschaftsregister ersetzt. Die eGbR bietet mehr Rechtssicherheit durch Registerpublizität und freie Namenswahl.
Wann ist eine GbR sinnvoller?
Eine GbR eignet sich besonders für:
- Freiberufler-Kooperationen wie Anwaltskanzleien oder Arztpraxen
- Kleine Unternehmen mit geringem Haftungsrisiko
- Temporäre Projekte und Arbeitsgemeinschaften
- Startups in der Testphase ohne großes Kapital
Die Umwandlung einer GbR in eine GmbH bleibt jederzeit möglich. Viele Gründer starten mit einer GbR und wechseln später zur GmbH, wenn das Geschäft wächst. Das Handelsregister GbR spielt dabei keine Rolle, da die GbR nicht eingetragen wird. Bei der Wahl zwischen GbR oder GmbH zählt Ihre persönliche Risikobereitschaft und die Art des Geschäfts.
Praktische Tipps zur erfolgreichen Führung einer GbR
Eine GbR zu führen erfordert klare Strukturen und durchdachte Vereinbarungen. Der Erfolg Ihrer Gesellschaft hängt stark davon ab, wie Sie das GbR Management gestalten und welche Regeln Sie im Gesellschaftervertrag festhalten. Viele Gründer unterschätzen diese Aspekte und geraten später in vermeidbare Schwierigkeiten.
Management und Organisation
Ein schriftlicher Gesellschaftervertrag bildet das Fundament für erfolgreiches GbR Management. Die GbR unterliegt zwar keiner Formvorschrift, doch ohne klare schriftliche Regelungen entstehen schnell Missverständnisse. Legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt und wie Entscheidungen getroffen werden. Definieren Sie Vertretungsbefugnisse präzise – wer darf Verträge bis zu welcher Höhe allein abschließen? Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei beruflichen Fehlern und sollte von Anfang an eingeplant werden.
Regeln Sie die Höhe monatlicher Privatentnahmen schriftlich im Gesellschaftervertrag. Jeder Gesellschafter sollte wissen, welchen Betrag er monatlich entnehmen darf. Wettbewerbsverbote gehören ebenfalls in den Vertrag – lassen Sie sich dabei von einem Anwalt beraten. Planen Sie regelmäßige Gesellschafterversammlungen ein. Diese schaffen Transparenz und verhindern, dass sich Probleme unbemerkt aufstauen.
Konfliktlösung unter Gesellschaftern
Konflikte lassen sich in einer GbR nie ganz vermeiden. Entscheidend ist, wie Sie damit umgehen. Der Gesellschaftervertrag sollte klare Regelungen für Streitfälle enthalten. Was passiert bei einem Gesellschafterwechsel? Wie wird bei Uneinigkeit abgestimmt? Eine Fortsetzungsklausel regelt, was beim Ausscheiden eines Partners geschieht. Diese Vereinbarungen helfen Ihnen, Konflikte sachlich zu lösen. Bei ernsthaften Auseinandersetzungen können Sie sich auf die vertraglichen Regelungen berufen. Die Investition in professionelle Rechtsberatung beim Aufsetzen des Vertrags zahlt sich später aus – sie spart Zeit, Nerven und oft auch Geld.

