Arbeitstage 2026 in Deutschland: Übersicht nach Bundesland
Tischkalender auf einem Schreibtisch als Sinnbild für die Jahresplanung
Personal

Arbeitstage 2026 in Deutschland: Übersicht nach Bundesland

2026 hat je nach Bundesland zwischen 252 und 254 Arbeitstage. Am meisten arbeiten Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit jeweils 254 Tagen. Am wenigsten Baden-Württemberg und Bayern mit 252. Gezählt sind alle Montage bis Freitage abzüglich der gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Das sind zwei bis drei Arbeitstage mehr als 2025. Wer mit Tagessätzen rechnet oder Personal beschäftigt, sollte das nicht übersehen: Bei 254 statt 251 Tagen ändert sich die Jahreskapazität um mehr als ein Prozent — und die Kalkulation, die im Vorjahr gepasst hat, passt 2026 nicht mehr.

Arbeitstage 2026 pro Monat und Bundesland

BundeslandJanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezGesamt
Berlin212022201822232122222122254
Brandenburg212022201822232122222122254
Bremen212022201822232122222122254
Hamburg212022201822232122222122254
Mecklenburg-Vorpommern212022201822232122222122254
Niedersachsen212022201822232122222122254
Schleswig-Holstein212022201822232122222122254
Thüringen212022201822232122222122254
Hessen212022201821232122222122253
Nordrhein-Westfalen212022201821232122222122253
Rheinland-Pfalz212022201821232122222122253
Saarland212022201821232122222122253
Sachsen212022201822232122222022253
Sachsen-Anhalt202022201822232122222122253
Baden-Württemberg202022201821232122222122252
Bayern202022201821232122222122252

Zur Einordnung: 2026 hat insgesamt 261 Werktage von Montag bis Freitag. Davon gehen je nach Bundesland sieben bis neun Feiertage ab.

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Warum 2026 mehr Arbeitstage hat als 2025

Der Grund ist keine Gesetzesänderung, sondern der Kalender. Sieben Feiertage fallen 2026 auf ein Wochenende und verfallen damit ersatzlos:

  • Tag der Deutschen Einheit, 3. Oktober — ein Samstag
  • Zweiter Weihnachtstag, 26. Dezember — ein Samstag
  • Reformationstag, 31. Oktober — ein Samstag (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Allerheiligen, 1. November — ein Sonntag (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Mariä Himmelfahrt, 15. August — ein Samstag (Saarland und katholisch geprägte Gemeinden in Bayern)
  • Internationaler Frauentag, 8. März — ein Sonntag (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern)
  • Weltkindertag, 20. September — ein Sonntag (Thüringen)

Das erklärt auch eine Besonderheit: Die Spanne zwischen dem Bundesland mit den meisten und dem mit den wenigsten Arbeitstagen beträgt 2026 nur zwei Tage. Normalerweise liegen vier bis fünf Tage dazwischen, weil Bayern und Baden-Württemberg deutlich mehr Feiertage haben. 2026 verfallen genau die Feiertage, die den Süden sonst begünstigen.

Zum Vergleich über vier Jahre, am Beispiel dreier Bundesländer:

JahrBerlinNordrhein-WestfalenBayern
2024252251251
2025251251250
2026254253252
2027255254253

Brückentage 2026: zwei lohnen sich wirklich

2026 ist kein gutes Brückentagsjahr. Weil so viele Feiertage aufs Wochenende fallen und die übrigen überwiegend auf Freitage und Montage, bleiben bundesweit nur zwei Gelegenheiten, aus einem Urlaubstag vier freie Tage zu machen:

  • Freitag, 2. Januar — nach Neujahr (Donnerstag). Vier Tage frei vom 1. bis 4. Januar.
  • Freitag, 15. Mai — nach Christi Himmelfahrt (Donnerstag). Vier Tage frei vom 14. bis 17. Mai.

Regional kommen zwei weitere dazu:

  • Montag, 5. Januar — vor Heilige Drei Könige am Dienstag, 6. Januar (Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt).
  • Freitag, 5. Juni — nach Fronleichnam am Donnerstag, 4. Juni (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Sachsen und Thüringen).
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Fünf weitere Feiertage liefern ein langes Wochenende ganz ohne Urlaubstag: Karfreitag (3. April), Ostermontag (6. April), der Erste Mai (Freitag), Pfingstmontag (25. Mai) und der Erste Weihnachtstag (25. Dezember, ein Freitag).

Was das für Selbstständige bedeutet

Die Jahreskapazität steigt — der Tagessatz sinkt rechnerisch. Wer seinen Tagessatz aus einem Jahresziel ableitet, teilt durch die verfügbaren Tage. Ein Beispiel für eine Einzelunternehmerin in Hamburg, die 90.000 Euro Umsatz anpeilt:

  • 254 Arbeitstage im Jahr
  • minus 30 Tage Urlaub
  • minus 8 Tage Puffer für Krankheit
  • minus 40 Tage für Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung

Bleiben 176 fakturierbare Tage. Bei 90.000 Euro Zielumsatz ergibt das einen Tagessatz von rund 512 Euro. Hätte sie mit den 251 Tagen von 2025 gerechnet, wären es 173 Tage und 520 Euro gewesen. Der Unterschied wirkt klein, summiert sich über ein Jahr aber auf etwa 1.400 Euro — in die eine oder andere Richtung, je nachdem, ob die Kalkulation zu optimistisch oder zu vorsichtig war.

Der praktisch wichtigere Punkt: Die drei zusätzlichen Tage sind keine drei zusätzlichen Aufträge. Sie sind Kapazität, die erst dann Umsatz wird, wenn sie auch verkauft ist. Wer den Jahresplan einfach um drei Tage hochrechnet, plant Umsatz ein, für den es noch keinen Kunden gibt.

Bei Beschäftigten wirken die Arbeitstage auf die Lohnkosten. Der Monatslohn bleibt gleich, die Zahl der geleisteten Stunden steigt. Für Minijobs ist das 2026 doppelt relevant, weil sich gleichzeitig die Verdienstgrenze ändert: Sie liegt bei 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr, gekoppelt an den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Bei mehr Arbeitstagen im Monat ist die Grenze schneller erreicht — wer die Stundenzahl nicht anpasst, rutscht unbemerkt in die Sozialversicherungspflicht.

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Für die Liquiditätsplanung zählt die Verteilung, nicht die Summe. Der Mai ist mit 18 Arbeitstagen der schwächste Monat des Jahres, der Juli mit 23 der stärkste. Zwischen beiden liegen fünf Tage, also gut 20 Prozent Kapazitätsunterschied. Wer im Mai dieselben Fixkosten trägt wie im Juli, aber ein Fünftel weniger fakturieren kann, sollte das in der Planung stehen haben, bevor der Monat da ist.

Arbeitstage und Urlaubsanspruch: der häufigste Rechenfehler

Wer Personal beschäftigt, stolpert hier regelmäßig. Das Bundesurlaubsgesetz nennt in § 3 einen Mindesturlaub von 24 Werktagen — und meint damit die Sechstagewoche einschließlich Samstag. Wer eine Fünftagewoche vereinbart hat, rechnet um: 24 geteilt durch 6, mal 5 ergibt 20 Urlaubstage als gesetzliches Minimum.

Der Fehler passiert in beide Richtungen. Manche Arbeitgeber schreiben 24 Tage in den Vertrag und zahlen damit freiwillig vier Tage mehr als nötig, ohne es zu merken. Andere setzen 20 Tage an, obwohl sie eine Sechstagewoche vereinbart haben, und liegen damit unter dem Minimum — was den Anspruch nicht mindert, sondern nur später als Nachforderung auftaucht.

Wichtig dabei: Die Zahl der Arbeitstage im Jahr ändert den Urlaubsanspruch nicht. Dass 2026 drei Tage mehr gearbeitet wird als 2025, erhöht den Anspruch nicht um drei Tage. Der Urlaub bemisst sich nach der vereinbarten Wochenarbeitszeit, nicht nach dem Kalender. Nur bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird anteilig gerechnet — dann nach Beschäftigungsmonaten, ebenfalls nicht nach Arbeitstagen.

Häufige Fragen

Wie viele Arbeitstage hat 2026? Zwischen 252 und 254, je nach Bundesland. Bundesweit gibt es 261 Werktage von Montag bis Freitag; davon gehen sieben bis neun Feiertage ab.

Welches Bundesland hat 2026 die meisten Arbeitstage? Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen mit jeweils 254.

Welcher Monat hat 2026 die wenigsten Arbeitstage? Der Mai mit 18 in allen Bundesländern. Drei Feiertage fallen dort auf Werktage: der Erste Mai (Freitag), Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 14. Mai) und Pfingstmontag (25. Mai).

Zählt der Samstag als Arbeitstag? Im Arbeitsrecht ja — die Sechstagewoche ist der gesetzliche Bezugspunkt, etwa bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen. Für Kalkulation und Kapazitätsplanung wird dagegen üblicherweise mit der Fünftagewoche gerechnet, so wie in diesem Beitrag.

Gelten die Zahlen auch für Teilzeitkräfte? Die Arbeitstage sind dieselben, die vereinbarte Stundenzahl nicht. Bei Teilzeit ist immer der Arbeitsvertrag maßgeblich, nicht der Kalender.

Stand der Angaben: September 2026. Die Arbeitstage sind aus dem Kalender 2026 und den gesetzlichen Feiertagen der Bundesländer berechnet. Regionale Besonderheiten — etwa Fronleichnam in einzelnen Gemeinden Sachsens und Thüringens oder Mariä Himmelfahrt in überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns — können im Einzelfall abweichen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Michael Brandt verantwortet bei Selbststaendigkeit.com die Themen Gründungsplanung und Recht. Businessplan, Rechtsformwahl, Gewerbeanmeldung, Verträge und Haftungsfragen – er begleitet die Schritte, die am Anfang jeder Selbstständigkeit stehen, und behält Änderungen in Gesetzgebung und Verwaltungspraxis im Blick.

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