Firmengründung in Dänemark: Wichtige Schritte und Voraussetzungen
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Firmengründung in Dänemark: Wichtige Schritte und Voraussetzungen

Für Investoren aus dem Ausland zeigt es sich in Dänemark als besonders stressfrei und einfach, die Gründung eines eigenen Unternehmens vorzunehmen. Interessant ist das Land demnach für Private Investoren, welche ihr eigenes Wachstum in der Umgebung einer weit entwickelten Wirtschaft vorantreiben möchten.

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Doch welche Voraussetzungen müssen in Dänemark eigentlich im Detail erfüllt werden, wenn dort die Gründung eines Unternehmens von ausländischen Investoren geplant wird und welche Schritte zeigen sich als besonders wichtig? Der folgende Artikel klärt auf.

Unternehmensgründung zu geringen Kosten

Der Regierung in Dänemark ist es erfolgreich gelungen, den Prozess der Gründung eines Unternehmens maßgeblich zu vereinfachen. Erforderlich sind in Dänemark dafür nur wenige Schritte, die sich als überaus einfach erweisen. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die Investoren bei ihrer Unternehmensgründung nur minimale Kosten in Kauf nehmen müssen. Daher zeigt sich der Unternehmensaufbau in Dänemark für Investoren aus dem Ausland allgemein als äußerst interessant.

Darüber hinaus bietet Dänemark zahlreiche Kurse und Initiativen an, die durch den Staat gefördert werden. Durch diese wird der Prozess der Gründung eines Unternehmens in dem Land noch attraktiver. Der Aufwand für die Gründung eines Unternehmens fällt generell sowohl für private als auch für gewerbliche Investoren äußerst gering aus.

Die Rechtsform des neuen Unternehmens in Dänemark

Steht der Geschäftsplan für die Gründung auf einer soliden Basis, ist es nötig, eine passende Rechtsform für das neue Unternehmen in Dänemark festzulegen – unabhängig davon, ob ein Handelsunternehmen oder eine Holding aufgebaut werden soll.

Einfluss nimmt die Rechtsform des Unternehmens unter anderem auf die Regelungen zur Besteuerung und die verbundenen Steuervorteile, von denen das neue Unternehmen in Dänemark profitieren kann.

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Daneben ist es von der gewählten Rechtsform abhängig, ob eine CVR-Nummer zu beantragen ist und wie sich das Registrierungsverfahren im Detail gestaltet. Als CVR-Nummer wird eine Unternehmensnummer bezeichnet, mit welcher eine eindeutige Identifizierung des jeweiligen Unternehmens möglich ist. Auch jeder Einwohner von Dänemark verfügt über eine solche CVR-Nummer.

Um eine erfolgreiche Registrierung des gegründeten Unternehmens sicherzustellen, ist in einigen Fällen – abhängig von der Rechtsform des Unternehmens – auch eine Gebühr zu zahlen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, zu einem zukünftigen Zeitpunkt die Rechtsform des Unternehmens noch einmal zu ändern.

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Was ist bei der Unternehmensgründung in Dänemark zu beachten?

Ausländer müssen in Dänemark grundsätzlich keine besonderen Anforderungen erfüllen, wenn diese in dem Land eine Niederlassung mit ihrem Unternehmen planen. Die Führungskräfte, also etwa die Vorstandsmitglieder, sowie auch die Mitglieder des Aufsichts- und Verwaltungsrates, müssen beispielsweise nicht zwingend einen Wohnsitz in Dänemark vorweisen.

Faktoren, die allerdings durchaus eine Rolle bei Gründung eines Unternehmens in Dänemark speilen, bestehen etwa in der Art und der Branche der Geschäfte, die in Zukunft in dem Land betrieben werden sollen, der Nationalität der Investoren, sowie dem eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsvereinbarungen und -abkommen mit dem entsprechenden anderen Land.

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Geht es darum, ein Unternehmen in Dänemark zu gründen, ist darüber hinaus auch der genaue Standort von Bedeutung. Die verschiedenen Regionen und Städte des Landes geben nämliche unterschiedliche Regelungen für die Unternehmensgründung vor. Daneben können auch die detaillierten Möglichkeiten sowie die Kosten für das Vorhaben durchaus große Unterschiede aufweisen.

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