Viele Gründungen scheitern nicht an der Geschäftsidee, sondern an einer zu knapp kalkulierten Finanzierung. Maschinen, Ladeneinrichtung oder Software werden noch berücksichtigt, während Miete, Personal, Marketing und ein Warenlager in der Anlaufphase leicht unterschätzt werden. Genau für diesen überschaubaren Fremdfinanzierungsbedarf ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld gedacht. Das Förderdarlehen der KfW richtet sich an Gründende, Freiberufler, Unternehmensnachfolger und kleine junge Unternehmen in Deutschland.
Im Jahr 2026 ist das Programm besonders interessant, weil der mögliche Kreditbetrag auf bis zu 200.000 Euro gestiegen ist. Davon dürfen höchstens 80.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen. Förderfähig sind nicht nur klassische Anschaffungen, sondern auch laufende Kosten, ein Warenlager und der Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen. Das StartGeld kann sowohl für eine Gründung im Vollerwerb als auch im Nebenerwerb eingesetzt werden.
Der Name kann allerdings in die Irre führen. Das StartGeld ist kein Zuschuss und keine automatische Finanzierungszusage. Es handelt sich um einen rückzahlbaren Kredit, der über eine Bank, Sparkasse oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt wird. Dieser prüft Geschäftsmodell, Kapitaldienstfähigkeit, Bonität und Sicherheiten. Die KfW übernimmt gegenüber dem Finanzierungspartner 80 Prozent des Kreditrisikos. Dadurch kann der Zugang zu einer Finanzierung erleichtert werden, ein Anspruch auf Bewilligung entsteht jedoch nicht.
Entscheidend ist außerdem die Reihenfolge. Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens beim Finanzierungspartner gestellt werden. Wer Maschinen verbindlich bestellt, einen Unternehmenskauf vollzieht oder andere unumkehrbare Verpflichtungen eingeht, bevor der Antrag zulässig auf den Weg gebracht ist, riskiert die Förderfähigkeit. Der folgende Überblick erläutert den Stand des KfW-Merkblatts vom 18. Juni 2026, die Zielgruppe, förderfähige Kosten und die Vorbereitung des Bankgesprächs. Die Darstellung ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Was ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld?
Das StartGeld trägt bei der KfW die Programmnummer 067. Es finanziert wirtschaftlich tragfähige Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von höchstens 200.000 Euro. Nach der aktuellen KfW-Produktseite können Investitionen und laufende Kosten für Neugründungen, Unternehmensnachfolgen und die Festigung junger Unternehmen finanziert werden. Eine Förderung ist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich.
Die Höchstsumme bezieht sich auf den gesamten Fremdfinanzierungsbedarf des geförderten Vorhabens. Der eigentliche Investitionsumfang darf höher liegen, wenn der übersteigende Teil aus eigenen Mitteln getragen wird. Eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent des zulässigen Fremdfinanzierungsbedarfs ist möglich. Eigenkapital ist nach der Produktbeschreibung nicht zwingend erforderlich. Vorhandene Eigenmittel fließen dennoch in die Bonitätsbeurteilung ein und können das Finanzierungskonzept stabiler machen.
Die KfW zahlt den Kredit nicht direkt an das Unternehmen aus. Der Antrag und die spätere Rückzahlung laufen über den gewählten Finanzierungspartner. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung reduziert dessen Ausfallrisiko, ersetzt aber weder die Kreditprüfung noch bankübliche Sicherheiten. Art und Umfang der Besicherung werden mit dem Finanzierungspartner vereinbart.
Wer kann das StartGeld 2026 beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland gründen. Auch Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten fünf Jahre, eine Unternehmensübernahme und der Erwerb einer tätigen Beteiligung können erfasst sein. Das Programm steht ebenso für eine Gründung im Nebenerwerb offen. Gemeinwohlorientierte Unternehmen können unter den im Merkblatt beschriebenen Voraussetzungen ebenfalls gefördert werden.
Bei einem bereits bestehenden Unternehmen ist das Alter entscheidend. Maßgeblich ist nach dem KfW-Merkblatt mit Stand 18. Juni 2026 die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, also das Datum der ersten Umsatzerzielung. Das Unternehmen darf noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sein. Für ältere Unternehmen verweist die KfW auf andere Förderprodukte.
Ein kleines Unternehmen im Sinne des Programms hat weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Bei verbundenen Unternehmen ist nicht nur die einzelne Gesellschaft isoliert zu betrachten. Außerdem verlangt das Merkblatt fachliche und kaufmännische Qualifikation, aktive Unternehmensleitung und hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Diese Punkte werden im Antrag nicht durch eine bloße Gewerbeanmeldung ersetzt.
Welche Rolle spielen Rechtsform und Beteiligung?
Einzelunternehmen, freiberufliche Tätigkeiten und kleine Kapital- oder Personengesellschaften können grundsätzlich infrage kommen, sofern die jeweiligen Programmbedingungen erfüllt sind. Bei einer Gesellschaft muss mindestens ein Gesellschafter die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, zur Geschäftsführung und Vertretung befugt sowie aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Bestimmte Beteiligungsstrukturen können die Förderung ausschließen oder zusätzliche Erklärungen erfordern.
Bei haftungsbeschränkten Rechtsformen sieht das Merkblatt vor, dass die Hausbank grundsätzlich Mitverpflichtungen der beteiligten natürlichen Personen entsprechend ihren Beteiligungsquoten vereinbart. Die Haftungsfreistellung der KfW bedeutet deshalb nicht automatisch, dass persönliche Verpflichtungen entfallen. Dieser Punkt gehört vor einer Antragstellung ausdrücklich in das Finanzierungsgespräch.
Welche Ausgaben lassen sich finanzieren?
Förderfähig sind Investitionen, die mittel- oder langfristig benötigt werden und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Dazu können Grundstücke und Gebäude einschließlich Baunebenkosten, Maschinen, Anlagen, Firmenfahrzeuge, Einrichtung sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören. Auch der Erwerb von Vermögenswerten eines anderen Unternehmens, eine Unternehmensübernahme oder eine tätige Beteiligung kann Teil des Vorhabens sein.
Daneben sind Betriebsmittel möglich. Die KfW nennt unter anderem Personalkosten, Mieten, Marketing, Messeauftritte, Beratungsaufwand und Leasingraten. Auch ein Material-, Waren- oder Ersatzteillager kann finanziert werden, wenn es sich um eine Erstausstattung oder eine betriebsnotwendige langfristige Aufstockung handelt. Der Betriebsmittelanteil ist auf insgesamt 80.000 Euro begrenzt.
Für die Planung ist eine saubere Trennung zwischen Investitionen und laufenden Kosten hilfreich. Ein realistischer monatlicher Finanzplan verhindert, dass eine ausreichend finanzierte Anschaffung später zu einem Liquiditätsengpass führt. Der interne Ratgeber zur Liquiditätsplanung für Freiberufler erläutert, wie Ein- und Auszahlungen zeitlich gegenübergestellt werden.
Was ist nicht förderfähig?
Ausgeschlossen sind insbesondere Umschuldungen und die nachträgliche Finanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Das Programm dient nicht dazu, eine alte Finanzierung im Nachhinein durch einen Förderkredit zu ersetzen. Ebenfalls bestehen Ausschlüsse für bestimmte Übertragungen zwischen verbundenen Unternehmen, Gesellschaftern, Ehegatten oder Lebenspartnern sowie für den Erwerb eigener Anteile. Weitere Ausschlüsse können sich aus dem Beihilferecht und der KfW-Ausschlussliste ergeben.
Der Ausschluss einer Nachfinanzierung macht den Zeitpunkt des Antrags so wichtig. Vorbereitungshandlungen wie Planung und Beratung sind vom förderschädlichen Vorhabensbeginn zu unterscheiden. Ob ein konkreter Vertrag, eine Bestellung oder eine Anzahlung bereits als Beginn gilt, sollte vor der Bindung mit dem Finanzierungspartner geklärt werden. Eine pauschale Auslegung wäre bei größeren Anschaffungen riskant.
Welche Konditionen gelten 2026?
Der Kreditbetrag kann bis zu 200.000 Euro betragen; einen Mindestbetrag nennt die KfW-Produktseite nicht. Mehrere Anträge sind bis zum kumulierten Höchstbetrag möglich, wenn frühere finanzierte Vorhaben abgeschlossen, die Mittel vollständig eingesetzt und die Mittelverwendung kontrolliert wurden. Für Betriebsmittel gilt auch über mehrere Anträge hinweg die Grenze von insgesamt 80.000 Euro.
Zur Auswahl stehen Laufzeiten von bis zu fünf Jahren mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Während der tilgungsfreien Zeit fallen Zinsen auf ausgezahlte Kreditbeträge an; lediglich die planmäßige Tilgung setzt später ein. Danach erfolgt die Rückzahlung in gleich hohen monatlichen Raten zuzüglich der Zinsen auf die Restschuld.
Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgesetzt und bleibt nach dem Merkblatt für die gesamte Laufzeit gebunden. Weil er sich am Kapitalmarkt orientiert, wäre eine feste Prozentangabe im Artikel schnell veraltet. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Konditionenübersicht der KfW und das konkrete Angebot des Finanzierungspartners. Außerplanmäßige Tilgungen sind grundsätzlich nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Die Auszahlung beträgt 100 Prozent des zugesagten Betrags. Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilen abgerufen werden. Dafür gilt eine Abruffrist von zwölf Monaten nach Zusage. Ab sechs Monaten und zwei Bankarbeitstagen nach Zusage wird auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat erhoben. Investitionszeitplan und Mittelabruf sollten deshalb zusammenpassen.
Wie wird der ERP-Gründerkredit StartGeld beantragt?
Der Antrag wird nicht direkt an die KfW geschickt. Er geht vor Beginn des Vorhabens an einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank. Dort werden Geschäftskonzept, wirtschaftliche Tragfähigkeit, Bonität und Sicherheiten geprüft. Erst nach Zusage und Abschluss des Kreditvertrags darf das finanzierte Vorhaben in der vorgesehenen Weise starten.
Kapitalbedarf und Finanzierungsstruktur festlegen
Am Anfang steht nicht die maximale Kreditsumme, sondern der tatsächliche Kapitalbedarf. Investitionsplan, Betriebsmittelbedarf, private Lebenshaltung, Steuern und Liquiditätsreserve müssen inhaltlich zusammenpassen. Eine zu niedrige Summe gefährdet die Anlaufphase; eine unnötig hohe Summe erhöht Zins- und Rückzahlungsbelastung. Das Finanzierungsplan-Muster des Existenzgründungsportals des Bundes hilft bei der Gegenüberstellung von Kapitalbedarf und Finanzierungsbausteinen.
Bankfähigen Businessplan vorbereiten
Die Bank braucht eine nachvollziehbare Beschreibung des Geschäftsmodells, der Zielgruppe, des Marktes und der fachlichen Qualifikation. Hinzu kommen Umsatz-, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Annahmen sollten anhand von Angeboten, Marktdaten, Verträgen oder belastbaren Erfahrungswerten erklärt werden. Der Beitrag Businessplan richtig erstellen vertieft die Struktur des Konzepts und des Finanzteils.
Das Zahlenwerk muss widerspruchsfrei sein. Stimmen Investitionsplan, Finanzierungssumme, Abschreibungen, Zinsaufwand und Liquiditätsvorschau nicht überein, sinkt die Glaubwürdigkeit. Eine Sensitivitätsbetrachtung zeigt, wie sich geringere Umsätze, höhere Kosten oder ein verspäteter Marktstart auswirken. Diese Betrachtung ersetzt keine positive Grundprognose, belegt aber, dass Risiken erkannt und Gegenmaßnahmen geplant wurden.

Unterlagen und Beihilfeangaben vervollständigen
Zum Antrag gehören die Erklärung zur Unternehmensgröße, eine De-minimis-Erklärung und Angaben für die Risikoprüfung. Je nach Rechtsform, Gesellschafterstruktur und Finanzierungspartner kommen Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide, Lebensläufe, Eigenmittelnachweise oder Vertragsentwürfe hinzu. Die KfW stellt auf der Produktseite optionale Vorlagen für Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung bereit.
Vollständigkeit beschleunigt die Prüfung, garantiert aber keine Zusage. Der Finanzierungspartner trifft eine eigene Kreditentscheidung. Eine frühzeitige Terminvereinbarung ist deshalb sinnvoll, bevor Lieferfristen oder Übernahmetermine zu eng werden. Mehrere Banken dürfen angesprochen werden; parallele Anträge und bereits ausgelöste Vorhaben müssen jedoch transparent behandelt werden.
Wie lässt sich das StartGeld mit anderen Förderungen verbinden?
Eine Kombination desselben Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nach dem Merkblatt nicht zulässig. Grundsätzlich kann das StartGeld aber mit Fördermitteln anderer Stellen, Krediten, Zulagen oder Zuschüssen kombiniert werden. Dabei müssen die beihilferechtlichen Höchstbeträge und Kumulierungsregeln eingehalten werden. Eine Förderung darf dieselben Kosten nicht unzulässig mehrfach abdecken.
Für Gründende aus der Arbeitslosigkeit kann beispielsweise das Einstiegsgeld für Selbstständige ein eigener Baustein sein, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei externer Unternehmensberatung kommt unter Umständen die BAFA-Beratungsförderung für KMU infrage. Ob Kosten und Zeiträume kombinierbar sind, muss vor Beauftragung beziehungsweise Antragstellung für jedes Programm separat geprüft werden.
Welche Fehler gefährden die Finanzierung?
Der häufigste formale Fehler ist ein zu früher Vorhabensbeginn. Ebenso problematisch sind pauschale Kreditsummen ohne Einzelkalkulation, zu optimistische Umsatzannahmen und fehlende Liquiditätsreserven. Ein Gewinn in der Jahresplanung verhindert keinen Zahlungsengpass, wenn Kundenzahlungen später eingehen als Mieten, Gehälter und Lieferantenrechnungen fällig werden.
Auch die 80-prozentige Haftungsfreistellung wird häufig missverstanden. Diese Regelung schützt den Finanzierungspartner gegenüber der KfW teilweise vor einem Kreditausfall. Die Rückzahlungsverpflichtung des Kreditnehmers wird dadurch nicht auf 20 Prozent begrenzt. Sicherheiten, persönliche Mitverpflichtungen und Bonitätsprüfung bleiben Bestandteile der Kreditentscheidung.
Ein weiterer Fehler besteht darin, ausschließlich den Zinssatz zu vergleichen. Laufzeit, tilgungsfreie Zeit, Bereitstellungsprovision, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Sicherheiten und Flexibilität des Mittelabrufs beeinflussen die Gesamtbelastung. Das günstigste nominelle Angebot ist nicht automatisch die robusteste Finanzierung.
Fazit: 200.000 Euro erweitern den Spielraum, ersetzen aber keine solide Planung
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist 2026 ein wichtiger Finanzierungsbaustein für Gründungen, Übernahmen und junge kleine Unternehmen. Bis zu 200.000 Euro können für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden, wobei für Betriebsmittel höchstens 80.000 Euro zur Verfügung stehen. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos des Finanzierungspartners und ermöglicht Laufzeiten von bis zu zehn Jahren.
Der Zugang bleibt dennoch an eine tragfähige Planung gebunden. Businessplan, Kapitalbedarf, Liquiditätsvorschau, fachliche Qualifikation und Sicherheiten müssen ein schlüssiges Gesamtbild ergeben. Besonders wichtig ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Bereits ausgelöste Bestellungen oder eine nachträgliche Umschuldung lassen sich nicht einfach in das Programm verschieben.
Für eine belastbare Entscheidung sollten die Produktseite, das Merkblatt und die tagesaktuellen Konditionen unmittelbar vor dem Bankgespräch erneut geprüft werden. Ergänzende Zuschüsse oder Landesprogramme können sinnvoll sein, müssen aber beihilferechtlich und inhaltlich passen. Eine gut vorbereitete Finanzierung nutzt den erweiterten Kreditrahmen nur in der Höhe, die das Vorhaben tatsächlich tragen kann.
Häufige Fragen zum ERP-Gründerkredit – StartGeld
Die wichtigsten Programmpunkte lassen sich in sechs häufigen Praxisfragen zusammenfassen.
Wie hoch ist das KfW-StartGeld im Jahr 2026?
Der Kreditbetrag liegt bei höchstens 200.000 Euro pro Vorhaben. Davon dürfen maximal 80.000 Euro für Betriebsmittel eingesetzt werden. Der förderfähige Gesamtfremdfinanzierungsbedarf darf 200.000 Euro nicht überschreiten; darüber hinausgehende Investitionen können mit eigenen Mitteln finanziert werden.
Ist für das StartGeld Eigenkapital erforderlich?
Die KfW-Produktseite nennt kein zwingendes Eigenkapitalerfordernis. Vorhandene eigene Mittel sollen nach Möglichkeit eingebracht werden und fließen in die Bonitätsprüfung ein. Auch ohne Eigenkapital bleiben Tragfähigkeit, Sicherheiten und die Kreditentscheidung des Finanzierungspartners entscheidend.
Können Freiberufler das Programm nutzen?
Ja. Das Merkblatt nennt ausdrücklich natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen oder innerhalb der ersten fünf Jahre festigen. Standort, Investitionsort und weitere Programmbedingungen müssen erfüllt sein.
Kann der Antrag nach einer Bestellung gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens beim Finanzierungspartner gestellt werden. Ob eine konkrete Bestellung bereits als Vorhabensbeginn gilt, sollte vor jeder verbindlichen Verpflichtung geklärt werden. Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen.
Wird das StartGeld direkt bei der KfW beantragt?
Nein. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner. Dieser prüft Unterlagen, Bonität, Sicherheiten und wirtschaftliche Tragfähigkeit und reicht den Förderantrag im vorgesehenen Verfahren weiter. Die KfW ist Förderbank, aber nicht die direkte Hausbank des Unternehmens.
Ist das StartGeld ein Zuschuss?
Nein. Es handelt sich um einen rückzahlbaren Förderkredit. Tilgungsfreie Anlaufjahre verschieben nur den Beginn der planmäßigen Tilgung; Zinsen fallen bereits auf ausgezahlte Beträge an. Nicht rückzahlbare Zuschüsse folgen eigenen Richtlinien und müssen getrennt geprüft werden.
Bildnachweise: Beitragsbild „Handwerker plant am Laptop in seiner Werkstatt“, Foto: Ivan S / Pexels, Pexels-Fotoseite, Pexels-Foto-ID 4491870. Zweites Bild „Unterlagen im Finanzierungsgespräch prüfen“, Foto: Mikhail Nilov / Pexels, Pexels-Fotoseite, Pexels-Foto-ID 8730981. Nutzung jeweils gemäß Pexels-Lizenz.

