BIK-Förderung 2026: Wie reichen Industrieunternehmen bis 6. Dezember eine Projektskizze ein?
Entwicklungsteam prüft gemeinsam eine technische Versuchsanlage in einer Werkstatt
Finanzen

BIK-Förderung 2026: Wie reichen Industrieunternehmen bis 6. Dezember eine Projektskizze ein?

Die Dekarbonisierung industrieller Prozesse ist für viele Unternehmen keine abstrakte Klimafrage mehr, sondern eine konkrete Entwicklungsaufgabe. Neue Verfahren müssen im Betrieb funktionieren, technische Risiken beherrschbar bleiben und Investitionen müssen sich mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen vorbereiten lassen. Gerade kleine und mittlere Industrieunternehmen verfügen häufig über gute Ideen für emissionsärmere Produktionsschritte, können die notwendige Forschung, Erprobung oder Demonstration aber nicht allein aus dem laufenden Geschäft finanzieren.

Hier setzt die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, kurz BIK, an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 14. Oktober 2026 eine dritte Förderrunde für Forschungs- und Entwicklungsprojekte angekündigt. Die Förderaufrufe sollen am 19. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vom 19. Oktober bis zum 6. Dezember 2026 können Industrieunternehmen Projektskizzen einreichen. Gefördert werden sollen einerseits Forschungsvorhaben für CO₂-arme Technologien und Produktionsverfahren und andererseits innovative Lösungen zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von Kohlendioxid.

Das Zeitfenster ist kurz. Eine belastbare Skizze entsteht nicht durch das Ausfüllen eines Formulars am letzten Abend, sondern aus einer klaren technischen Idee, einem realistischen Arbeitsplan, einer nachvollziehbaren Klimawirkung und einer konsistenten Finanzierung. Dieser Beitrag ordnet den Stand vom 18. Oktober 2026 ein und erklärt, wie Unternehmen die Projektauswahl, Modulzuordnung und Skizzenerstellung strukturieren können. Maßgeblich sind ab dem 19. Oktober die im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderaufrufe und die aktuellen Unterlagen der zuständigen Projektträger. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Förder-, Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung.

Was in der dritten BIK-Förderrunde 2026 neu geöffnet wird

Nach der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 14. Oktober 2026 umfasst die neue Runde Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in beiden BIK-Modulen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist für den 19. Oktober vorgesehen. Da dieser Beitrag am Vortag erscheint, ist zwischen der vorläufigen Bekanntmachung und dem rechtsverbindlich veröffentlichten Förderaufruf zu unterscheiden. Vor dem Absenden einer Skizze müssen deshalb die endgültige Fassung, die geltenden Formulare und mögliche technische Hinweise im Einreichungsportal noch einmal geprüft werden.

Im Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ öffnet das Teilmodul 3 für Forschungsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Nach Angaben des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien können Skizzen vom 19. Oktober bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden. Im Mittelpunkt stehen anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die industrielle Prozesse deutlich klimafreundlicher machen können. Das können beispielsweise neue Verfahrensschritte, alternative Prozessrouten, neuartige Anlagenkonzepte oder Pilotlösungen sein. Entscheidend ist nicht ein allgemeines Nachhaltigkeitsversprechen, sondern ein technisch schlüssiges Vorhaben mit nachvollziehbarer Wirkung.

Modul 2 richtet sich an Vorhaben rund um Carbon Capture and Utilization und Carbon Capture and Storage, also die Abscheidung und anschließende Nutzung oder Speicherung von CO₂. Der Projektträger Jülich nennt ebenfalls den 19. Oktober als Start und den 6. Dezember 2026 als Ende der Skizzenfrist. Im Fokus stehen anwendungsorientierte Innovationsvorhaben in Bereichen mit überwiegend schwer vermeidbaren Emissionen. Eine bloße Kompensation von Emissionen oder eine allgemeine Energieberatung ist damit nicht gemeint.

Welches BIK-Modul zum geplanten Projekt passt

Die Modulwahl sollte aus der technischen Zielsetzung abgeleitet werden. Ein Unternehmen, das einen Produktionsprozess grundlegend verändert, um den Ausstoß von Treibhausgasen bereits bei der Entstehung zu vermeiden, wird typischerweise zuerst Modul 1 prüfen. Ein Vorhaben, das unvermeidbares CO₂ am Prozess abscheidet, aufbereitet, transportfähig macht, nutzt oder dauerhaft speichert, gehört grundsätzlich in das Themenfeld von Modul 2. Mischformen verlangen eine genaue Abgrenzung, weil Projektträger, Formulare und Bewertungsschwerpunkte unterschiedlich sind.

Für Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien, kurz KEI, die zentrale Anlaufstelle. Die neue Runde betrifft dort Forschungsvorhaben. Ein regulärer Ersatz einer alten Maschine durch ein effizienteres Serienmodell ist noch kein Forschungsvorhaben. Es muss eine technische Unsicherheit bestehen, die durch systematische Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bearbeitet wird. Ebenso sollte die Skizze erklären, worin der Stand der Technik besteht und warum die geplante Lösung darüber hinausgeht.

Für Modul 2 betreut der Projektträger Jülich das Verfahren. Nach den Förderinformationen zu BIK Modul 2 geht es um Investitions- und Innovationsvorhaben zu CCU und CCS. Für die aktuelle Runde muss die endgültige Bekanntmachung zeigen, welche Teilbereiche tatsächlich geöffnet sind und welche Besonderheiten für Verbünde, Speichererkundung oder einzelne Prozessketten gelten. Bei Zweifeln ist eine frühe fachliche Vorprüfung durch den zuständigen Projektträger sinnvoller als eine Skizze, deren Kern dem falschen Modul zugeordnet wurde.

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Welche Unternehmen jetzt besonders genau prüfen sollten

Die BIK ist auf industrielle Prozesse in Deutschland zugeschnitten und richtet sich laut den Programminformationen besonders auch an den industriellen Mittelstand. Eine passende Betriebsgröße allein begründet jedoch noch keine Förderfähigkeit. Relevant sind der Standort des Vorhabens, die industrielle Tätigkeit, der technische Reifegrad, die beihilferechtliche Einordnung sowie die im Förderaufruf festgelegten Mindestanforderungen. Unternehmen aus energie- oder emissionsintensiven Branchen haben einen naheliegenden Anwendungsfall, doch auch spezialisierte Maschinenbauer, Technologieanbieter und Forschungspartner können je nach Vorhaben eine Rolle spielen.

Eine erste interne Prüfung sollte drei Fragen beantworten. Erstens muss ein reales industrielles Emissionsproblem beschrieben werden können. Zweitens braucht das Vorhaben einen Forschungs- oder Innovationsgehalt, der über eine routinemäßige Investition hinausgeht. Drittens muss das Unternehmen seinen Eigenanteil und die Projektumsetzung voraussichtlich tragen können. Fördermittel schließen eine solide Finanzierung nicht aus. Hinweise zur allgemeinen Fördervorbereitung enthält der Beitrag über die BAFA-Beratungsförderung für KMU; sie ersetzt die BIK aber nicht und folgt einem anderen Zweck.

Bei Verbundprojekten kommt eine weitere Ebene hinzu. Rollen, Arbeitspakete, Rechte an Ergebnissen und Finanzierungsbeiträge müssen zwischen den Partnern abgestimmt sein. Eine Forschungseinrichtung kann wissenschaftliche Kompetenz einbringen, doch der industrielle Anwendungsbezug muss erkennbar bleiben. Eine lose Absichtserklärung ohne belastbare Aufgabenverteilung reicht für eine überzeugende Skizze regelmäßig nicht aus.

Wie das zweistufige Verfahren abläuft

Das Auswahlverfahren beginnt mit einer Projektskizze und nicht sofort mit dem vollständigen Förderantrag. Für Modul 1 beschreibt das KEI ein zweistufiges Verfahren. Zunächst wird die Skizze elektronisch über easy-Online eingereicht. Das KEI bewertet die Unterlagen gemeinsam mit dem Umweltbundesamt. Nur ausgewählte Vorhaben werden anschließend zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Eine positive Skizzenbewertung ist deshalb ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch kein Zuwendungsbescheid.

Für Modul 2 gilt ebenfalls ein zweistufiger Aufbau. Die Verfahrensinformationen des Projektträgers Jülich sehen zunächst eine Projektskizze über easy-Online vor. Nach der Bewertung werden geeignete Vorhaben zur förmlichen Antragstellung eingeladen. Unternehmen sollten Zeit für Rückfragen, Überarbeitungen und zusätzliche Nachweise einplanen. Der ausführliche Antrag kann einen wesentlich höheren Detaillierungsgrad verlangen als die Skizze.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Vorbereitung und Projektbeginn. Planungsarbeiten zur Skizzenerstellung sind etwas anderes als der förderrechtlich relevante Beginn des Vorhabens. Bestellungen, verbindliche Lieferverträge, Bauaufträge oder bereits begonnene Forschungsarbeiten können die Förderfähigkeit gefährden. Deshalb sollte kein Auftrag ausgelöst werden, bevor die Voraussetzungen des endgültigen Förderaufrufs und eines späteren Bescheids geprüft sind. Ein Antrag oder eine Einladung zur zweiten Stufe ist nicht automatisch eine Freigabe zum Projektstart.

Welche Inhalte in eine überzeugende Projektskizze gehören

Eine gute Skizze verbindet Technik, Klimawirkung, Arbeitsplanung und Finanzierung. Ausgangspunkt ist eine präzise Problembeschreibung: Welcher industrielle Prozess verursacht welche Emissionen, warum lassen sie sich mit verfügbarer Technik nicht ausreichend vermeiden und welches konkrete Entwicklungsziel soll erreicht werden? Allgemeine Aussagen über Klimaneutralität helfen wenig, wenn Bezugswerte, Systemgrenzen und technische Annahmen fehlen.

Danach folgt der Stand der Technik. Bestehende Lösungen und eigene Vorarbeiten sollten nachvollziehbar beschrieben werden. Die Innovation ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Bekannten und dem geplanten Ansatz. Bei einem Forschungsprojekt ist außerdem zu erläutern, welche technischen Unsicherheiten bestehen und wie Versuche, Simulationen, Pilotanlagen oder Messprogramme diese Unsicherheiten bearbeiten. Eine Skizze wirkt glaubwürdiger, wenn Risiken nicht verschwiegen, sondern mit klaren Gegenmaßnahmen verbunden werden.

Der Arbeitsplan übersetzt das Ziel in zeitlich und fachlich zusammenhängende Arbeitspakete. Zu jedem Paket gehören Verantwortlichkeit, Ergebnis und Abhängigkeiten. Meilensteine sollten überprüfbare Entscheidungen ermöglichen. Ein bloßer Kalender mit allgemeinen Phasen genügt nicht. Bei Verbünden muss zusätzlich erkennbar sein, warum die Partner gemeinsam einen größeren Nutzen erzeugen als mehrere unverbundene Einzelprojekte.

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Wissenschaftlerin arbeitet an Messgeräten in einem technischen Forschungslabor
Forschungsarbeit an technischen Messgeräten – Symbolbild: ThisIsEngineering / Pexels

Die Klimawirkung sollte mit einer transparenten Ausgangslage und einer plausiblen Zielgröße beschrieben werden. Dabei ist zwischen unmittelbaren Emissionsminderungen im Projekt, möglichen späteren Wirkungen bei industrieller Skalierung und lediglich erwarteten Folgeeffekten zu unterscheiden. Unsichere Annahmen gehören als solche gekennzeichnet. Eine übertriebene Hochrechnung kann die Skizze schwächen, während ein sauber begrenzter und prüfbarer Ansatz die Bewertbarkeit verbessert.

Zum Finanzteil gehören die geplanten Kosten, die beantragte Förderung, der Eigenanteil und die finanzielle Tragfähigkeit. Forschungspersonal, externe Leistungen, Anlagenkomponenten und weitere Kostenarten müssen der jeweils geltenden Richtlinie und dem Förderaufruf entsprechen. Wer parallel steuerliche Investitionsanreize betrachtet, kann die Grundlagen im Beitrag zum Investitionsbooster und zur degressiven Abschreibung nachlesen. Förderrecht und Steuerrecht sind jedoch getrennt zu prüfen; insbesondere darf dieselbe Ausgabe nicht unzulässig doppelt begünstigt werden.

Welche Unterlagen bis zum 6. Dezember vorbereitet sein sollten

Für Modul 1 nennt das KEI neben der deutschsprachigen Skizze unter anderem einen aktuellen Handelsregisterauszug, eine unterschriebene Einwilligungs- und Evaluationserklärung und bei Verbünden ergänzende Unterlagen. Die konkreten Dateivorgaben und Formulare sind nach Öffnung des Förderfensters auf Aktualität zu prüfen. Für Modul 2 stellt der Projektträger eigene Vorlagen und Eingabehilfen bereit. Dokumente aus einer früheren Förderrunde sollten nicht ungeprüft wiederverwendet werden.

Praktisch sinnvoll ist eine interne Dokumentenliste mit Verantwortlichkeiten. Die technische Leitung liefert Prozessbeschreibung, Versuchskonzept und Kennzahlen. Controlling oder Buchhaltung plausibilisieren Kosten und Finanzierung. Die Geschäftsführung bestätigt Ressourcen und strategische Einordnung. Bei Verbünden koordiniert eine Stelle die Beiträge und prüft, ob Zahlen, Zeitplan und Begrifflichkeiten in allen Unterlagen übereinstimmen.

Der 6. Dezember ist die veröffentlichte Schlussfrist der angekündigten Runde. Eine Einreichung einige Tage früher reduziert technische und organisatorische Risiken. easy-Online erzeugt regelmäßig Formulare, die je nach Verfahren noch unterschrieben oder mit weiteren Nachweisen ergänzt werden müssen. Maßgeblich sind die Anweisungen im finalen Aufruf. Eine intern fertiggestellte PDF-Datei ist noch keine nachweislich wirksame Einreichung; Eingangsbestätigung und übermittelte Fassung gehören in die Projektakte.

Ein realistischer Arbeitsplan für das kurze Antragsfenster

In der ersten Phase sollte die Modulzuordnung verbindlich geklärt werden. Dazu gehören eine einseitige Projektbeschreibung, die industrielle Ausgangslage, das Entwicklungsziel und eine erste Einschätzung der CO₂-Wirkung. Der Abgleich mit Förderrichtlinie und Förderaufruf zeigt, ob die Idee grundsätzlich passt. Das KEI bietet für Modul 1 am 27. Oktober 2026 von 10 bis 12 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zur Förderskizze an. Fragen sollten vorher gesammelt werden, damit die Veranstaltung für die konkrete Vorbereitung genutzt werden kann.

In der zweiten Phase entstehen Arbeitsplan, Partnerstruktur und Kostenmodell. Technische und kaufmännische Angaben sollten parallel entwickelt werden. Wird zuerst ein umfangreiches Konzept geschrieben und erst am Ende festgestellt, dass der Eigenanteil nicht finanzierbar ist, geht wertvolle Zeit verloren. Umgekehrt darf ein Kostenplan nicht die technische Logik ersetzen. Für größere Investitionsbezüge kann ergänzend der Beitrag zum KfW-Bonus für serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden Anhaltspunkte für die Trennung verschiedener Förderzwecke geben; eine Kombination ist nur nach den jeweiligen Kumulierungsvorschriften zu beurteilen.

In der dritten Phase folgt die Qualitätsprüfung. Eine fachlich unbeteiligte Person sollte erkennen können, welches Problem gelöst wird, worin die Innovation liegt, wie das Projekt abläuft und welchen messbaren Klimabeitrag es erwarten lässt. Zahlen müssen in Text, Kostenplan und Anhängen übereinstimmen. Abkürzungen brauchen eine Erklärung. Quellen, Messwerte und Rechenannahmen sollten nachvollziehbar sein. Erst danach wird die Skizze in easy-Online übertragen und mitsamt den geforderten Anlagen eingereicht.

Typische Fehler bei BIK-Skizzen

Ein häufiger Fehler ist eine zu breite Projektidee. Wenn Prozessumstellung, Gebäudesanierung, neue Energieversorgung, Digitalisierung und Vermarktung gleichzeitig gefördert werden sollen, bleibt oft unklar, welcher Forschungsgegenstand tatsächlich bewertet werden soll. Eine engere, technisch begründete Fragestellung ist meist überzeugender als ein Sammelprojekt ohne klaren Kern.

Ebenso problematisch ist die Verwechslung von Neuheit und Förderfähigkeit. Eine Anlage kann für das einzelne Unternehmen neu sein, ohne gegenüber dem Stand der Technik einen Forschungs- oder Innovationssprung darzustellen. Die Skizze muss deshalb externe technische Entwicklung und eigene Vorarbeiten voneinander abgrenzen. Bei CCU- und CCS-Vorhaben kommt hinzu, dass nicht jede rechnerische CO₂-Verwendung automatisch eine dauerhafte Klimawirkung erzeugt. Stoffströme, Energiebedarf und Verbleib des Kohlendioxids müssen konsistent betrachtet werden.

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Weitere Risiken sind ein vorzeitiger Projektbeginn, nicht abgestimmte Verbundpartner, unrealistische Personalansätze, widersprüchliche Emissionszahlen und veraltete Formulare. Auch eine Finanzierung, die vollständig von der maximal denkbaren Förderung abhängt, ist fragil. Eine Förderung ergänzt die Unternehmensfinanzierung; sie ersetzt weder Liquiditätsplanung noch Risikovorsorge. Der jüngste Beitrag zum Venture-Capital-Markt 2026 zeigt ergänzend, warum große Gesamtvolumina nichts über die Verfügbarkeit von Kapital für ein einzelnes Vorhaben aussagen.

Fazit: Früh zuordnen, belastbar rechnen, rechtzeitig einreichen

Die dritte BIK-Runde eröffnet Industrieunternehmen vom 19. Oktober bis zum 6. Dezember 2026 ein konkretes Förderfenster für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Modul 1 adressiert Forschungsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse, Modul 2 Innovationen rund um die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂. Für mittelständische Betriebe kann das Programm eine wichtige Lücke zwischen eigener Entwicklungskraft und den Kosten risikoreicher Pilot- oder Demonstrationsarbeiten schließen.

Entscheidend ist eine saubere Vorbereitung. Eine förderfähige Idee braucht die richtige Modulzuordnung, einen nachvollziehbaren technischen Neuheitsgrad, realistische Arbeitspakete, belastbare Klimawirkungen und eine tragfähige Finanzierung. Die endgültigen Bekanntmachungen vom 19. Oktober und die aktuellen Vorlagen der Projektträger haben Vorrang vor Vorabinformationen. Wer diese Unterlagen früh prüft, Rückfragen bündelt und nicht bis zum Schluss mit der Übermittlung wartet, reduziert vermeidbare Formfehler erheblich.

Häufige Fragen zur BIK-Förderung 2026

Die folgenden Antworten fassen zentrale Punkte der angekündigten dritten Förderrunde zusammen. Im Einzelfall bleiben Förderrichtlinie, Förderaufruf und Auskunft des zuständigen Projektträgers maßgeblich.

Wann beginnt und endet das neue BIK-Förderfenster?

Die Einreichung soll am 19. Oktober 2026 beginnen und am 6. Dezember 2026 enden. Das BMWE hat diese Daten am 14. Oktober angekündigt. Vor der Einreichung ist die am 19. Oktober im Bundesanzeiger veröffentlichte Endfassung zu prüfen.

Wird sofort ein vollständiger Förderantrag verlangt?

Nein. Beide Module arbeiten mit einem zweistufigen Verfahren. Zuerst wird eine Projektskizze eingereicht und bewertet. Nur ausgewählte Vorhaben werden anschließend zur förmlichen Antragstellung eingeladen. Eine Einladung ist noch kein Zuwendungsbescheid.

Welches Modul gilt für eine neue klimafreundliche Produktionstechnik?

Wenn Emissionen durch einen neuen oder wesentlich weiterentwickelten industriellen Prozess vermieden werden sollen, ist grundsätzlich Modul 1 zu prüfen. Geht es vor allem um Abscheidung, Nutzung oder Speicherung schwer vermeidbarer CO₂-Emissionen, liegt Modul 2 näher. Die konkrete Abgrenzung richtet sich nach dem finalen Förderaufruf.

Können kleine und mittlere Unternehmen teilnehmen?

Die BIK richtet sich ausdrücklich auch an den industriellen Mittelstand. Entscheidend sind jedoch nicht nur Beschäftigtenzahl oder Umsatz, sondern industrielle Tätigkeit, Standort, Vorhabenart, technischer Innovationsgehalt, Beihilferecht und finanzielle Tragfähigkeit.

Darf das Projekt vor der Förderentscheidung beginnen?

Ein vorzeitiger Beginn kann die Förderung ausschließen. Verbindliche Bestellungen, Lieferverträge oder bereits gestartete Arbeiten sollten deshalb erst nach Prüfung der konkreten Regeln und grundsätzlich nicht vor dem zulässigen Zeitpunkt ausgelöst werden. Eine eingereichte Skizze allein schafft keine Startfreigabe.

Wo wird die Projektskizze eingereicht?

Die Einreichung erfolgt elektronisch über easy-Online nach den Vorgaben des jeweiligen Projektträgers. Für Modul 1 ist das KEI zuständig, für Modul 2 der Projektträger Jülich. Formulare, Anlagen und Bestätigungen unterscheiden sich; maßgeblich sind die aktuellen Unterlagen der neuen Runde.

Bildnachweis: Beitragsbild „Industrielles Entwicklungsteam an einer Versuchsanlage“, Foto: ThisIsEngineering / Pexels, Pexels-Fotoseite, Pexels-Foto-ID 3862627. Zweites Bild „Forschungsarbeit in einem technischen Labor“, Foto: ThisIsEngineering / Pexels, Pexels-Fotoseite, Pexels-Foto-ID 3861457. Nutzung jeweils gemäß Pexels-Lizenz.