Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zählt zu den beliebtesten Rechtsformen. Bei einem Verkauf können entweder GmbH-Anteile oder das Unternehmen verkauft werden. In beiden Fällen sind die rechtlichen und steuerlichen Regeln klar definiert. Laut § 15 GmbHG darf ein Eigentümer jederzeit seine GmbH-Anteile verkaufen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen enthält.
Rechtliche Rahmenbedingungen beim GmbH-Verkauf
Eine GmbH ist eine eigene juristische Person. Sie ist somit selbst Inhaber von Rechten und Pflichten. Die GmbH verfügt über Geschäftsanteile, die im Besitz einer oder mehrere natürlicher oder juristischer Personen sind. Wenn von dem Verkauf einer GmbH die Rede ist, dann ist in der Regel der Verkauf dieser Geschäftsanteile gemeint.
Wird hingegen vom Verkauf des Unternehmens gesprochen, sind damit die Wirtschaftsgüter gemeint. Ein Unternehmen selbst als Kaufgegenstand gibt es eigentlich nicht. Wenn die GmbH ihre Betriebsaktiva verkauft, wird das als Asset Deal bezeichnet. Die Anteilsverhältnisse am Kapital der GmbH bleiben hier unverändert. Beim Share Deal werden Geschäftsanteile der GmbH oder die GmbH als Ganzes verkauft.
Für den Verkauf ist ein Notar notwendig. Er kümmert sich bei der GmbH Abwicklung um die Einhaltung der Formvorschriften und informiert die Beteiligten. Außerdem ist er für die die An- und Ummeldungen beim Handelsregister zuständig und kann Treuhandaufgaben übernehmen.
Share Deal
Beim Share Deal ändert sich die Inhaberschaft einer Gesellschaft. Jede GmbH hat einen Gesellschaftervertrag in welchem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt sind. Die Satzungen legen die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft fest. Hat die GmbH nur einen Inhaber, gilt meist die Mustersatzung aus dem GmbH-Gesetz.
Bei mehreren Inhabern finden sich in den Satzungen diverse Kontrollrechte und es sind oftmals Verkaufsbeschränkungen festgelegt. Beim Verkauf der GmbH ist es wichtig, die Regeln im Gesellschaftsvertrag zu prüfen und einzuhalten. Oft sind die Vertragsklauseln nicht exakt formuliert, was immer wieder zu Problemen beim Verkauf einer GmbH führt. Standardklauseln erweisen sich oft als unwirksam, behindern den Verkauf und enden in kostspieligen Gerichtsverhandlungen.
Wie wird der Gewinn besteuert?
Einkommensteuer mäßig betrachtet kommt bei einer Beteiligung von über 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre beim Verkauf der GmbH das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Bei diesem Verfahren sind grundsätzlich 40 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Der Rest wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dabei ist zwischen dem Veräußerungspreis und dem Veräußerungsgewinn zu unterscheiden.
Vom Verkaufspreis laut dem Notarvertrag wird das Stammkapital als Anschaffungskosten abgezogen. Daneben werden Anwaltskosten sowie alle anderen Kosten für Abwicklung und Beratung beim Firmenverkauf berücksichtigt. Der um die Ausgaben verminderte Betrag ergibt den Veräußerungsgewinn. Durch das Teileinkünfteverfahren kann mit einer tatsächlichen Steuerlast von 25 bis 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn gerechnet werden.
Welche Probleme können sich beim Verkauf einer GmbH ergeben?
Der Verkauf einer GmbH sollte immer gut vorbereitet werden. Beim Asset Deal werden öfters Vermögensgegenstände vergessen. Vielfach wird auf eine Catch-all-Klausel gesetzt. Damit sollen die Gegenstände, die in der Verkaufsliste fehlen, aber zum wirtschaftlichen Vermögen der GmbH gehören, übereignet werden. Gerichte beurteilen diese Klausel oft als unwirksam. Im schlimmsten Fall kann damit der gesamte Verkauf ungültig werden. Dadurch wird der Verkauf unnötig teuer, da die gesamten Kosten nochmals anfallen.
Beim Share Deal wird das ganze Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten verkauft. Der Vertrag ist hier bedeutend kürzer, da nicht alle Gegenstände bezeichnet werden müssen. Dabei ist es für den Verkäufer jedoch äußerst wichtig, sich von der Richtigkeit der Bilanzen zu überzeugen. Käufer verlangen oft Garantien für korrekte Bilanzen. Ein Verkäufer haftet auch für nicht selbst verschuldete falsche Angaben. Ist beispielsweise einem Steuerberater ein Fehler unterlaufen, haftet der Verkäufer.
Fazit
Der Verkauf von GmbH Anteilen kann sowohl von einer natürlichen Person als auch von einer Gesellschaft durchgeführt werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die zu veräußernden GmbH Anteile zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören.
Im Rahmen eines Share Deals treten die Gesellschafter als Verkäufer auf. Beim Verkauf einer GmbH in Form eines Asset Deals ist der Verkäufer die GmbH selbst als juristische Person. Wie bei jedem Unternehmensverkauf ist es beim GmbH Verkauf wichtig, auf die Details zu achten und auf fachliche Beratung zu setzen.