Spedition gründen: Darauf kommt es an
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Geschäftsideen Transport und Logistik

Spedition gründen: Darauf kommt es an

Aktuell zeigt es sich für Gründungswillige durchaus als empfehlenswert, den Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Transportfirma zu wagen – schließlich wächst die Anzahl der täglichen Online-.Bestellungen rapide an. Damit geht einher, dass Speditionsfirmen äußerst vielversprechenden Zukunftsaussichten entgegensehen.

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Allerdings müssen selbstverständlich einige Voraussetzungen erfüllt und Dinge beachtet werden, wenn die Gründung einer Speditionsfirma in die Tat umgesetzt werden soll. Beispielsweise ist auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten, welcher etwa durch die LKW Versicherung für Jungspediteure gewährleistet wird.

Welche Anforderungen und Voraussetzungen außerdem erfüllt werden müssen, damit sich das Gründungsvorhaben als voller Erfolg zeigen kann, erklärt der folgende Beitrag.

Die Gewerbeerlaubnis

Abhängig von der jeweiligen Branche, können durchaus unterschiedliche Anforderungen gelten, die zu erfüllen sind, um eine entsprechende Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Es lässt sich in diesem Zusammenhang allerdings eine Einteilung dieser Voraussetzungen in drei Kategorien vornehmen.

Die fachlichen Voraussetzungen bestehen so beispielsweise in einer Fachkundeprüfung. Durch diese wird belegt, dass der Gründer Kenntnisse im Bereich der finanziellen und kaufmännischen Unternehmensführung sowie den Rechtsgrundlagen aufweist. Diese Prüfung muss bei der IHK absolviert werden. Um die Genehmigung für das eigene Speditionsgewerbe zu erhalten, ist die mit der erfolgreich abgelegten Prüfung verbundene Urkunde vorzulegen.

Nicht verzichtet werden kann darüber hinaus auf eine Eigenkapitalbescheinigung, welche durch einen Steuerberater ausgestellt wird. Belegen muss diese, dass ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 9.000 Euro vorliegt.

Die persönliche Zuverlässigkeit spielt für die Gewerbeerlaubnis ebenfalls eine Rolle. Um diese nachzuweisen, ist ein polizeilichen Führungszeugnis, sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister nötig.

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Güterkraftverkehr – Diese Genehmigung sind von Bedeutung

Möchte die Speditionsfirma in Zukunft innerhalb der Bundesrepublik im gewerblichen Güterverkehr aktiv sein und ihre Kraftfahrzeuge überschreiten ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, muss ebenfalls durch die Verkehrsbehörde eine entsprechende Erlaubnis dafür erfolgen.

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Wird sich der Güterkraftverkehr allerdings nicht nur auf Deutschland beschränken, sondern auch über die Grenzen des Landes hinausgehen, reicht die erwähnte Erlaubnis durch die Verkehrsbehörde schon nicht mehr aus. Nötig ist dann für den Bereich von Europa eine Gemeinschaftslizenz, welche auch als EG-Lizenz bezeichnet wird.

Die EG-Lizenz stellt die Berechtigung dafür dar, den Güterverkehr in sämtlichen EU-Staaten zu betreiben, sowie ebenfalls in Norwegen, Liechtenstein und Island. Die Beantragung einer derartigen Lizenz ist bei dem Regierungspräsidium Darmstadt vorzunehmen.

Ohne Genehmigung Güterkraftverkehr betreiben?

In diesem Zusammenhang ist jedoch eine Ausnahmeregel zu beachten. Sollte der Güterkraftverkehr ausschließlich dazu dienen, interne Unternehmenszwecke zu erfüllen, wird dieser richtigerweise als Werksverkehr bezeichnet. Dieser bedarf wiederum keiner Erlaubnis oder Genehmigung.

Grundsätzlich regelt das Güterkraftverkehrsgesetz, welche Art der Transporte im Detail unter die Kategorie des Werkverkehrs fallen. Nicht zu verzichten ist jedoch darauf, die Speditionsfirma im Vorfeld der ersten Werkverkehr-Beförderung anzumelden – und zwar bei dem Bundesamt für Güterverkehr. Im Übrigen kann nicht nur für den Werkverkehr auf eine Genehmigung verzichtet werden, sondern auch für einige weitere Transportarten.

Der Fuhrpark und die Fahrzeuge

Vor der Gründung einer Speditionsfirma, sind bedachte Überlegungen dazu anzustellen, welche Dienstleistungen im Detail angeboten werden sollen. Diese Entscheidung beeinflusst schließlich die Auswahl der benötigten Fahrzeuge für den Fuhrpark maßgeblich.

Abhängig davon, welche Warenart im Fokus der Dienstleistungen steht, muss in den Transportern ausreichend Platz für die Produkte vorhanden sein. Kurierdienste kommen somit durchaus mit einem kompakten Transporter aus, Umzugsunternehmen können jedoch kaum auf einen LKW verzichten.

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