Der Mindestbeitrag der Krankenversicherung für Selbstständige sinkt 2019
Viele Soloselbstständige haben es enorm schwer, denn trotz niedriger Nettoeinnahmen müssen sie jeden Monat tief in die Tasche greifen und in die Krankenkasse einzahlen, wenn sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Dies ist eine sehr hohe Belastung und oft stehen Selbstständige kurz vor dem Bankrott. Damit ist endlich Schluss, denn der Bundestag hat es endlich geschafft das sogenannte Versichertenentlastungsgesetz für Selbstständige zu verabschieden – das ab 2019 in Kraft getreten ist.
Krankenversicherungsbeiträge 2019
In puncto Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige, Existenzgründern und Freiberuflern liegen seit der Einführung des Mindestbeitrags – unabhängig vom eigentlichen Einkommen – bis zu Korrektur der gesetzlichen Vorgaben mit dem Pflegebeitrag bei monatlich circa 422,49 Euro. Dieser Beitrag galt 2018 auch für Selbstständige, die im Monat auch wenig Einkommen erzielen. Und dies hatte Folgen, denn viele Selbstständige konnten seit der Einführung den Mindestbeitrag ihrer Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen. Endlich kommt die Entlastung 2019, denn die „Große Koalition“ schaffte es die Bemessungsgrenze zu senken, aus dem sich der Mindestbeitrag für Selbstständige errechnet
Fallbeispiel
So sah es 2018 aus
Zum Beispiel das Mindesteinkommen eines Selbstständigen beträgt, 2283,50 Euro. Daraus ergibt sich bei einem Zusatzbeitrag von 1 Prozent einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von etwa 356,27 Euro zuzüglich Krankengeld, die ein Selbstständiger für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen musste.
So sieht es im neuen Jahr 2019 aus
Das Mindesteinkommen wurde runtergesetzt auf circa 1038,33 Euro und daraus ergibt sich bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent ein Mindestbeitrag von circa 160,94 Euro.
Wenn ein Selbstständiger kein Einkommen erzielt
Auch ein Selbstständiger, der nichts verdient und in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist – muss einen Mindestbeitrag leisten. Aber jeder Selbstständige kann bei einem solchen Fall bei seiner Krankenkasse eine niedrige Mindestbemessungsgrenze beantragen. Bei der Antragsstellung muss das vollständige Vermögen angegeben werden. Selbst das Einkommen sowie das Vermögen vom Partner wird angerechnet. Stellt die zuständige Krankenkasse nach der Überprüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse fest, dass das Einkommen für den Mindestbetrag nicht ausreicht – wird der Beitrag gesenkt. Dies könnte dann bei einer Anpassung des monatlichen Beitrags auf circa 234 Euro gesenkt werden. Greift eine Härtefallregelung ein – dann liegt in Zukunft der Mindestbeitrag bei circa 117 Euro.
Rentenversicherung für Selbstständige 2019
Selbstständige sind entweder gesetzlich pflichtversichert oder sie können sich auch freiwillig versichern. Wer als Selbstständiger nicht Pflicht versichert ist, kann sich auch freiwillig versichern. Aber die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige richtet sich in ihren Betragssätzen und Leistungen nach den Grundlagen der Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter. Das heißt, als Selbstständiger muss man die Rentenversicherung selber tragen.
Das neue Rentengesetz 2019
Das Rentenpaket in diesem Jahr bringt diese Veränderung, denn die Rentenbeiträge werden nicht gesenkt, sondern bleiben auf dem gleichen Niveau. Außerdem können Selbstständige die keine gesetzliche Versicherung haben einen Antrag stellen auf Versicherungspflicht.
Leider gibt es einige Selbstständige, die denken sie könnten sich um die Altersversorgung später kümmern – das sind Traumtänzer. Erst dann, wenn es zu spät ist – kommt das große Erwachen. Deshalb ist es sehr wichtig heutzutage grundlegend vorzusorgen, ob dies eine gesetzliche oder private Rentenversicherung ist. Die staatliche Rente st relativ krisensicheres Geld – zugegeben auch ein schwaches Argument, wenn man die Rentenkürzungen betrachtet. Sehen wir es aber mal so, alle privaten Rentenversicherungen möchten irgendwie Geld verdienen – dies zahlt der Selbstständige mit. Die gesetzliche Rentenversicherung hingegen hat dieses Interesse nicht.
Daher sollten Selbstständige immer ihren Stundensatz korrekt kalkulieren, denn dann reicht es auch wenigstens für eine ordentliche Altersvorsorge sowie auch für eine Krankenversicherung. Eins ist auch klar, für Selbstständige bleibt es schwer, da es keine großen Veränderungen für 2019 gibt – also heißt es schaffen, schaffen und noch mal schaffen, um über die Runden zu kommen.